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  1. #1
    Hero ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Bafög und Pflichtpraktikum

    Hallo Leute ich habe hier schon ne menge zu dem Thema gelesen und mir ist das meiste auch klar aber eine frage bleibt bei mir irgendwie offen.

    Ich mache mal eine kleine Einleitung.
    Ich werde ab 01.04.2007 ein Pflichtpraktikum machen dieses dauert bis zum 31.07.2007 also 4 Monate.
    Für die Zeit kriege ich eine Monatliche Praktikumsvergütung von 511€.

    Ich beziehe gleichzeitig schon seit 01.09.2006 Bafög (Beantragungszeitraum 12 Monate).

    So wie ich das verstanden habe ist bei einem Pflichtpraktikum die Praktikumsvergütung voll Anrechnungspflichtig beim Bafög.

    das würde heißen.

    511€ x 4 Monate =2044€

    davon darf ich 960€ Werbungskosten pauschale abziehen
    und dann noch mal davon 21.5% Sozial pauschale.

    2044€-960€=1084€
    1084€-(1084*0,215)=850,94€

    also muss ich jetzt diese 850,94€ auf den Beantragungszeitraum verteilen macht 850,94€ /12 Monate =70,91€

    so wenn ich jetzt z.b 400€ Bafög bekommen würde dann hätten mir ja nur ~329€ zugestanden.

    Wie sieht das jetzt aus mit dem Bafög

    Wenn ich dem Bafögamt zum 01.04.2007 mitteile das ich eine Praktikumsvergütung von 511€ monatlich á 4 Monate bekomme.

    - Ich denke eine Rückzahlung von 7 x 70,91€ (Bafög von 01.09.2006 -31.03.2007)
    - Kriege ich dann während des Praktikums trotzdem Bafög zwar "nur" 329€ statt denn vollen 400€ ?
    - Im August kriege ich nochmal 329€ und dann sollte ich ja ganz normal neu veranschlagt werden da ein neuer Beantragungszeitraum beginnt.


    Also eigentlich ist mir alles klar nur nicht ob ich während des Praktikums trotzdem Bafög kriege wenn auch den schon geminderten Satz.

  2. #2
    Schmunzel ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
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    Der schnellste Weg dürfte in solchen Fällen immer sein, mal beim Amt anzurufen und nett zu fragen.
    Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.

  3. #3
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Also, wenn Du schon damit rechnest, weniger zu bekommen und das alles auch ehrlich offenlegen und abrechnen willst-was sehr löblich ist- kannst Du auch die Damen vom Amt das mal genau ausrechnen und erklären lassen.

    Irgendwie ist es schon sch... . Die einen Praktikanten werden für 0,00 Euro ausgebeutet. Den anderen kürzt man das BaföG, während die Studienordnung sie zu einem Pflichtpraktikum zwingt und sie einen Arbeitgeber finden, der nicht zu o.g. Schmarotzern gehört.

  4. #4
    Hero ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Ok ich danke euch schon mal

    also ich habe jetzt gehört das ich wohl Bafög während des Praktikums kriege wenn auch den geminderten Satz.

    Aber ich werde mir das nochmal schriftlich bei Bafögamt besättigen lassen

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