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  1. #1
    meklis ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    27.06.2007
    Beiträge
    1

    Kindergeld und eigener Verdienst im Ausland

    Hallo!
    Ich hab da meiner Meinung nach ein Riesenproblem. Ich war für ein Jahr in Norwegen für 2 Auslandssemester. Nach den letzten Prüfungen bin ich noch in Norwegen geblieben um dort die hohen Löhne auszunutzen. Was wohl ein Fehler war. Wie wird denn mein Gehalt in Deutschland genau berechnet, gerade im Bezug auf das Kindergeld? Laut dem Kindergeldgesetzeszeug darf ein Kind im Jahr ca. 7.600 Euro verdienen. Ist das der gleiche Betrag, wenn man im Ausland Geld verdient hat (vor allem in Norwegen, wo das Leben dort schon richtig teuer war)?

    Ich hoff irgendjemand kann mir da weiterhelfen!

    Silke

  2. #2
    Avatar von Valas
    Valas ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    18.01.2004
    Beiträge
    2.710
    Puh, das sind Fragen.

    Also Grundsätzlich steht da nichts über den Ort des Einkommens oder dessen Versteuerung so dass ich erst mal tippe würde, dass voll zählt. Du musst ja auch Steuern drauf bezahlt haben, daher kennt ja zumindest das Finanzamt die Höhe deiner Einkünfte (ausser du hast über ein Doppelbesteuerungsabkommen [heißt das Ding wirklich so, ich bin mir gerade unsicher] in Norwegen bezahlt).
    Ich würde also mal vorsichtig beim Amt nachfragen und mich als Interessent ausgeben, nach dem Motto ich will noch ins Ausland. Die werden es dir dann vermutlich recht einfach sagen können, sollte heute ja nichts wirklich besonderes mehr sein.
    Anglizismen sind Bullshit


    Wenn man weiß wer der Böse ist hat der Tag Struktur(Volker Pispers)


  3. #3
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Also, üblicherweise fragt doch so eine kindergeldzahlende Behörde bei den Eltern von nicht-schulpflichtigen, volljährigen Kindern desöfteren nach, wie es denn um deren Ausbildungsstand bestellt ist, oder?

    Hier hat das zumindest die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg bei meiner Mutter des öfteren getan und dann gerne mal immer wieder die Belege für gleich mehrere zurückliegende Jahre angefordert (obwohl sie die schon längst drei- oder viermal hätten haben müssen, nunja).

    In der Tat befragt befreit das Dich oder Deinen kindergeldbeziehenden Elternteil aber auch nicht von der Bringschuld, sofort Veränderungen in Deinem Erwerbs- und Einkommensverhalten mitzuteilen, auch um sich selbst vor zu erwarteten hohen Rückzahlungen zu schützen.

    Als Einkommen zählt dabei alles, was nach Abzug von Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt.

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