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  1. #1
    berimbao ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    22.05.2008
    Beiträge
    1

    Exmatrikulation wegen 7 Euro

    Leute...Hilfe
    Ich hab ein riesen Problem...

    Ich hab im Januar diesen Jahres meine Studiengebühren rechtzeitg überwiesen.

    Nun, nach mehr als vier Monaten, kommte meine Exmatrikulation ins Haus geflattert. Wegen nicht fristgerechter Zahlung???

    Ich hab mich jetzt schlau gemacht und das Problem ist, dass die Uni den Stundentenwerksbeitrag um sieben Euro erhöht hat.
    Verflucht... ich hab die Studiengebühren über Online-Banking überwiesen und einfach den Vordruck von letztem Semester genommen...

    Ja ich Idiot...aber das Problem ist nun da.
    Ich hab normal weiter studiert. Es kam keine Mahnung und ich dachte es ist alles in bester Ordnung.

    Nun bin ich ohne Recht auf Widerspuch exmatrikuliert. Kann aber Klage einreichen.

    Uffff echt..Ich bekomm Bafög und diese Exmatrikulation bedeutet für mich....Diese Semester Bafög zurückzahlen.

    Es ist offensichtlich meine Schuld, aber auch offensichtlich, dass ich nicht vor hatte mich um die Studiengebühren zu drücken...Es geht um 7 Euro

    Hat jemand ne Ahnung welche Möglichkeiten ich hab?
    Ob ich klagen soll? Komm ich da drum rum?
    Hat es nen Sinn zu Klagen?
    Vielen Dank

  2. #2
    Avatar von Seemops
    Seemops ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    23.01.2006
    Beiträge
    1.194
    Hast du denn schon mit jemanden vor Ort (also I-Amt) gesprochen? Was sagen die denn? Lassen die sich nicht bequatschen, wenn du das Problem freundlich schilderst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir da an der Uni keiner helfen will.
    "Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, nen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und n ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, ne Flasche Rum, ne Kiste Bier, nen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erst mal vorgenommen hat, ne ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden..."

  3. #3
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Also, zumindest an meiner Universität ändert sich nicht nur der Betrag auf Grund von Preisanpassungen des Semestertickets oder der Gebühren für die Studierendenschaft regelmäßig, sondern auch der Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger, d.h. eine Zahlenkombination, die sich aus der Matrikelnummer und einer numerischen Verschlüsselung des zutreffenden Semesters zusammensetzt.

    Würde man nun immer einen Überweisungsträger des Vorjahres als Vorlage verwenden, dann ist es nicht nur ungewiss, dass die komplette Forderung erfüllt wird, sondern es ist fraglich, ob überhaupt ein Cent für das richtige Semester verbucht wird.

    Dass in diesem Falle Mahnungen und Vollstreckungen drohen, dürfte nicht zu sehr verwundern. Nun steht jedoch die Frage, wie man zu einem gültigen Studierendenausweis kommt, wenn man die Gebühren nicht oder nur unvollständig zahlt. Vor dem kompletten Zahlungseingang bei der Hochschule ist es zumindest bei uns nicht möglich, den Ausweis zu verlängern und Studienbescheinigungen zu erhalten. Insofern sind ggf. Deine gesamten Studienbemühungen dieses Semesters für die Katz.

    Was Mahnungen angeht, so muss leider gesagt werden, dass immer mehr Institutionen dazu übergehen, auf diese zu verzichten, worauf sie in Ihren Geschäftsbedingungen, nennen wir sie Immatrikulationsordnung oder Benutzerordnung, hinweisen.

    Sollte tatsächlich eine Rückmeldung erfolgt sein und nur der strittige Betrag von 7 Euro ausstehen, dann würde ich doch mal mit der Sachbearbeiterin beim Immatrikulationsamt reden. Nötigenfalls auch mit Beistand vom Asta, die sich ja unter anderem auch mit juristischer Erstberatung für Studenten beschäftigen. Dann weißt Du wenigstens warum Du sieben Euro mehr bezahlst.

  4. #4
    Avatar von Worldwide
    Worldwide ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    03.09.2003
    Beiträge
    3.178
    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    Nötigenfalls auch mit Beistand vom Asta, die sich ja unter anderem auch mit juristischer Erstberatung für Studenten beschäftigen. Dann weißt Du wenigstens warum Du sieben Euro mehr bezahlst.
    Und diese Beratung ist vor allem KOSTENLOS!!!
    Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.

    Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
    Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Zitat Zitat von Worldwide Beitrag anzeigen
    Und diese Beratung ist vor allem KOSTENLOS!!!
    Irrtum. Der Asta stellt genau dafür einen Teil der sieben Euro bereit, die da pro Nase mit den Studiengebühren eingezahlt werden.

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