Ketzerische Frage: sollten angehende Lehrer nicht in der Lage sein, die deutsche Sprache korrekt zu beherrschen? Ist ein Lehramtsstudium wirklich das richtige für Dich?Zitat von Valentina
Ein paar Zitate, schnell über Google zusammengesucht (warum wird eigentlich nicht erst selbst gesucht? Das findet man alles in wenigen Sekunden unter den ersten 5 Treffern...Zitat von Valentina
):
1. http://www.arbeitsagentur.de/nn_2290...html__nnn=true
"Studium
Der Besuch einer Hochschule ist Ausbildung im kindergeldrechtlichen Sinn,
* solange das Kind im In- oder Ausland als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist und
* wenn das Studium einen bestimmten beruflichen Abschluss zum Ziel hat.
Das Studium soll das Kind dermaßen in Anspruch nehmen, dass ein greifbarer Bezug zu dem angestrebten Berufsziel hergestellt wird und an der Ernsthaftigkeit kein Zweifel besteht. Es genügt daher nicht, wenn das Kind lediglich als Gasthörer an Vorlesungen und Übungen teilnimmt.
Ein Vollzeitstudium an einer Fernuniversität wird demgegenüber als Hochschulausbildung anerkannt.
Auch ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium wird anerkannt, wenn es zu einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation führt und mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
[...]
Beginn und Ende des Studiums
Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters; sie endet mit dem offiziellen Semesterende, es sei denn dem Kind wird vor diesem Zeitpunkt das festgestellte Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt oder es wird zum gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst einberufen. Zur Hochschulausbildung gehört auch die Ablegung des Examens. Das Examen ist abgelegt, wenn dem Prüfungsteilnehmer das festgestellte Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt wird. Verzögert sich die Unterrichtung über das Prüfungsergebnis in unangemessener Weise, wird als Beendigung des Studiums der Zeitpunkt der Ableistung des letzten Prüfungsteils zugrunde gelegt. In jedem Fall ist das Studium beendet, wenn das Kind bereits vor dem offiziellen Ende eine Erwerbstätigkeit im angestrebten Beruf aufnimmt.
Wird das Studium abgebrochen, gilt die Ausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem die Abbruchentscheidung des Studenten tatsächlich vollzogen wird."
2. http://studentenwerk.essen-duisburg....kindergeld.pdf
Dort steht, wann die Eltern über 18 Jahre alter Kinder weiterhin Kindergeld beziehen können (erster Abschnitt). Weiter unten steht klar:
"Wird Kindergeld bei einer Unterbrechung oder Beurlaubung des Studiums gekürzt?
Eine Unterbrechung durch Beurlaubung vom Studium bewirkt für diesen Zeitraum eine Einstellung der
Kindergeldzahlungen.
Ausnahme: Beurlaubung wegen Krankheit oder Mutterschutz bei alsbaldiger Fortsetzung der
Ausbildung."
Für weitere Fragen suchst Du vielleicht einfach mal selbst oder wendest Dich an die Familienkasse bzw. Kindergeldstelle - die können Dir tatsächlich kompetente und genau auf die Situation bezogene Auskünfte geben.
P.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
-
23-09-2006 13:01 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 23.09.2006
- Beiträge
- 1
Exmatrikulieren oder eingeschrieben bleiben?
Hallo ihr lieben,
ich habe ein Frage und zwar habe ich 2 Semester Realschullehramt studiert allerdings möchte ich meinen Studiengang wechseln. Habe mich zum Ws 2006 beworben, allerdings keinen Studienplatz bekommen. Nun werde ich ein Praktika machen und es zum SS 07 wieder probieren. Sollte ich mich exmatrikulieren lassen, oder eingeschrieben bleieben ohne hinzugehen. Mir wäre es auf der einen Seite wichtig mich exmatrikulieren zu lassen, wegen Wartesemester andererseits habe ich keine Ahnung was auf mich in Sachen Kindergeld usw. auf mich zu kommt.
Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen,
Mit freundlichen Grüßen Valentina
-
23-09-2006 19:49 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Geändert von Paracelsus (23-09-2006 um 19:52 Uhr)
-
25-09-2006 08:25 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Im Prinzip ja, aber... sollte man ausgerechnet denjenigen fragen, der ein Interesse daran hat, das Geld einzusparen? Jedenfalls sind die Kindgeldauszahler ja durchaus heftigst bemüht, den betreffenden Elternteil, immer wieder zu ermahnen und mindestens monatlich darauf hinzuweisen, dass entsprechende Leistungen nur vorbehaltlich sind und jederzeit in voller Höhe zurückgefordert werden könnten.
Zitat von Paracelsus
Insofern ist tatsächlich auch die Weiterzahlung des Geldes bei Nichtstun des (Ex-)Studenten kein Garant dafür, dass die Familie das erhaltene Geld behalten kann.
Im obigen Fall wäre zu prüfen inwieweit ein ernsthaftes Weiterstudieren bis zur nächsten Bewerbungsmöglichkeit gegeben ist und inwieweit eventuell ein Quereinstieg in das neue Studium mit Anrechnung von bisher erbrachten Leistungen möglich ist?
Soweit mir bekannt, wird bei Schulabgängern auch dann weiter Kindergeld gezahlt, wenn ernst gemeinte Bewerbungsversuche fehlschlagen und damit keine sofortige anschließende Ausbildung möglich ist. Inwieweit das hier zutreffend ist, müsste man erkunden.Geändert von lausitzer (25-09-2006 um 08:37 Uhr)
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