Hm, was hast Du denn beim BAföG-Amt angegeben, wann Du Dein Studium beendest? Ich vermute, der Knackpunkt ist folgender: Du hast ja immerhin Ende Januar den Antrag auf Exmatrikulation gestellt und wußtest von daher seit Ende Januar, daß dieses Studium doch nichts für Dich ist. Nach der Sichtweise des BAföG-Amtes, wie ich sie verstehe, hättest Du somit keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen sollen/müssen, sondern hättest die Zeit zum Arbeiten gehen verwenden können oder hättest eben sofort ein anderes Studium aufnehmen können oder was-auch-immer. Dieses Studium war für Dich jedenfalls zum Zeitpunkt der Antragstellung innerlich abgehakt, und das BAföG-Amt hat dann eben auch äußerlich den Schlußstrich gezogen.
Als ich kein BAföG mehr bekommen hatte, weil meine Schwester mit dem Studium fertig geworden war, wollte niemand das Datum ihrer Exmatrikulation sehen, und meine Annahme, daß der Ablauf der Immatrikulationsbescheinigung verwendet wird, war auch falsch. Es interessierte nur das Datum ihres Abschlußzeugnisses, und ab dem nächsten Monat habe ich kein BAföG mehr bekommen.
Nett ist das nicht, aber ich fürchte, es könnte legitim sein. Was hat denn Dein BAföG-Sachbearbeiter dazu gesagt?
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19-03-2007 12:21 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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- 29
Bafög - Rückforderung legitim?
Hi,
ich habe im WS06/07 ein Studium begonnen und Bafög in Höhe von 530EUR/Monat gewährt bekommen. Da das Studium sich als falsche Wahl entpuppt hat, habe ich im Januar den Antrag auf Exmatrikulation eingereicht, sodass ich zum Ende des Semesters exmatrikuliert werde (31.03.). Soweit sogut, mein Mietvertrag läuft noch diesen Monat, allerdings habe ich für März kein Bafög erhalten und auch einen Bescheid bekommen, dass ich die 530EUR für den Februar innerhalb eines Monats zurückbezahlen müsse.
Ist das ganze denn so legitim, oder hätte ich nicht bis zum realen Semesterende Leistungen erhalten müssen? Scheine habe ich keine mehr gemacht, aber war halt noch ganz normal in den Veranstaltungen, falls das irgendwie relevant sein sollte.
Viele Grüße,
autumn
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19-03-2007 12:49 #2
Geändert von KleinesGespenst (19-03-2007 um 12:53 Uhr)
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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19-03-2007 13:57 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Was hat es denn so dringend gemacht, mitten im Semester den Exmatrikulationsantrag einzureichen? Ok, ich weiß ja, dass schon im Januar die Rückmeldefristen fürs nächste Semester anfangen, aber es wäre in der Tat möglich gewesen, unabhängig von dieser Frist den Exmatrikulationsantrag erst zum Semesterende einzureichen. Dass die Universität in der Zwischenzeit das Fehlen einer Rückmeldung bemängelt hätte und mögliche Zusatzgebühren für verspätete Rückmeldung hätte festlegen wollen bzw. ihrerseits eine Exmatrikulation zum Semesterende angedroht hätte, wäre ja alles nicht soooo schlimm gewesen, da eine Fortsetzung des Studiums nach dem Semester ja nicht beabsichtigt und somit die Androhungen wirkungslos gewesen wären.
Für Neueinschreibungen in ein anderes Studienfach hättest Du ja trotzdem a) den Rückmeldezeitraum nutzen können, wenn Dir inzwischen bewusst ist, was Du nun wirklich willst und kannst, oder aber b) die Nachfrist, die gewöhnlich einige Wochen des neuen Semesters umfasst, da Du Dich ja neu in einen anderen Studiengang einschreibst.
Insofern hast Du es dem Amt wohl zu einfach gemacht. Aber dennoch kann das ein Vorteil sein, da durch die Rückzahlung der Beträge a) diese Zahlungszeiten unberücksichtigt bleiben bei etwaigen Höchstbezugsdauern, an die Du mit der Studienwahl dann eventuell stoßen kannst und b) der Darlehensanteil des BaföGs natürlich auch nicht wächst, den Du später zurückzahlen musst.
Also, alles halb so schlimm und kein Beinbruch. Geschenkt wird einem nichts. Freu Dich über liebevolle Beamte, die Dich jetzt vor späteren finanziellen Belastungen bewahren wollen, etwa durch die Darlehens-Rückzahlung oder durch fehlenden Anspruch gegen Endphase des neuen Studiums, wo es ggf. eng werden könnte eine gute Abschlussarbeit und einen Nebenjob zum Lebenserhalt zu kombinieren.
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19-03-2007 17:03 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Ökonomisch betrachtet ist das ganze so sogar von Vorteil für Dich: Du kannst/konntest arbeiten und damit Geld erwirtschaften, das zu 100% (minus der geringen Abzüge, die für solche Kurzzeitjobs vielleicht anfallen) Dir gehört und kein Kredit ist. Beim BAföG ist es zum Teil Kredit. Dafür bekommst Du hinterher 2 Monate mehr BAföG - vielleicht bist Du mal heilfroh darüber, denn Du willst ja nicht, dass vielleicht mitten in einer Prüfungsphase auf einmal kein Geld mehr fließt, oder?
P.
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