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  1. #1
    Hamu-Sumo ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Studienabbruch: Weiterhin Kindergeld?

    Hallo zusammen!

    Erneut ein Thread von mir zu unser allem Lieblingsthema: Geld.

    Situation: Ich breche nun mein Studium ab und bin somit ab dem 15.03. "arbeitssuchend" (?). Da meine Mutter keine Topverdienerin ist und der Unterhalt meines Vaters auch keine Bäume ausreißt, hat sie nun etwas Panik kein Kindergeld mehr für mich zu erhalten. Wie sieht es denn rechtlich aus? Ein Ausbildungsplatz bzw. ein neues Studium wäre ja erst ab September bzw. Oktober drin.

    Falls Kindergeld zusteht, dürfte ich arbeiten? Sollte ich ein neues Studium beginnen, müsste ich umziehen (Augsburg --> Nürnberg) und dafür wäre ein finanzielles Polster fast schon notwendig.

    Vielen herzlichen Dank für eure Antworten im Voraus!


    PS: Denkt nicht, meiner Mutter gehe es nur ums Geld, aber von Verständnis alleine wird man auch nicht satt, wenn ihr versteht.

  2. #2
    Avatar von Zaunwipfel
    Zaunwipfel ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Hamu-Sumo Beitrag anzeigen
    Situation: Ich breche nun mein Studium ab und bin somit ab dem 15.03. "arbeitssuchend" (?). Da meine Mutter keine Topverdienerin ist und der Unterhalt meines Vaters auch keine Bäume ausreißt, hat sie nun etwas Panik kein Kindergeld mehr für mich zu erhalten.
    Da ist ihre Panik wohl berechtigt, denn sobald Du das Studium abbrichst, dürfte Euch kein Kindergeld mehr zustehen.

    Auszug:
    Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (siehe auch Nummer 8) Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet.
    und
    Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit (Zwangspause) bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung, vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, einem entsprechenden Ersatzdienst oder einem Freiwilligendienst
    im Sinne der Nummer 3.4, wenn sich tatsächlich eine
    weitere Berufsausbildung anschließt).
    Quelle: Merkblatt Kindergeld

    Da der Studienabbruch ja offensichtlich nicht aus einem der oben genannten Gründe erfolgt und, selbst wenn das der Fall wäre, die Übergangszeit bei dir ohnehin länger als vier Monate dauert, ist die Sachlage eindeutig.

    Warum brichst Du das Studium überhaupt ab, anstatt erstmal weiterzustudieren und Dich parallel um einen Ausbildungsplatz bzw. einen Studienplatzwechsel zum Herbst hin zu kümmern?

  3. #3
    Hamu-Sumo ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    6
    Örk, bescheiden. :/ Werde ich wohl arbeiten müssen.

    Warum ich jetzt schon abbreche? Hat finanzielle Gründe gehabt. Nachdem ich noch kein BAFöG hatte (siehe den anderen Thread von mir), hätte ich die Studiengebühren via Kredit bezahlen müssen, den ich aber hätte zurückzahlen müssen, egal, ob ich weitergekommen wäre oder nicht (hatte einen Drittversuch in Physik I und die Prüfung war nicht toll verlaufen).

    Da vorgestern Notenbekanntgabe war, weiß ich zwar, dass ich Physik I mit einer 4,0 (mit wohl mehr Gnade als Wissen) bestanden habe, aber da Notenbekanntgabe (13.02.) und Rückmeldungsschluss (14.02.) viel zu nahe sind, habe ich mich vorher schon dazu entschlossen, mich exmatrikulieren zu lassen.

    Außerdem sollte ich ein neues Studium beginnen und BAFöG wollen, wäre ein zweites Jahr Bafög-Bezug am Ende problematischer.

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Und warum fragst Du erst, nachdem Du weißt, dass es weitergehen kann, weil Du bestanden hast und nachdem Du Dich bereits exmatrikuliert hast?

    Die Rückmeldefrist und die dabei fälligen Gebühren betreffend möchte ich anmerken, dass es da auch Nachfristen gibt, in denen man sich gegen einen geringen Säumniszuschlag noch zurückmelden kann.

    Ist denn ein Studiengangwechsel auch zum Sommersemester möglich? Wenn wir denn mal annehmen, dass Du inzwischen weißt, was Dir besser liegt und wo Du höchstwahrscheinlich nicht nochmal so auf die Nase fallen wirst?

  5. #5
    Avatar von Zaunwipfel
    Zaunwipfel ist offline Moderator
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    10.09.2004
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Hamu-Sumo Beitrag anzeigen
    Außerdem sollte ich ein neues Studium beginnen und BAFöG wollen, wäre ein zweites Jahr Bafög-Bezug am Ende problematischer.
    Den BAföG-Bezug kannst Du u.U. ohnehin streichen:

    Zitat Zitat von Zum Fachrichtungswechsel
    Nach einem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn für den Fachrichtungswechsel / Ausbildungsabbruch ein wichtiger oder unabweisbarer Grund bestand, z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch müssen unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen werden.
    Quelle: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/387.php

    Klingt mir nicht so, als ob das bei Dir zuträfe...

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