Tja, das ist mal übel.
Der Verdacht ist natürlich erst mal klar, es sieht so aus, als ob du das Geld versteckt hast. Wenn du nicht mehr nachweisen kannst, was du damit gemacht hast, können die sich erst ml auf stur stellen und die Zahlungen verweigern. Nach dem neuen Recht ist das bei dem entsprechenden Verdacht wohl auch drin. Da eine solche Summer allerdings auch nicht hoch genug ist, um da wirklich lange von Leben zu können, würde maximal eine Neuberechnung, unter der Vermutung, du hättest das Geld noch, erfolgen.
Ich bezweifle aber ernsthaft, dass das Amt damit im Zweifel vor Gericht durch kommt, da damals noch andere Gesetze galten, bzw. du mit deinem Geld natürlich machen kannst, was du willst. Aber ich gebe zu, dass ich noch keine Urteile dazu kenne (so es denn schon welche gibt), so dass da viel vom Sachbearbeiter abhängen dürfte.
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27-03-2007 12:14 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Bafög: Brauche dringend Hilfe.
Hallo,
ich studiere nun schon seit 3 Semestern und beziehe auch seit Beginn meines Studiums Bafög. Nun habe ich ein riesiges Problem. Ich hatte vor einigen Jahren etwas Geld geerbt. Dieses lag auf einem Sparkonto. Kurz vor Beginn meines Studiums hatte ich das Geld ~7k€ abgehoben. Nun soll ich dem Bafögamt erklären, warum ich das Geld abgehoben habe und was ich damit gemacht habe. Belege muss ich selbstverständlich beilegen.
So, das war alles natürlich bevor ich meinen ersten Antrag gestellt hatte. Meiner Meinung bin ich doch keine Rechenschaft schuldig, was ich mit diesem Geld gemacht habe.
Eins ist klar, ich habe das Geld nicht mehr. Was kann ich tun?
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27-03-2007 12:32 #2Anglizismen sind Bullshit
Wenn man weiß wer der Böse ist hat der Tag Struktur(Volker Pispers)
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27-03-2007 12:41 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 18.06.2006
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- 3.691
Es gab doch schon immer und mit Sicherheit auch vor drei Semestern schon Vermögensfreigrenzen, die für einen BaföG-Antrag nicht überschritten werden durften. Wo lagen die damals, wie haben die sich entwickelt?
Wenn Du 7000 Euro auf einmal abhebst und nicht nachweist, was Du damit machst, wird nicht nur das BaföG-Amt, sondern auch das Finanzamt und andere irgendwann mal hellhörig.
Es weiterhin keine gute Idee, hier um Tipps für Unterschlagung und Betrug bzw. Verdeckung desselben nachzusuchen.
Es bleibt einem doch in Erinnerung, man schafft doch irgendwelche bleibenden Werte (und wenn es der Wagen ist, den man beim Diskounfall eine Woche später schon wieder gegen den Baum gesetzt hat), wenn man zur Bank geht und dort 7000 Euro vom Sparbuch holt, es sei denn, man tut das schwer angetrunken, schleppt das alles in die Spielbank und verliert haushoch und kann sich am nächsten Morgen an überhaupt nichts mehr erinnern. (In dem Fall empfehle eine Mithaftung der Bank zu prüfen, da sie möglicherweise Deine Unzurechnungsfähigkeit erkennen und die Auszahlung hätte verweigern sowie ggf. ärztliche Hilfe herbeiholen müssen.)
Im übrigen, wenn es sich tatsächlich um ein Sparkonto oder Sparbuch im klassischen Sinn gehandelt hat, musste man ja regelrecht planmäßig vorgehen und das ganze 3 Monate vorher kündigen, da man ansonsten nur monatlich bis 2000 Euro abheben kann. Da muss es doch erinnerlich sein, wofür das Geld verwendet wurde.
Alles in allem klingt das plötzliche spurlose Verschwinden einer so großen Bargeldsumme zur Erschleichung staatlicher Leistungen doch recht komisch. Kannst ja mal in den Tiefen dieses Forums wühlen. Da gab es schon mal Beiträge von jemandem, der keine Belege für seine zahlreichen Anschaffungen hatte.Geändert von lausitzer (27-03-2007 um 12:48 Uhr)
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27-03-2007 13:17 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Tja, das ist in der Tat eine dumme Angelegenheit.
Also, es ist ja nicht so, dass ich mich nicht erinnern kann, was ich mit dem Geld angestellt habe. Die Sache mit der Spielbank klingt zwar sehr lustig, aber ganz so war es dann doch nicht. Defakto ist die Sache diese, dass ich keine Belege habe und auch der Meinung bin, dass ich als volljähriger Mensch nicht verpflichtet bin, Rechenschaft über meine Ausgaben ablegen zumüssen. Ich habe das Geld für einen privaten Zweck benötigt.
Angenommen ich hatte die schönste Nacht meines Lebens in einem edelen Bordell und nun möchte ich nicht dass meine Freundin davon Wind bekommt. Egal was!?
Soviel dazu. Wiso jetzt aufeinmal Finanzamt? was geht die das an. Es war schließlich Sparguthaben und befreit von der Steuer. Und, wiso sollte man von einem Sparkonto nur 2000 in Monat abheben dürfen!? Mir wurde das Geld aufeinmal ausgezahlt.
Also kann das Bafögamt die Zahlung jetzt sofort einstellen!?
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27-03-2007 14:02 #5
Im Extremfall können die das versuchen, ja. Aber ich denke, dass die damit vor Gericht nicht durchkommen werden. Die werden dir einfach unterstellen, die 7000 noch zu haben und dann deine Ansprüche neu ausrechnen. Mein persönlicher Tipp.
Anglizismen sind Bullshit
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