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  1. #1
    Median ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
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    KfW-Kreditangebot vs. GEZ-Befreiung

    Hallo,

    Aufgrund irgendwelcher Regelungen kann ich dieses Semester keine reguläre BAföG-Förderung erhalten.
    Es kam ein Bescheid mit einem Angebot für einen Kredit der KfW.
    Dieses will ich jedoch nicht wahrnehmen.

    Aber dass ich ein Angebot bekomme bedeutet doch, dass ich bzw. meine Eltern im Grunde so wenig Geld haben, dass ich als förderungswürdig angesehen werde.

    Meine Frage lautet nun, ob ich den Bescheid, auf welchem steht:
    Nach § 17 Abs. 3 BAföG ist Förderung nur als verzinsliches Bankdarlehen möglich und nicht als Zuschuss / unverzinsliches Darlehen. Zum Erhalt der Darlehensleistung ist der Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau erforderlich. Dieser Bescheid wird nach § 50 Abs. 1 BAföG unwirksam, wenn der Darlehensvertrag nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids wirksam zustande kommt. Damit ein Vertrag wirksam zustande kommt, ist die fristgerechte Unterzeichnung und Übersendung des beigefügten Vertrages an das o. g. Amt erforderlich.
    zur GEZ senden soll, und damit auf die Gebührenbefreiung hoffen kann?

    Die 50€ für 3 Monate würde ich mir gerne sparen, auch wenn ich nach dem Semester auf jeden Fall für Radio/PC zahlen muss (TV inzwischen nicht mehr vorhanden).

  2. #2
    Avatar von gwenny
    gwenny ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
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    Versuche es.
    Ich errinnere mich an eine Kommilitonin, die ihren abgelehnten BaföG-Antrag auch eingereicht hatte und bekam das ganze zurück mit der Aussage, sie würde nicht genug zum Leben haben und daher würden ihre Angabe nicht der Wahrheit entsprechen...
    Ein guter Tee?
    Er kommt von Herzen, in einer angeschlagenen Tasse mit einer karibischen Menge Zucker und zaubert ein Lächeln ins Gesicht.
    Winter ist eine überflüssige Erfindung und gehört im zuge von Rationalisierungsmassnahmen abgeschafft.
    http://dragcave.net/image/qT9Y.gif

  3. #3
    Median ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
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    Hallo,

    im Grunde bleibt mir ja auch nichts anderes übrig, als es zu versuchen - außer einer genau gleichen Erfahrung. Das blöde ist nur, dass die Beglaubigung wieder etwas kostet und die Wartezeit auf dem Amt so lange dauert Dabei bin ich gerade so pleite, dass ich sogar alte Bücher bei Ebay verscherbeln muss (anstelle sie wie sonst zu verschenken) - hatte gedacht, dass ich noch ein Gehalt bekäme.

    Verstehe übriegens die letzte Zeile nicht so ganz; ist da vielleicht eine Verneinung zuviel / zuwenig

  4. #4
    Avatar von gwenny
    gwenny ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Median
    Das blöde ist nur, dass die Beglaubigung wieder etwas kostet und die Wartezeit auf dem Amt so lange dauert
    Hä?
    Eine Beglaubigung kostet doch nichts. Einfach Kopie machen und dann ins nächste Amt (Einwohnermeldeamt, Schule, Polizei) oder zum nächsten Pfarrer/ Pastor. Die machen dann einen Stempel drauf und gut ist. Ausserdem glaube ich gar nicht, dass du eine Kopie beglaubigen musst.
    Ein guter Tee?
    Er kommt von Herzen, in einer angeschlagenen Tasse mit einer karibischen Menge Zucker und zaubert ein Lächeln ins Gesicht.
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  5. #5
    Median ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
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    90
    Doch, beglaubigen lassen muss man die leider.
    Und während mir früher immer ein netter Beamter einen Stempel auf die Kopie gemacht hat, schickte er mich schon mehrfach zu einer anderen Stelle in der Behörde, die pro Dokument mind. 5€ verlangt (und 30 Minuten Wartezeit beim letzten Mal).

    Bei der Gemeinde, zu der ich mich zugehörig fühle kann man mir keine Beglaubigung ausstellen, da ich räumlich eher einer anderen Gemeinde angehöre - die mag ich aber net so

    Vielleicht ruf ich auch morgen mal bei der Hotline an. Ist ja nur ein Callcenter, da kann man bestimmt nicht so viel falsch machen.

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