hi,
hmm scheint sich ja keine mit auszukennen. Kann mir dann vielleicht jemand sagen bei was für einer Art Anwalt ich Anfragen kann, wie meine Chance zu bewerten sind?
Oder mir vielleicht direkt einen empfehlen?
Vielen Dank
Thema: Vorrausleistungen
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01-06-2007 15:23 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Vorrausleistungen
Hi,
Hi ich habe diesesJahr meine Ausbildung zum Fachinformatiker abgeschlossen und gehe jetzt auf ein 1-jähriges Berufskolleg zum erwerb der fachhoschulreife, danach will ich Informatik studieren.
Mein Problem ist das meine Eltern sagen das sie mir die zeweite Ausbildung nicht mehr bezahlen wollen, weil sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Laut diesem(letzter Abschnitt) Bericht sollte ich ja dann über die Vorrausleistungen elternunabhängig gefördert werden. Stimmt das?
Außerdem will meine Schwester auch studieren. sie hat auch eine Ausbildung(Augenoptikerin) gemacht hat danach ihr abi nachgemacht und will dann studieren. Nach dem Artikel sollten wir ja dann beide elternunabhängig gefördert werden.
Stimmt das oder habe ich irgendetwas überlesen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
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04-06-2007 15:34 #2
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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04-06-2007 17:36 #3
Okay. Wie ausgiebig hast Du Dich mit Deinen Eltern schon unterhalten? Hast Du Deinen Eltern schon irgendwelche Paragraphen zum Bafög um die Ohren gehauen, aus denen hervorgeht, daß sie Dir die zweite Ausbildung finanzieren müssen, und sie haben gesagt, daß sie das trotzdem nicht tun? Erst dann macht ein Antrag auf Vorausleistung überhaupt Sinn, der ist nämlich einzig und allein die Möglichkeit, zahlungsunwillige Eltern zum Zahlen zu zwingen, ohne selber zum Gericht zu rennen. Damit erledigt sich Deine zweite Frage, Du brauchst dann nämlich gar keinen Anwalt mehr. In dem Moment kriegst Du den vollen Fördersatz vom Bafög-Amt, und die gucken dann, wie viel sie sich von Deinen Eltern zurückholen. Schlecht für den Haussegen, aber das ist eine Entscheidung, die Du treffen mußt. Bei meinen Eltern hat die Erwähnung der entsprechenden Paragraphen Wunder gewirkt und damit ausgereicht. Paragraphen findest Du z.B. unter www.das-neue-Bafoeg.de
Den zitierten Absatz verstehe ich nicht und kriege ihn auch nicht mit dem Bafög-Gesetz zusammen. Elternunabhängige Förderung gibt es nur unter bestimmten Bedinungen wie z.B. 5 Jahre berufstätig, fertige Ausbildung und 3 Jahre berufstätig, über 30 etc., da scheint mir nach Deiner kurzen Beschreibung nichts zuzutreffen. Der Absatz bei Unicum scheint mir ein bißchen sehr verkürzt zu sein. Halte Dich lieber an die Originalquellen und gucke auch ruhig einmal bei Deinem Bafög-Sachbearbeiter vorbei
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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05-06-2007 07:55 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Laut den gesetzestexten ist allerdings so, dass ich den vollen Bedarfssatz bekomme wenn ich einen Antrag auf Vorrausleistungen stelle und festgestellt wird das meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Und Die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig wenn sie eine erste Berufsqualifizierende Ausbildung finanziert haben die den Fähigkeiten und Neigungen des Kindes entspricht.
Und das zu beurteilen liegt in der hand des zuständigen OLG soweit ich weis. weil ein Vorrausleistungsantrag an das zuständige OLG weitergeleitet wird.
Also hört sich ales sehr kompliziert an.
Ich denke das ich mal bei einem Anwalt die unterhaltspflicht prüfen lasse. Der sollte da mehr Ahnung von haben.
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08-06-2007 10:11 #5
"Habilitand" (500-749 Beiträge)
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Das stimmt, kann aber kompliziert werden, wenn sich die Aufnahme des Studiums als "Fortsetzung" der beruflichen Ausbildung darstellt. Dann kommt es unter anderem darauf an, ob dieser Weg von vorneherein geplant und mit den Eltern abgestimmt war.
Das kommt mir falsch vor. Das zuständige Oberlandesgericht wird allenfalls irgendwann im Instanzenzug bei der Frage relevant, ob noch eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht. Das ist aber für den Vorausleistungsanspruch nach dem BaföG gleichgültig.
Streng genommen ist es natürlich nicht Deine Aufgabe, die Pflichten Deiner Eltern auf eigene Kosten prüfen zu lassen.
Beste GrüßeEin technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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