Schwer zu sagen. Zumindestens eine Meinung zum Thema lautet, dass Eltern einen Fachwechsel nur bis zum dritten Semester akzeptieren müssen, danach gilt die Ausbildung als abgebrochen und der Unterhaltsanspruch verfällt. Andererseits scheint hier ja ein Sonderfall vorzuliegen.Zitat von Tomcraft
Interessant wäre, was das BAföG-Amt zu deinem Wechsel sagt. Falls du ergänzendes BAföG erhältst, könnte dessen Entscheidung als Richtlinie für deine Eltern gelten, der im schlimmsten Fall auch ein Richter im Unterhaltsprozess folgen könnte[1].
Aber könnt Ihr euch nicht gütlich einigen? Hast du deinen Eltern schon gesagt, dass du wechseln möchtest? Wie war ihre Antwort?
Gruß,
Karendric
[1] Ich schreibe bewusst "könnte", denn auf Hoher See und vor Gericht ist der Mensch bekanntlich in Gottes Hand und es gibt durchaus unterschiedliche Urteile zu diesem Thema.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 8
-
27-06-2006 16:57 #1
"Habilitand" (500-749 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.01.2005
- Beiträge
- 614
Unterhaltspflicht der Eltern bei Fach-Wechsel?
Hallo!
Ich studiere im 4. Semester SoWi. Nun möchte ich gerne die Uni wechseln. Da es meinen Schwerpunkt an anderen Unis nicht gibt, müsste ich bei einem Uni-Wechsel von SoWi auf ein anderes Fach wechseln, welches meinem Schwerpunkt ähnelt.
Jetzt die Frage: Besteht dann weiterhin Unterhaltspflicht der Eltern, wenn ich mein Studienfach wechsle? Es ist so gedacht, dass ich mir einige Scheine vom jetzigen Studium anrechnen lasse und dann an der anderen Uni das andere Fach weitermache. Gilt das dann immer noch als Erst-Studium (Erst-Ausbildung), welche ja unterhaltspflichtig ist?"Ich bin selbst mein größter Kritiker!" (Günter Netzer)
-
27-06-2006 17:54 #2
-
27-06-2006 18:06 #3
"Habilitand" (500-749 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.01.2005
- Beiträge
- 614
Andere Frage: Wenn ich jetzt hier mein Vordiplom mache (fehlt noch eine Prüfung), gilt das doch nicht direkt als Abbruch, oder doch?
Zitat von Karendric
Da mein VD ja anderswo nicht anerkannt wird, weil es eben genau den Schwerpukt nicht gibt, müsste ich woanders die 2-3 Scheine noch nachholen für das VD.
Ich bekomme Mini-Bafög (150 Euro). Das wäre auch noch die Frage, wie das wäre mit Bafög dann...
Zitat von Karendric
Im Moment bin ich der Einzige, der von meinen Wechselabsichten weiß!
Zitat von Karendric

Will mich erstmal selbst informieren, wo und wie das alles laufen könnte und wo nicht. Wenn ich das klar hab, kann ich meinen Eltern meine Absichten ja immer noch unterbreiten. Verklagen werde ich sie sicherlich nicht!"Ich bin selbst mein größter Kritiker!" (Günter Netzer)
-
27-06-2006 18:09 #4Das Vordiplom gilt nicht als berufsqualifizierender Abschluss - das nutzt dir also nichts.
Zitat von Tomcraft
Frag doch mal beim Amt an, bevor du wechselst. Dessen Entscheidung wäre dann auch eine Leitlinie für die Eltern.
Zitat von Tomcraft
Gruß,
Karendric
-
28-06-2006 08:22 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Das Vordiplom in einem Studiengang in der Tasche zu haben, ist erstmal gar nicht so schlecht. Dann kannst Du an der neuen Hochschule nämlich direkt ins Hauptstudium einsteigen, anstatt Dich lange mit dem Prüfungsamt um die Anerkennung einzelner Scheine zu streiten. Jedenfalls sollte das dann unkomplizierter funktionieren, wenn beide Hochschulen die Ausbildung noch nach einer Diplomstudienordnung anbieten.
Schwerpunktfächer werden für gewöhnlich erst im Hauptstudium gewählt und besonders konzentriert gelehrt und gelernt. Du musst schon ein unheimliches Orchideenfach haben, für das es nun überhaupt nichts vergleichbares in der deutschen Hochschullandschaft gibt. Daran glaube ich nicht wirklich.
Ich denke, die Chancen für die Anerkennung eines Vordiploms für den Direkteinstieg ins Hauptstudium sind höher, als die Anerkennung einzelner Scheine und die daraus resultierende Einsortierung irgendwo ins Grundstudium. Das sollte Dich dann aber trotzdem nicht davon abhalten, für Dich persönlich zu prüfen, inwieweit eventuell an der neuen Hochschule im Grundstudium Kurse angeboten wurden, die auch für Dich nützlich gewesen wären und die Gelegenheit und genügendem Lernwille und Motivation noch mitzumachen. Was den Hochschulwechsel nach dem Vordiplom angeht, so ist das ein halbwegs oft genutztes Verfahren, um mal andere Hochschulluft zu schnuppern. Auswirkungen auf BaföG oder Elternunterhalt sollte das nicht haben.
Soweit nur noch eine Prüfung aussteht und ein Großteil schon erledigt ist, würde ich die Vordiplom-Prüfungen in jedem Fall noch abschließen, anstatt mich an der neuen Hochschule nochmals diesen Prüfungen zu stellen. (Es sei denn, Du bist einer, der die Prüfungen locker meistert und noch mit links und 40°C im Schlaf schaffen würde.)
Leider ist es mit dem Vordiplom nicht so, wie mit dem Bachelor, mit dem man nach dem Abschluß ggf. nach einer Eignungsprüfung beinahe jedes beliebige (aber meist artverwandte) Fach im Masterstudiengang studieren kann.
Der Abschluss des Vordiploms hat aber auch Vorteile, wenn Du erstmal eine Pause für eine Selbstfindung benötigst. Eine ehemalige Kommilitonin von mir hat trotz der Absicht anschließend eine Ausbildung zu beginnen das Vordiplom noch abgeschlossen. Inzwischen studiert sie wieder weiter. Ohne das Vordiplom wäre der Wiedereinstieg schwieriger gewesen.
Ähnliche Themen
-
Meine Eltern mögen meine Freundin nicht...
Von LangerKerl im Forum KuschelnAntworten: 55Letzter Beitrag: 17-12-2010, 11:09 -
Wechsel zum Fach Sport im LOA in Hamburg
Von Crushhead im Forum Down Under - ExpertenforumAntworten: 0Letzter Beitrag: 17-10-2005, 15:50 -
Wechsel zum Fach Sport im LOA in Hamburg
Von Crushhead im Forum Sprach- und KulturwissenschaftenAntworten: 0Letzter Beitrag: 17-10-2005, 15:48 -
Frage zur Unterhaltspflicht von Eltern
Von Unregistriert im Forum Off-TopicAntworten: 11Letzter Beitrag: 22-09-2005, 10:27 -
Eltern vorstellen?
Von Unregistriert im Forum KuschelnAntworten: 51Letzter Beitrag: 02-12-2004, 09:20


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren
Lesezeichen