Du musst den Ämtern melden, wenn sich an Deiner Ausbildungssituation/beruflichen Situation etwas ändert. Dazu hast Du Dich mit der Beantragung von den in Anspruch genommenen Leistungen verpflichtet und diese Bedingungen durch Unterschrift unter den Antrag bestätigt.
Keiner von uns weiß, welche Möglichkeiten die Behörden und Ämter haben durch Anfragen bei den Finanzbehörden, Banken und Sparkassen, bei den Sozialversicherungsträgern ein Bild von Dir zu erstellen, egal ob das nun routinemäßig passiert oder aber erst ein Verdachtsfall her muss. Irgendwo hinterläßt Du aber in dem Netz mit Sicherheit Spuren, wenn Du Deutschland für längere Zeit verlässt.
Über Dein Down-Under erzieltes Einkommen wirst Du hier auch Rechenschaft ablegen müssen, wenn Du bei der Rückkehr die Weiterzahlung oder neue Leistungen beantragen willst.
Welche Auswirkungen der Abbruch einer förderfähigen Ausbildungen auf künftige Leistungen (auch entsprechenden Anspruch auf Unterhalt von Deinem verbliebenen Elternteil) hat, solltest Du prüfen.
Weiterhin bekommst Du wohl arge Probleme, auch schon bei der Arbeitsaufnahme in Australien, wenn Du keine Auslandskrankenversicherung hast und/oder sonstige Papierchen für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung nicht in Ordnung sind. Also eine Menge Orte, an denen Du Spuren hinterläßt und überall mitteilst, dass Du im SoSe 07 eben nicht Deiner gefördeten Ausbildung nachgehst. Du reist ja nicht einfach mit dem Personalausweis in ein EU-Land ein (wobei selbst da entsprechende arbeits- und melderechtliche Auflagen bestehen, die Deinen dortigen Aufenthalt preisgeben).
Alles in allem: Lass es sein.
Über den hier angekündigten Willen, Steuergelder und Versicherungsbeiträge zu mißbrauchen, reden wir gar nicht erst.
Thema: Bafög im Ausland
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
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30-12-2006 01:07 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Bafög im Ausland
BeitragVerfasst am: 29.12.2006 - 12:22 Titel: Bafög,Kindergeld,Halbweisenrente Antworten mit Zitat Beitrag bearbeiten oder löschen
Hallo,
Und zwar bin ich in folgender Situation:
Ich bin momntan Student werde aber mein Studium nach dem SS 07 abbrechen, weil es nicht das Richtige für mich war und ein neues im WS 07 anfangen. Jetzt habe ich ein halbes Jahr Zeit in dem ich nach Australien reisen möchte(Work and Travel). Ich möchte aber in diesen halben Jahr kein Urlaubssemster einlegen, weil mir dann alle Leistungen gestrichen werden Kindergeld,Halbweisenrente und Bafög. Jetzt war ich bei der Bafög Tante und die sagte ich bekomme nur Geld wenn ich im Inland bin und Kindergeld und Halbweisenrente bekomme ich nur in Ausbildung.
So meine Fragen:
1.Wie bekommen die Ämter heraus das ich nicht in Deutschland bin, weil ich bin ja eingeschrieben in der Uni nur nicht da?
2.Wenn ich mein Bafög dieses halbe Jahr nicht neu beantrage bekomme ich dann nächstes Jahr probleme Bafög neu zu beantragen?
3.Ist es rechtlich ok Kindergeld und Halbweisenrente weiterlaufen zu lassen obwohl ich in Australien bin?
Danke schon mal im vorraus ich hoffe es hat jmd. schon mal Erfahrungen gemacht.
Marco
-
30-12-2006 05:33 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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03-01-2007 21:19 #3
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Wenn Du nicht nur halb weise, sondern ganz weise wärest, würdest Du nicht mit großer Energie Sozialbetrug begehen. Wenn die Regelungen klar vorsehen, dass Deine Pläne nicht realisierbar sind, kannst Du das machen oder lassen. In ersterem Fall drohen beim Entdecktwerden hohe Rückzahlungen und u.U. die Verwirkung weiterer Ansprüche (je nach dem wie ein Gericht das sieht). Ist es das wert? Dass verstärkt kontrolliert wird haben unlängst eine Menge BaföG-Empfänger erfahren müssen, die ein bisschen oder auch ein bisschen mehr beim Vermögen geschummelt hatten. Einige davon (aus Bayern) sind jetzt vorbestraft und konnten ihre Karrierepläne (z.B. Beamtenlaufbahn) vergessen.
Zitat von marcopo
P.
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