Kann man darüber nicht mit dem BAföG-Berater reden?
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder geht es gerade darum Deinen Leistungsstand zu erfassen und mit dem Regelstudienplan zu vergleichen, weil entschieden werden soll, ob eine Weiterförderung stattfindet oder aber die Zahlungen werden wegen Ablegens der Abschlussprüfung und damit der Beendigung des Studiums eingestellt.
Diese beiden Möglichkeiten sollten doch klar von einander unterschieden werden können, ohne dass man sich an einem Begriff aufhängen muss, oder?
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 6
-
02-02-2008 10:23 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 22.03.2007
- Beiträge
- 3
Was ist eine "Abschlussprüfung" im Bafög-rechtlichen Sinn ?
Was beschreibt inhaltlich konkret der Begriff "Abschlussprüfung" bezüglich des leistungsabhängigen Teilerlasses im Bafög-Gesetz ? Handelt es sich um die Diplomprüfungen am Ende der Vorlesungssemester eines Studiums, an vielen Fachhochschulen auch offiziell als Abschlussprüfung benannt ? Oder handelt es sich um die daran vielfach anschliessend noch abzuleistenden Studienteile, z.B. Studienarbeit oder Diplomarbeit ? Es ist ziemlich verwirrend, wenn der Begriff der Abschlussprüfung im Bafög-Recht in anderem Kontext benutzt wird, wie in den Begriffsdefinitionen des Studienablaufs an der Hochschule.
-
02-02-2008 15:41 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
-
04-02-2008 23:10 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 22.03.2007
- Beiträge
- 3
Du hast mich komplett missverstanden. Ich bin mit dem Studium längst fertig.
Um den von Dir erläuterten Sachverhalt geht es gar nicht.
Es geht darum, dass ein Teilerlass der nach dem Studium zurückzuzahlenden Bafög-Förderung möglich ist, wenn die Abschlussprüfung des Studiums innerhalb eines 12-Monatszeitraums nach Ende der Bafög-Förderungshöchstdauer erfolgt.
Bei mir war die besagte Förderungshöchstdauer im August 2002 beendet. Die sogenannte "Abschlussprüfung" der Diplomklausuren ( hieß im Prüfungsplan wirklich so ) erfolgte an meiner Hochschule im Februar 2003, wäre also somit mitten im besagten 12-Monatszeitraum, was einen Teilerlass möglich machen würde.
Meine Diplomarbeit beendete ich jedoch im Dezember 2003, was nun außerhalb der 12-Monatsfrist liegt und einen Teilerlass somit ausschließt.
Mir geht's nun darum, was Bafög-rechtlichg als Abschlussprüfung gilt:
1. Die Abschlussprüfung der Diplomklausuren oder
2. Die Diplomarbeit.
Wer kann mir genau diese Frage beantworten ?
Damit entscheidet sich, ob mir die Bafög-Rückzahlungsforderung teilweise erlassen werden kann oder nicht. Sicher nicht uninteressant auch für andere Bafög-Bezieher in vergleichbarer Situation.Geändert von Tortes (04-02-2008 um 23:13 Uhr)
-
12-07-2008 18:23 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 27.08.2006
- Beiträge
- 4
Hi!
Also mir wurde in der vergleichbaren Situation von meiner Bafög-Sachbearbeiterin gesagt, dass der Abgabetermin der Diplomarbeit - auf den nun auch mein Zeugnis datiert ist - gelten würde.
Sicherheitshalber solltest du dich aber ans Bundesverwaltungsamt wenden, die sind auch für die Rückzahlung und ggf. den Teilerlass zuständig und haben eine Bafög-Hotline.Schau mal hier: http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_37...tml?__nnn=true
Gruß
Ariadne
-
12-07-2008 23:30 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Im Zweifel würde ich auch dazu tendieren, das auf der Prüfungsurkunde niedergeschriebene Datum als entsprechenden Abschlusstermin zu verwenden. Vielerlei andere Institutionen, von denen Du Geld bekommst oder die Geld von Dir wollen richten sich auch nach diesem Datum, z.B. Kindergeldkasse oder Krankenkasse, Finanzamt etc.
Ähnliche Themen
-
Bafög und Pflichtpraktikum
Von Hero im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 3Letzter Beitrag: 24-01-2007, 20:08 -
Bafög Weiterzahlung
Von armerStudent im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 7Letzter Beitrag: 14-11-2006, 00:18 -
Kein Bafög weil Italienerin
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 34Letzter Beitrag: 12-12-2005, 16:12 -
zählt das BaföG selbst zum anzugebenden Vermögen?
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 8Letzter Beitrag: 12-08-2005, 23:05 -
Bafög eingestellt - gibt es andere Möglichkeiten der Finanzierung?
Von Silke78 im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 8Letzter Beitrag: 03-08-2004, 16:56


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren

Lesezeichen