Das OLG Köln verneinte das 1998 (http://www.ratgeberrecht.de/urteile/.../rl01682.html). Allerdings legt es auch keine genaue Grenze fest, sondern benutzt den auslegbaren Begriff "erhebliche Überschreitung der Regelstudienzeit". Bei 10 Semestern ist das nach üblicher Sichtweise noch nicht generell der Fall.Zitat von mexiin
Weitere Links dazu, mit meist ähnlichem Tenor:
http://www.palm-bonn.de/vollj_kinder.htm
http://www.ra-kotz.de/kindesunterhalt2.htm
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...?topic_id=7355
(übrigens alles unter den ersten 10 Treffern bei Google gefunden, mit den Stichworten "Unterhaltsanspruch" und "Regelstudienzeit" - nur mal so als Tip).
P.
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21-06-2006 15:15 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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Alimentzahlung nach Überschreitung der Regelstudienzeit?
Hallo,
ich befinde mich im 10. Semester Germanistik und mein leiblicher Vater zahlt bisher monatlich den Mindestsatz an Alimenten für mich. Seit Beginn meines Studiums zahlt mein Vater unregelmäßig und versucht alles mögliche, die Alimentzahlung zu umgehen.
Da ich nun schon im 10. Semster bin, hat er angekündigt, von nun an nicht mehr zu zahlen, da meine Regelstudienzeit nun überschritten ist.
Kennt sich jemand aus und kann mir sagen, ob er wirklich nur für 9 Semester zahlen muß? Ich habe ein Erasmus Stipendium für das nächste akademische Jahr und weiß nun absolut nicht, wie ich mich verhalten soll und auf was ich Anspruch habe und was nicht. Durch Erasmus habe ich nur etwa 70 Euro im Monat, davon könnte ich wirklich nicht leben.
Ich bitte dringend um Hilfe.
Vielen Dank!
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21-06-2006 15:56 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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21-06-2006 16:47 #3
"Student" (20-79 Beiträge)
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Danke, die erste Seite hilft mir schon sehr weiter.
Gegoogelt habe ich allerdings auch, aber "Alimentzahlung".
MFG


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