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  1. #1
    Tortes ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Was ist eine "Abschlussprüfung" im Bafög-rechtlichen Sinn ?


    Was beschreibt inhaltlich konkret der Begriff "Abschlussprüfung" bezüglich des leistungsabhängigen Teilerlasses im Bafög-Gesetz ? Handelt es sich um die Diplomprüfungen am Ende der Vorlesungssemester eines Studiums, an vielen Fachhochschulen auch offiziell als Abschlussprüfung benannt ? Oder handelt es sich um die daran vielfach anschliessend noch abzuleistenden Studienteile, z.B. Studienarbeit oder Diplomarbeit ? Es ist ziemlich verwirrend, wenn der Begriff der Abschlussprüfung im Bafög-Recht in anderem Kontext benutzt wird, wie in den Begriffsdefinitionen des Studienablaufs an der Hochschule.

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Tortes Beitrag anzeigen

    Was beschreibt inhaltlich konkret der Begriff "Abschlussprüfung" bezüglich des leistungsabhängigen Teilerlasses im Bafög-Gesetz ? Handelt es sich um die Diplomprüfungen am Ende der Vorlesungssemester eines Studiums, an vielen Fachhochschulen auch offiziell als Abschlussprüfung benannt ? Oder handelt es sich um die daran vielfach anschliessend noch abzuleistenden Studienteile, z.B. Studienarbeit oder Diplomarbeit ? Es ist ziemlich verwirrend, wenn der Begriff der Abschlussprüfung im Bafög-Recht in anderem Kontext benutzt wird, wie in den Begriffsdefinitionen des Studienablaufs an der Hochschule.
    Kann man darüber nicht mit dem BAföG-Berater reden?

    Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Entweder geht es gerade darum Deinen Leistungsstand zu erfassen und mit dem Regelstudienplan zu vergleichen, weil entschieden werden soll, ob eine Weiterförderung stattfindet oder aber die Zahlungen werden wegen Ablegens der Abschlussprüfung und damit der Beendigung des Studiums eingestellt.

    Diese beiden Möglichkeiten sollten doch klar von einander unterschieden werden können, ohne dass man sich an einem Begriff aufhängen muss, oder?

  3. #3
    Tortes ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Du hast mich komplett missverstanden. Ich bin mit dem Studium längst fertig.
    Um den von Dir erläuterten Sachverhalt geht es gar nicht.

    Es geht darum, dass ein Teilerlass der nach dem Studium zurückzuzahlenden Bafög-Förderung möglich ist, wenn die Abschlussprüfung des Studiums innerhalb eines 12-Monatszeitraums nach Ende der Bafög-Förderungshöchstdauer erfolgt.

    Bei mir war die besagte Förderungshöchstdauer im August 2002 beendet. Die sogenannte "Abschlussprüfung" der Diplomklausuren ( hieß im Prüfungsplan wirklich so ) erfolgte an meiner Hochschule im Februar 2003, wäre also somit mitten im besagten 12-Monatszeitraum, was einen Teilerlass möglich machen würde.

    Meine Diplomarbeit beendete ich jedoch im Dezember 2003, was nun außerhalb der 12-Monatsfrist liegt und einen Teilerlass somit ausschließt.

    Mir geht's nun darum, was Bafög-rechtlichg als Abschlussprüfung gilt:
    1. Die Abschlussprüfung der Diplomklausuren oder
    2. Die Diplomarbeit.

    Wer kann mir genau diese Frage beantworten ?

    Damit entscheidet sich, ob mir die Bafög-Rückzahlungsforderung teilweise erlassen werden kann oder nicht. Sicher nicht uninteressant auch für andere Bafög-Bezieher in vergleichbarer Situation.
    Geändert von Tortes (04-02-2008 um 23:13 Uhr)

  4. #4
    ariadne ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Hi!

    Also mir wurde in der vergleichbaren Situation von meiner Bafög-Sachbearbeiterin gesagt, dass der Abgabetermin der Diplomarbeit - auf den nun auch mein Zeugnis datiert ist - gelten würde.
    Sicherheitshalber solltest du dich aber ans Bundesverwaltungsamt wenden, die sind auch für die Rückzahlung und ggf. den Teilerlass zuständig und haben eine Bafög-Hotline.Schau mal hier: http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_37...tml?__nnn=true

    Gruß
    Ariadne

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Im Zweifel würde ich auch dazu tendieren, das auf der Prüfungsurkunde niedergeschriebene Datum als entsprechenden Abschlusstermin zu verwenden. Vielerlei andere Institutionen, von denen Du Geld bekommst oder die Geld von Dir wollen richten sich auch nach diesem Datum, z.B. Kindergeldkasse oder Krankenkasse, Finanzamt etc.

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