Hast du denn schon mit jemanden vor Ort (also I-Amt) gesprochen? Was sagen die denn? Lassen die sich nicht bequatschen, wenn du das Problem freundlich schilderst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir da an der Uni keiner helfen will.
Thema: Exmatrikulation wegen 7 Euro
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22-05-2008 20:53 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Exmatrikulation wegen 7 Euro
Leute...Hilfe
Ich hab ein riesen Problem...
Ich hab im Januar diesen Jahres meine Studiengebühren rechtzeitg überwiesen.
Nun, nach mehr als vier Monaten, kommte meine Exmatrikulation ins Haus geflattert. Wegen nicht fristgerechter Zahlung???
Ich hab mich jetzt schlau gemacht und das Problem ist, dass die Uni den Stundentenwerksbeitrag um sieben Euro erhöht hat.
Verflucht... ich hab die Studiengebühren über Online-Banking überwiesen und einfach den Vordruck von letztem Semester genommen...
Ja ich Idiot...aber das Problem ist nun da.
Ich hab normal weiter studiert. Es kam keine Mahnung und ich dachte es ist alles in bester Ordnung.
Nun bin ich ohne Recht auf Widerspuch exmatrikuliert. Kann aber Klage einreichen.
Uffff echt..Ich bekomm Bafög und diese Exmatrikulation bedeutet für mich....Diese Semester Bafög zurückzahlen.
Es ist offensichtlich meine Schuld, aber auch offensichtlich, dass ich nicht vor hatte mich um die Studiengebühren zu drücken...Es geht um 7 Euro
Hat jemand ne Ahnung welche Möglichkeiten ich hab?
Ob ich klagen soll? Komm ich da drum rum?
Hat es nen Sinn zu Klagen?
Vielen Dank
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23-05-2008 00:32 #2"Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, nen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und n ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, ne Flasche Rum, ne Kiste Bier, nen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erst mal vorgenommen hat, ne ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden..."
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23-05-2008 07:12 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Also, zumindest an meiner Universität ändert sich nicht nur der Betrag auf Grund von Preisanpassungen des Semestertickets oder der Gebühren für die Studierendenschaft regelmäßig, sondern auch der Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger, d.h. eine Zahlenkombination, die sich aus der Matrikelnummer und einer numerischen Verschlüsselung des zutreffenden Semesters zusammensetzt.
Würde man nun immer einen Überweisungsträger des Vorjahres als Vorlage verwenden, dann ist es nicht nur ungewiss, dass die komplette Forderung erfüllt wird, sondern es ist fraglich, ob überhaupt ein Cent für das richtige Semester verbucht wird.
Dass in diesem Falle Mahnungen und Vollstreckungen drohen, dürfte nicht zu sehr verwundern. Nun steht jedoch die Frage, wie man zu einem gültigen Studierendenausweis kommt, wenn man die Gebühren nicht oder nur unvollständig zahlt. Vor dem kompletten Zahlungseingang bei der Hochschule ist es zumindest bei uns nicht möglich, den Ausweis zu verlängern und Studienbescheinigungen zu erhalten. Insofern sind ggf. Deine gesamten Studienbemühungen dieses Semesters für die Katz.
Was Mahnungen angeht, so muss leider gesagt werden, dass immer mehr Institutionen dazu übergehen, auf diese zu verzichten, worauf sie in Ihren Geschäftsbedingungen, nennen wir sie Immatrikulationsordnung oder Benutzerordnung, hinweisen.
Sollte tatsächlich eine Rückmeldung erfolgt sein und nur der strittige Betrag von 7 Euro ausstehen, dann würde ich doch mal mit der Sachbearbeiterin beim Immatrikulationsamt reden. Nötigenfalls auch mit Beistand vom Asta, die sich ja unter anderem auch mit juristischer Erstberatung für Studenten beschäftigen. Dann weißt Du wenigstens warum Du sieben Euro mehr bezahlst.
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23-05-2008 18:43 #4
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23-05-2008 23:44 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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