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    Tortes ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Frage Frage zur Förderungshöchstdauer

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Förderungshöchstdauer:

    Nach meiner Regelstudienzeit (8 Semester) erhielt ich über die Förderungshöchstdauer hinaus Studienbafög, da ich im Hochschulsenat 2 Semester lang als gewähltes AStA-Mitglied tätig war.

    Nun, mein Studium liegt nun 3 schon 3 Jahre zurück und jetzt erhielt ich vom Bundesverwaltungsamt einen netten Brief ("Fristsache") in welchem mir mitgeteilt wurde, dass 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer die Rückzahlungspflicht beginnt. Das Ende der Förderungshöchstdauer war auf August 2002 terminiert, was nur eine rechnerische Berücksichtigung der Regelstudienzeit bedeutet, die Hochschulgremientätigkeit wurde als Bafög-Förderzeit nicht berücksichtigt. Eine Gremientätigkeit verlängert doch die Förderungshöchstdauer nach hinten, oder ?
    Mein Studium hat sich ja dadurch auch zwangsläufig nach hinten verschoben.

    Lohnt es sich hier, Wiederspruch gegen den Bescheid einzulegen ?

    Wenn ja, würde meine Rückzahlungspflicht nicht im Herbst 2007, sondern erst 1 Jahr später (durch die 2 Semester Senatsarbeit eben) beginnen.

    Interessant wäre hierbei noch der §15:
    Zitat: Die Förderungshöchstdauer einer vor dem 1. April 2001 begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Ausbildung wird nach den Vorschriften bestimmt, die bis zu diesem Zeitpunkt galten, sofern dies für den Auszubildenden günstiger ist.

    Wie lautete die alte Regelung vor dem 1.April 2001 im Wortlaut ?

    Mein Studienbeginn war nämlich März 1999.

    Lässt sich hieraus rechtlich auch was an der Förderungshöchstdauer "drehen" ?
    Geändert von Tortes (22-03-2007 um 17:48 Uhr)

  2. #2
    Kumpeline ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
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    Beiträge
    109
    Hier findest Du die für Dich gültige Verordnung:
    http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1...9972503.1.HTML

    Wichtiger ist aber, dass das vermutlich keine Rolle spielt. Eine Ausnahme wie die AStA-Mitgliedschaft verlängert nämlich nicht die Förderungshöchstdauer dem Gesetz (Verwaltungsvorschriften) nach, sondern bewirkt eine mögliche Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Kleiner, aber feiner Unterschied, so dass Du wohl ab diesem Jahr Raten zahlen musst.

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