Puh, das sind Fragen.
Also Grundsätzlich steht da nichts über den Ort des Einkommens oder dessen Versteuerung so dass ich erst mal tippe würde, dass voll zählt. Du musst ja auch Steuern drauf bezahlt haben, daher kennt ja zumindest das Finanzamt die Höhe deiner Einkünfte (ausser du hast über ein Doppelbesteuerungsabkommen [heißt das Ding wirklich so, ich bin mir gerade unsicher] in Norwegen bezahlt).
Ich würde also mal vorsichtig beim Amt nachfragen und mich als Interessent ausgeben, nach dem Motto ich will noch ins Ausland. Die werden es dir dann vermutlich recht einfach sagen können, sollte heute ja nichts wirklich besonderes mehr sein.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
-
27-06-2007 23:17 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 27.06.2007
- Beiträge
- 1
Kindergeld und eigener Verdienst im Ausland
Hallo!
Ich hab da meiner Meinung nach ein Riesenproblem. Ich war für ein Jahr in Norwegen für 2 Auslandssemester. Nach den letzten Prüfungen bin ich noch in Norwegen geblieben um dort die hohen Löhne auszunutzen. Was wohl ein Fehler war. Wie wird denn mein Gehalt in Deutschland genau berechnet, gerade im Bezug auf das Kindergeld? Laut dem Kindergeldgesetzeszeug darf ein Kind im Jahr ca. 7.600 Euro verdienen. Ist das der gleiche Betrag, wenn man im Ausland Geld verdient hat (vor allem in Norwegen, wo das Leben dort schon richtig teuer war)?
Ich hoff irgendjemand kann mir da weiterhelfen!
Silke
-
28-06-2007 11:23 #2Anglizismen sind Bullshit
Wenn man weiß wer der Böse ist hat der Tag Struktur(Volker Pispers)
-
07-07-2007 01:09 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Also, üblicherweise fragt doch so eine kindergeldzahlende Behörde bei den Eltern von nicht-schulpflichtigen, volljährigen Kindern desöfteren nach, wie es denn um deren Ausbildungsstand bestellt ist, oder?
Hier hat das zumindest die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg bei meiner Mutter des öfteren getan und dann gerne mal immer wieder die Belege für gleich mehrere zurückliegende Jahre angefordert (obwohl sie die schon längst drei- oder viermal hätten haben müssen, nunja).
In der Tat befragt befreit das Dich oder Deinen kindergeldbeziehenden Elternteil aber auch nicht von der Bringschuld, sofort Veränderungen in Deinem Erwerbs- und Einkommensverhalten mitzuteilen, auch um sich selbst vor zu erwarteten hohen Rückzahlungen zu schützen.
Als Einkommen zählt dabei alles, was nach Abzug von Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt.
Ähnliche Themen
-
Wem steht das Kindergeld rechtlich zu???
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 9Letzter Beitrag: 23-05-2007, 13:54 -
Arbeiten im Ausland
Von Unregistriert im Forum Rund um die KarriereAntworten: 3Letzter Beitrag: 28-01-2006, 12:47 -
Exmatrikulation - Kindergeld im Ausland??
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 4Letzter Beitrag: 23-09-2005, 16:18 -
Fragen zum Verdienst und Kindergeld
Von dee.dw im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 0Letzter Beitrag: 12-10-2004, 22:07 -
auslandspraktikum - kindergeld, bafög & co.
Von Unregistriert im Forum Studium + Arbeit im AuslandAntworten: 0Letzter Beitrag: 02-08-2004, 14:01


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren

Lesezeichen