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  1. #1
    Thomas79 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Urlaubssemester + SGBII?

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, die hier wahrscheinlich schon des öfteren gestellte wurde.

    Wird mir als Student im Urlaubssemester Arbeitslosengeld 2 gezahlt, wenn ich bei meinen Eltern gemeldet und älter als 25 bin? Oder werde ich automatisch der Bedarfsgemeinschaft des Haushaltes zugewiesen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruss, Thomas79

  2. #2
    Mme_X Gast
    Also, ich fühl mich nicht kompetent genug, um dir diese Frage sicher beantworten zu können. Aber Arbeitslosengeld dürfte doch allein schon deshalb wegfallen, weil du im letzten halben Jahr nicht (voll) gearbeitet hast, oder?
    Ansonsten wäre es schon interessant zu wissen, ob man ein Urlaubssemester bezahlt kriegt. Aber ich glaub's ja eher nicht, weil du dich freiwillig dazu entschlossen hast, eine Pause einzulegen, und wenn das finanziert werden würde, würde das doch jeder Student einfach mal machen.

  3. #3
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Hallo Thomas79,

    wird vermutlich nicht funktionieren, da du im Urlaubssemester formal immer noch Student bist und als solcher kein ALG II erhalten kannst, weil du ja dem Grund nach BAföG-berechtigt bist. Aber wenn du dich regulär exmatrikulierst und in einem halben Jahr wieder einschreibst, könnte es funktionieren.

    Da du über 25 bist, würdest du auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Solltest du bei deinen Eltern Miete zahlen müssen, würde das Amt dir diese erstatten. Deine Eltern müssten die Einkünfte natürlich versteuern.

    Du musst natürlich damit rechnen, dass dich das Amt in diesem halben Jahr zum Spargel ernten in die Felder schickt oder in einen 1-Euro-Job steckt.

    Außerdem kann ALG II unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen gezahlt werden, das du dann beizeiten zurückzahlen musst.

    Ferner müssten die Einschreibetermine an deiner Hochschule ganz am Ende des Urlaubssemesters liegen. Denn sobald du dich einschreibst, geht das Arbeitsamt vermutlich davon aus, dass du nicht mehr erwerbssuchend bist.

    Gruß,
    Karendric
    Geändert von Karendric (22-06-2006 um 10:18 Uhr)

  4. #4
    Thomas79 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    3
    Danke für Eure Antworten,

    ich habe mich gerade mit dem Asta unterhalten. Die vom Sozialreferat meinten, ich hätte Anpruch auf ALG II während des Urlaubssemesters.

    Ich hoffe, dass die mich nicht gleich zum Spargelstechen schicken werden, aber ich erhielte die Unterstützung sowieso nur bis Ende September.

    Das wäre ausserdem auch gar nicht möglich, weil ich hier gerade im teuren Skandinavien bin und bemerkt habe, dass mein Geld knapp wird. Ich habe von dieser Möglichkeit halt ein bisschen spät erfahren.

    Gruss, Thomas

  5. #5
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    1.562
    Zitat Zitat von Thomas79
    ich habe mich gerade mit dem Asta unterhalten. Die vom Sozialreferat meinten, ich hätte Anpruch auf ALG II während des Urlaubssemesters.
    Wie gesagt, ich bin da skeptisch, denn wenn du im Urlaubssemester Studentenstatus hast, kannst du kein ALG II bekommen.

    Zitat Zitat von Thomas79
    Ich hoffe, dass die mich nicht gleich zum Spargelstechen schicken werden, aber ich erhielte die Unterstützung sowieso nur bis Ende September. Das wäre ausserdem auch gar nicht möglich, weil ich hier gerade im teuren Skandinavien bin und bemerkt habe, dass mein Geld knapp wird. Ich habe von dieser Möglichkeit halt ein bisschen spät erfahren.
    Wieso sollte Spargel stechen nicht möglich sein? ALG II erhältst du ja nur, wenn du in Deutschland bist - wenn du erklärst, dass du ins Ausland gehst oder nicht arbeiten willst, wird das ALG II gestrichen.

    Gruß,
    Karendric

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