Ich frage mich gerade, warum Du damit dann überhaupt vors Gericht gehst. Wenn es so offensichtlich ist, dass das BAföG-Amt falsch entschieden hat, legst Du Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein und gibst die so hieb- und stichfesten Gründe (inkl. Nachweise) an, die belegen, dass Du BAföG-berechtigt bist, und bestehst auf einer erneuten Berechnung.
BAföG-Ämter sind bekannt dafür, dass sie Anträge ersteinmal grundsätzlich (und auch gerne mehrfach) ablehnen oder die Bearbeitung in die Länge ziehen - ich selbst kann davon ebenfalls ein Lied singen. Umso wichtiger ist es, da am Ball zu bleiben, die nötigen Unterlagen vorzulegen und notfalls den zuständigen Sachbearbeiter mal ein wenig zu nerven, damit er seinen Arsch hochbekommt.
Dass Du nun gleich mit einem Anwalt und gerichtlich gegen den Bescheid vorgehst, halte ich für etwas unglücklich - so wirst Du im Zweifel nämlich wirklich lange auf das Geld warten, und das ist ja genau das, was Du nach eigener Aussage nicht gebrauchen kannst.
Ich kenne mich mit den Gesetzen nicht aus, aber gibt es einen Grund, warum Du für deine fünfjährige Tochter erst jetzt Kindergeld beantragst und das noch nicht eher getan hast?
Und was sagt das Studierendensekretariat Deiner Uni dazu?
Oder hast Du die noch gar nicht kontaktiert?
Falls nicht, solltest Du lieber das tun, anstatt in Internetforen nach Tipps zu fragen - hier kann Dir diesbezüglich nämlich niemand verbindliche Auskünfte geben, auch wenn wir es gerne täten.
Also anrufen und Dich bezüglich der Möglichkeit einer Ratenzahlung oder eines Gebührenerlasses für finanziell nicht gut gestellte Studierende erkundigen.
Manche Unis bieten sowas an.
Generell gibt es ja mehrere Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren, allerdings kommen vermutlich nicht alle für Dich in Frage...
So gut wie alle Stipendien werden nach meinem Kenntnisstand (bitte klärt mich auf, falls ich falschliege) nur an Studierende vergeben, die grundsätzlich bafög-berechtigt sind. Was Du ja aufgrund des nicht vorhandenen positiven Bescheides nicht nachweisen kannst, weshalb diese Option schon mal flachfällt.
Dann gäbe es natürlich noch diverse Banken, die Bildungs- / Studentenkredite anbieten - ob das für Dich überhaupt in Frage käme, musst Du selbst entscheiden.
Was spricht dagegen, bis zum Start der BAföG-Zahlungen (die ja Deiner Aussage nach in jedem Fall erfolgen werden) ein Urlaubssemester einzulegen und stattdessen mehr zu arbeiten, damit Du für später, wenn das Studium dann richtig losgeht, etwas auf die Seite legen kannst?
Thema: Semestergebühren
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Ergebnis 1 bis 5 von 9
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01-02-2008 12:24 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Semestergebühren
Hallo,
ich studiere seit Oktober 2007. Ich habe eine Tochter im Alter von fünf Jahren und mein Bafög wurde abgelehnt, was jetzt allerdings über das Gericht geklärt wird. Laut der Gesetze ist der Anwalt und auch ich der Meinung, dass ich Bafög erhalten müsse.
Vor dem Studium bezog ich ALG II, was natürlich jetzt gestrichen wurde, da ich ein Studium absolviere. Unterstützung für meine Tochter erhalte ich noch und zusätzlich habe ich einen 400 Euro-Job. Mehr ist nicht drin, denn schon jetzt ist meine Zeit knapp. Wohngeld habe ich beantragt und auch den Kindergeldzuschuss, die Bearbeitungszeit dauert jedoch mehrere Monate, sodass ich mit dem 400 Euro-Job und der Unterstützung für mein Tochter erstmal um die Runden kommen muss.
Das klappt soweit auch erstmal, nur zusätzliche Ausgaben, wie z. B. die Semestergebühren, sind einfach nicht drin.
Sollte das Bafög abgelehnt werden, so wird das Studium für mich weiterhin nicht möglich sein, denn schon jetzt kann ich durch den Job nicht alle Vorlesungen wahrnehmen, geschweige denn, ausreichend lernen. Ich möchte aber nicht vorzeitig, ohne das Urteil des Gerichts abzuwarten, die Flinte ins Korn werfen und ziehe das durch.
Das Problem sind nun die Semestergebühren, die jetzt fällig sind. Die kann ich einfach nicht auftreiben und ohne sie zu zahlen, hat sich das Studium schon jetzt erledigt. Selbst wenn ich das Bafög irgendwann bekomme.
Deshalb meine Frage: Gibt es in diesem Fall irgendwoher Unterstützung? Wo kann ich mich hinwenden? Kann mir irgendjemand einen Tip geben? Ich bin für jeden Tip wahnsinnig dankbar!
Gruß
Claudia
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01-02-2008 15:07 #2
Geändert von Zaunwipfel (01-02-2008 um 15:10 Uhr)

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01-02-2008 21:23 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Bekommt man Urlaubssemester so einfach? Müssen da nicht auch Gründe vorliegen, damit die nehmen kann? Wer legt solche Gründe fest, wer erkennt sie an?
Ist man mit dem Urlaubssemester tatsächlich von den Semester- und Studiengebühren befreit?
Wie gefährdet ist der Studienerfolg, wenn sie jetzt schon darüber klagt, wegen der Arbeit nicht alle notwendigen Veranstaltungen wahrnehmen zu können, wenn sie sich nun auch noch aktiver dem Job und noch weniger dem Studium widmen soll?
In der Tat sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Jedenfalls klingt die vorgetragene Lebens- und finanzielle Situation in der Tat danach, dass entweder BaföG zustehen könnte oder aber Ausnahmetatbestände vorliegen könnten, die zumindest zu einer Ermäßigung/einem der Studiengebühren führen könnten.
Warum sucht man da nicht zunächst die entsprechenden Beratungsstellen von Asta, Uni und Studentenwerk auf und informiert sich ausführlich?
Mir ist und bleibt unklar, wie Leute immer gleich einen Anwalt bei der Hand haben. Im übrigen will der sicher auch Geld für seine Arbeit, was Dein Budget weiter belastet. Für den Widerspruch gegen den ablehnenden BaföG-Bescheid wäre er jedenfalls erstmal unnötig gewesen.
@ Zaunwipfel: Es wäre wohl ein schwerer Fehler, wenn die Institutionen der werdenden Mutter bei allem Papierkram nicht gleich auch einen Bogen zum Beantragen des Kindergeldes mitgeben. Dagegen ist der Kinderzuschlag wohl eine eigenständige Leistung für Geringverdiener, wie ich gerade ergoogelt habe.
(http://www.arbeitsagentur.de/nn_2640...rzuschlag.html)
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02-02-2008 00:17 #4
Nein, Urlaubssemester bekommt man nicht einfach so - man muss sie (rechtzeitig) beantragen.
Welche Begründungen akzeptiert werden bzw. ob überhaupt welche nötig sind, scheint ebenfalls zu variieren. Soweit ich weiß, sind Dinge wie Krankheit, Schwangerschaft, Auslandssemester, Praktika, Betreuung eines Verwandten (das könnte hier ja evtl. greifen) meistens (wenn nicht gar immer) als Beurlaubungsgrund akzeptiert.
Dann wiederum gibt es auch Unis, an denen für bis zu zwei Urlaubsemester überhaupt keine Angabe von Gründen verlangt wird.
Informationen dazu, wie das nun speziell an ihrer Uni aussieht, muss sich Turnhöschen schon selbst besorgen.
Ah! Turnhöschen schrieb was von Kindergeldzuschuss, was ich einfach mal mit Kindergeld gleichgesetzt habe, aber wenn sie den Kinderzuschlag meint, ist das natürlich wiederum was Anderes.
Stellt sich allerdings trotzdem die Frage, warum sie damit so lange gewartet hat - wenn das Geld schon vor der BAföG-Ablehung so knapp war, hätte sie es doch schon eher beantragen dürfen / können / sollen.
Aber gut, die Situation ist jetzt so wie sie ist...
Das habe ich doch gar nicht vorgeschlagen. Sobald sie das BAföG bewilligt bekommt - wovon sie ja felsenfest ausgeht -, muss sie sich ja nicht noch mehr in den Job reinhängen, weil das Geld ja dann reicht.
Momentan tut es das aber eben nicht, weshalb sie nebenher jobbt, was wiederum dazu führt, dass sie nur so halb vor sich hinstudiert. Meiner Meinung nach bringt das nicht wirklich viel, weshalb ich vorgeschlagen habe, das Studium lieber temporär auf Eis zu legen und in der Übergangszeit bis zum Beginn der BAföG-Zahlung mehr zu arbeiten und das verdiente Geld beiseite zu legen oder damit eventuell vorhandene Löcher zu stopfen.
Und sobald die Zahlungen dann erfolgen, kann sie richtig mit dem Studium durchstarten, anstatt die Hälfte der Vorlesungen zu verpassen und entsprechende Noten einzufahren. Denn das bringt ihr herzlich wenig...
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02-02-2008 05:40 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Ja, das fand ich dann auch ein bißchen verwirrend. Da hast Du Recht, aber jetzt haben wir ja die offizielle Bezeichnung dafür gefunden.
Warum sie es erst jetzt beantragt? Weil sie doch bisher ALG II bezogen hat, also mindestens bis zum September, wo sie ja noch nicht studiert hatte, und da sind derartige Leistungen eben nicht zusätzlich vorgesehen, weil ALG II ja eine eigene Kinderkomponente hat.
Außerdem wissen wir nichts über die Existenz und eventuelle Unterhaltsverpflichtungen eines Kindsvaters gegenüber dem Kind und ihr. (Es war mir ganz entfallen, dass man den auch braucht, um überhaupt zum Kind zu kommen.) Woraus sich aber auch der Hinweis ergibt, hier Ansprüche zu prüfen. Das ist ggf. auch relevant, was den eigenen BaföG-Anspruch angeht. Also mal in dieser Hinsicht auch den ablehnenden Bescheid noch mal intensiv durchlesen. So klar ist es also doch wieder nicht, dass die Ablehnung nur falsch sein kann, da ja familiäre Unterstützung hier vor der staatlichen in Anspruch genommen werden muss.
Sollte hier dann Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Kindsvaters vorliegen (wenn zweifelsfrei feststeht, dass und wieviel er zahlen muss), dann gibt es auch das Instrument des Unterhaltsvorschusses. Wer den in diesem Fall gewährt, weiß ich nicht so genau. Aber das bekommt man doch raus.
Und auch die Studentenwerke/BaföG-Amter sollte man ja nicht unbedingt verteufeln. Klar kann es sein, dass ein Berater erstmal keine Lust hat, einem im Einzelgespräch vor der Antragstellung die Ansprüche auseinanderzukrümeln. Da haben die auch eine gewisse Angst, quasi zuviel zu versprechen. Deswegen schieben die erstmal nur gerne das Formular über den Tisch, was man ausfüllt und was dann in Köln maschinell verarbeitet wird.
Wenn man das dann in der Hand hat, sollte jedoch der zuständige Bearbeiter sich irgendwie in der Lage sehen, der Bitte nach einem Gespräch nahczukommen, bei dem er die Berechnung erläutert, einen wohlwollenden prüfenden Blick drüberwirft und über Alternativen und andere Zuschüsse informiert.
So und nun hören wir im nächsten Beitrag, dass sie sich von ihm während der Schwangerschaft getrennt hat, er noch gar nichts vom Kind weiß und der Kontakt völlig abgebrochen ist, seitdem beide umgezogen sind.Geändert von lausitzer (02-02-2008 um 05:43 Uhr)
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