Der schnellste Weg dürfte in solchen Fällen immer sein, mal beim Amt anzurufen und nett zu fragen.
Thema: Bafög und Pflichtpraktikum
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
-
20-01-2007 20:04 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 05.07.2006
- Beiträge
- 4
Bafög und Pflichtpraktikum
Hallo Leute ich habe hier schon ne menge zu dem Thema gelesen und mir ist das meiste auch klar aber eine frage bleibt bei mir irgendwie offen.
Ich mache mal eine kleine Einleitung.
Ich werde ab 01.04.2007 ein Pflichtpraktikum machen dieses dauert bis zum 31.07.2007 also 4 Monate.
Für die Zeit kriege ich eine Monatliche Praktikumsvergütung von 511€.
Ich beziehe gleichzeitig schon seit 01.09.2006 Bafög (Beantragungszeitraum 12 Monate).
So wie ich das verstanden habe ist bei einem Pflichtpraktikum die Praktikumsvergütung voll Anrechnungspflichtig beim Bafög.
das würde heißen.
511€ x 4 Monate =2044€
davon darf ich 960€ Werbungskosten pauschale abziehen
und dann noch mal davon 21.5% Sozial pauschale.
2044€-960€=1084€
1084€-(1084*0,215)=850,94€
also muss ich jetzt diese 850,94€ auf den Beantragungszeitraum verteilen macht 850,94€ /12 Monate =70,91€
so wenn ich jetzt z.b 400€ Bafög bekommen würde dann hätten mir ja nur ~329€ zugestanden.
Wie sieht das jetzt aus mit dem Bafög
Wenn ich dem Bafögamt zum 01.04.2007 mitteile das ich eine Praktikumsvergütung von 511€ monatlich á 4 Monate bekomme.
- Ich denke eine Rückzahlung von 7 x 70,91€ (Bafög von 01.09.2006 -31.03.2007)
- Kriege ich dann während des Praktikums trotzdem Bafög zwar "nur" 329€ statt denn vollen 400€ ?
- Im August kriege ich nochmal 329€ und dann sollte ich ja ganz normal neu veranschlagt werden da ein neuer Beantragungszeitraum beginnt.
Also eigentlich ist mir alles klar nur nicht ob ich während des Praktikums trotzdem Bafög kriege wenn auch den schon geminderten Satz.
-
22-01-2007 15:00 #2
"Habilitand" (500-749 Beiträge)
- Registriert seit
- 29.08.2003
- Beiträge
- 513
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
-
22-01-2007 15:59 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Also, wenn Du schon damit rechnest, weniger zu bekommen und das alles auch ehrlich offenlegen und abrechnen willst-was sehr löblich ist- kannst Du auch die Damen vom Amt das mal genau ausrechnen und erklären lassen.
Irgendwie ist es schon sch... . Die einen Praktikanten werden für 0,00 Euro ausgebeutet. Den anderen kürzt man das BaföG, während die Studienordnung sie zu einem Pflichtpraktikum zwingt und sie einen Arbeitgeber finden, der nicht zu o.g. Schmarotzern gehört.
-
24-01-2007 20:08 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 05.07.2006
- Beiträge
- 4
Ok ich danke euch schon mal
also ich habe jetzt gehört das ich wohl Bafög während des Praktikums kriege wenn auch den geminderten Satz.
Aber ich werde mir das nochmal schriftlich bei Bafögamt besättigen lassen
Ähnliche Themen
-
Bafög Weiterzahlung
Von armerStudent im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 7Letzter Beitrag: 14-11-2006, 00:18 -
Kein Bafög weil Italienerin
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 34Letzter Beitrag: 12-12-2005, 16:12 -
zählt das BaföG selbst zum anzugebenden Vermögen?
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 8Letzter Beitrag: 12-08-2005, 23:05 -
Bafög eingestellt - gibt es andere Möglichkeiten der Finanzierung?
Von Silke78 im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 8Letzter Beitrag: 03-08-2004, 16:56 -
BAföG, Stipendium...???
Von Gast im Forum Off-TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 14-06-2004, 16:03


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren
Lesezeichen