Wie und wo willst Du denn Kindergeld beantragen. Das bekommt Dein Vater doch längst für Dich und noch solange, wie Du Dich in Deiner ersten Ausbildung (sprich Erststudium) befindest, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Deine Eltern sind verpflichtet, Deinen Unterhalt bis zum ersten Ausbildungsabschluss zu finanzieren (wobei Du Dich bemühen musst, das nicht unnötig in die Länge zu ziehen).
Deswegen wird das BaföG-Amt auch das Einkommen Deiner Eltern bei der Berechnung des BaföG-Satzes berücksichtigen. Dazu brauchst Du idR deren Einkommenssteuerbescheid von vor zwei Jahren.
Über Befreiungsregelungen zu den Studiengebühren informiert das Studierendensekretariat oder ggf. der Asta. (Man kann sich auch ein Bundesland aussuchen, das (noch) keine Studiengebühren hat.)
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Ergebnis 1 bis 5 von 31
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17-09-2007 02:07 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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kein geld mehr von eltern + rausschmiss
hallo,
nachdem sich meine eltern eine wohnung gekauft haben und jetzt sie abbezahlen müssen, wollen sie mir kein geld mehr geben und sie wollen das ich ausziehe. sie wollen mich auch in keiner weise mehr unterstützen. da ich ab dem 1. 10 in rosenheim studieren werde, habe ich vor in eine wg oder in ein wohnheim zu ziehen!
ich habe im juni fachabitur auf der fos gemacht und bin im juli 20 geworden.
mein vater ist selbständig und meine mutter ist arbeitslos!
kann ich irgendwie noch unterhalt von meinen eltern fordern??
bafög und kindergeld werde ich beantragen, aber was kann ich noch, wenns sein muss, gerichtlich noch fordern??
wie beantrage ich, dass ich die die studiengebühren (semester 500€) erst später zahle, weil ich zurzeit kein geld habe oder geht das nicht
danke für eure hilfe
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17-09-2007 09:24 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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17-09-2007 10:37 #3
Zum Thema verklagen: Am Besten und Einfachsten stellst Du erst einmal einen stinknormalen BAföG-Antrag. Dazu brauchst Du, wie Lausitzer schon gesagt hat, den Einkommenssteuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr. Den BAföG-Bescheid drückst Du dann Deinen Eltern in die Hand, da steht drauf, wie viel Geld sie Dir zahlen müssen. Vielleicht geben Dir Deine Eltern das Geld, wenn sie es schwarz auf weiß sehen, und wenn nicht, kannst Du beim BAföG-Amt einen sogenannten Antrag auf Vorausleistung stellen. Dazu mußt Du dem BAföG-Amt glaubhaft machen, daß Deine Eltern Dir nichts zahlen, und dann kriegst Du das Geld vom BAföG-Amt, und die holen sich das von Deinen Eltern wieder. Schlecht für dein Haussegen, sollte also eher eine der letzten Maßnahmen sein, aber wenn's nicht anders geht ^^ Mit der Variante hast Du auf jeden Fall den wenigsten Aufwand und kannst Dich auf Dein Studium konzentrieren
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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17-09-2007 15:27 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Sie können vieles wollen, aber sie müssen leider. Der Wohnungskauf ist ihre Privatangelegenheit, die Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder jedoch Pflicht. Dabei kann "angemessener Unterhalt" auch teilweise in Form freier Kost und Logis angeboten werden, aber genau das gewähren sie Dir ja nicht. Also: Bares in Höhe des BAföG-Höchstsatzes!
Du kannst Deine Eltern auf angemessenen Unterhalt verklagen oder das über das BAföG-Amt versuchen zu regeln - die schlagen sich dann mit den juristischen Fragen herum. Einen Versuch ist es wert. Kindergeld bekommst Du nur für Deine Kinder - Kindergeld ist eine Leistung ausschließlich an die Eltern zur Finanzierung des Mehraufwandes bei der Aufzucht der Brut!
P.
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17-09-2007 15:52 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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