Hallo Hamu,
was Du in jedem Fall machen kannst, ist, beim BAföG-Amt einen Vorschuß beantragen. Damit kriegst Du ungefähr das, was Du bisher an BAföG gekriegt hast, vielleicht etwas weniger, und Du mußt unterschreiben, daß wenn die endgültig berechnete Summe darunter liegt, Du das zu viel erhaltene Geld zurückzahlst (bzw. wird das dann wohl verrechnet). Ein Vorschußantrag wird i.d.R. sehr schnell bearbeitet, wobei es sich damals bei mir auf 3 Wochen verzögert hatte, damit solltest Du also rechnen.
Da Dir Deine Sachbearbeiterin wohl gerade nicht ganz so wohl gesonnen zu sein scheint, kannst Du auch zu Deiner Hauptsachbearbeiterin gehen, also eine Stelle höher. Das hatte damals meine Freundin gemacht, und das hatte auch funktioniert.
Viele Grüße,
Gespenst
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20-11-2007 19:31 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Weiterförderungsantrag zu spät eingereicht: Nun (zu) langes Warten?
Hallo zusammen!
Folgende Situation: Ich bin nun im 3. Semester und habe bzgl. BAFöG meinen Weiterförderungsantrag Anfang September eingereicht, obwohl empfohlen wurde es bis spätestens Juli zu machen. Dies habe ich etwa 2 Wochen vor der Frist erfahren und mein Vater ist nicht der Schnellste bei sowas, da es ihm auch egal ist, was ich mache (meinen Eltern sind geschieden; ich wohne bei meiner Mutter). Na gut, wie auch immer, richtig arg gedrängt habe ich dann auch nicht, weil ich mir dachte "Na gut, vom vorherigen Jahr habe ich ja noch Geld um ein oder zwei Monate zu überbrücken.", weil ich nach wie vor von 4-6 Wochen Bearbeitungszeit ausgegangen bin.
In den letzten Tagen wurde ich aber dann doch arg stutzig, weil bislang keine Rückmeldung vom Amt kam und ich schon Zweifel hatte, ob der Antrag überhaupt angekommen ist. Also habe ich heute bei meiner Sachbearbeiterin angerufen und mal nachgefragt. Sie meinte daraufhin, dass der Antrag zu spät kam (Ach ne...!) und nicht sagen kann, wann er nun bearbeitet wird.
Bei weiterer Nachfrage, ob's denn dieses Jahr noch was wird, meinte man, wohl nicht und nächstes Jahr auch keine Ahnung wann.
Da bin ich jetzt erstmal baff und ist das wirklich Standard? Der Dezember sollte vom Geld her noch klappen, aber dann wird's eng und möchte nicht schon wieder bei meiner Oma ankommen und nach Scheinen fragen. :/
Danke schon mal für eure Antworten!
Gruß
- Hamu
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21-11-2007 08:49 #2"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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21-11-2007 09:00 #3
Solang dein Antrag rechtzeitig ankam, also noch im Monat September, dann hast du Anspruch auf das Bafög. Gut, die Sachbearbeiterin mag dir nicht sooo wohlgesonnen zu sein, aber versuch es noch mal freundlich bei ihr und wenn das nicht klappen sollte, dann geh zur unmittelbaren Vorgesetzten, wie das Gespenst schon schrieb.
Viel Erfolg!Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.
Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.
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21-11-2007 17:41 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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- 6
Danke euch beiden!
Mir nicht wohlgesonnen sein, ist nett formuliert. Die gute Frau hatte einfach eine verdammt miese Laune und hat's unverschönt merken lassen.
Worldwide: Ja, eben, war ja noch vor Semesterbeginn. Wäre es nun mittendrin gewesen, hätte ich gesagt, na ok, aber so...
Mir ist ja nach dem Telefonat die Frage gekommen, was die denn so unheimlich wichtiges machen, dass sich ein verspäteter Antrag mal so um Monate verschiebt, während ein (wohl rechtzeitiger) innerhalb von zwei Wochen durchflutscht.
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22-11-2007 08:35 #5
Das Problem ist, daß um den Semesterbeginn herum alle neuen Anträge der Erstsemester auf einmal auflaufen. Da haben die Sachbearbeiter wirklich mehr zu tun als im Juni/Juli. Aber manchmal sind Sachbearbeiter auch einfach flexibel wie Doppel-T-Träger und versuchen via Selbstjustiz die säumigen Antragsteller zu strafen, soweit zumindest mein Eindruck
"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
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Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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