Das Kindergeld wird nicht an Dich, wohl aber auf Grund Deiner Existenz an Deine Eltern bzw. Personensorgeberechtigten gezahlt, solange Du unter 27 (demnächst 25 Jahre) bist und Dich noch in einer ersten Berufsausbildung (dazu zählen auch Sekundarstufe II der Schulen bzw. ein Studium) bist und deine eigenen Einnahmen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Früher war es zumindest mal so, dass die Zahlung von Kindergeld fortgesetzt wurde in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (hier Abitur und Wehr-/Ersatzdienst), wenn dieser Übergangsabschnitt nur so um die zwei, drei Monate betrug. Ob sich das geändert hat und daher die erhaltene Auskunft richtig ist, weiß ich nicht.
Mit Wohngeld kenne ich mich nicht aus. Aber warum musst Du einen Antrag stellen, wenn Du keine Wohnung hast, sondern bei den Eltern wohnst?
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28-07-2006 12:09 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Wohngeld+Kindergeld nach dem Abitur
Hi,
Also ich lebe bei meinen Eltern und hab jetzt im Juni mein Abitur gemacht/bekommen. Meine Musterungsergebnisse hab ich leider auch erst um die Zeit dann bekommen (War im Januar bei der Musterung!). Daher hab ich dann auch erst im Juli die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erhalten können..was mir jetzt tausend Probleme macht, denn es sind bis zum nächsten Jahr keine Zivildienststellen in der Umgebung zur Verfügung.
Da meine Eltern nicht so viel verdienen und ich Idiot keinen Job habe (im Moment!) ^^ , sind wir an finazielle Hilfen durch den Staat, wie Wohngeld und Kindergeld, angewiesen.
Jedoch hat man mir beim Amt gesagt, dass ich erst mit einer "Einberufung" (fürn Zivildienst) ein Recht auf Kindergeld hätte?! Einen neuen Wohngeldantrag muss ich auch bald stellen.
Daher ist meine Frage inwiefern mir die genannten finanziellen Hilfen zustehen (wenn man meine jetzige Lage betrachtet- also lebe bei meinen eltern, keinen job - suche aber noch, muss zivi machen aber noch kein platz sicher, will danach studieren - hab mich aber auch schon über die ZVS beworben jedoch auch noch keine bestätigung) und welche Voraussetzungen ich erfüllen muss ?
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28-07-2006 12:20 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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28-07-2006 12:25 #3
Hallo clouds,
Kindergeld gibt's nur in der Ausbildung. Wenn zwischen Abitur und Zivildienst maximal vier Monate liegen, gibt's auch in dieser Übergangszeit Kindergeld. Während des Zivildienstes ruht der Anspruch, danach bekommst du im Studium wieder Kindergeld.
Wenn du eine längere Pause zwischen Abitur und Zivildienst machst, musst du dich selbst finanzieren. Ersatzweise kannst du ALG 2 beantragen. Da du unter 25 Jahre alt bist, gelten für dich verschärfte Regeln - die Agentur für Arbeit wird dann bevorzugt versuchen, dich in einen 1-Euro-Job zu stecken um deine grundsätzliche Arbeitsbereitschaft zu testen.
Ersatzweise kannst du dir auch selber Arbeit für diese Übergangszeit suchen. Ist das Einkommen niedrig, hast du unter Umständen Anspruch auf ergänzendes Wohngeld.
Gruß,
Karendric
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28-07-2006 15:12 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Danke für die Antworten soweit Karendric und Lausitzer!!
@Lausitzer: mit "ich" meint ich mehr meine eltern die den antrag abschicken müssen, aber weil ich ja im mom nix machen kann, eventuell Probleme auftauchen könnten und sie dann kein Wohngeld für mich beziehen können.
Also anscheinend (meine Mutter war eben beim Amt) soll ich ALG 2 beantragen, damit sie dann meinen Eltern auch wohngeld für mich geben.
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28-07-2006 15:32 #5Da hast du etwas falsch verstanden. Wenn du ALG 2 erhältst, gibt es für dich kein Wohngeld, sondern das Amt zahlt deinen Anteil an eurer Miete.
Zitat von clouds
Wohngeld kriegst du nur, wenn du ein eigenes Erwerbseinkommen hast und das zu gering ist, um die Miete zu bezahlen.
Gruß,
Karendric
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