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  1. #1
    xAmbeRx ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Frage Mutter nicht auffindbar

    Hallo!

    Also ich habe folgendes Problem: Meine Mutter ist vor acht Jahren nach England ausgewandert. Sie hat den Kontakt zu mir von heute auf morgen abgebrochen und nun habe ich weder Adresse noch Telefonnummer von ihr. Es mag sich zwar makaber anhören, doch eigentlich weiß ich nicht mal ob es sie überhaupt noch gibt..... Nun zu meinem eigentlichen Problem: Muss sie die Unterlagen für meinen Bafög Antrag ausfüllen? oder kann ich angeben, dass ich sie nicht kenne???

    LG

  2. #2
    Avatar von Worldwide
    Worldwide ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    03.09.2003
    Beiträge
    3.178
    So makaber es klingt: Solange Du keine Sterbeurkunde hast bzw. nichts Gleichwertiges, muss davon ausgegangen werden, dass sie am Leben ist. Demzufolge hat sie den Antrag auszufüllen.

    Viel Erfolg bei der Suche!!
    Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.

    Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
    Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.

  3. #3
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Im Prinzip ja, aber... Worldwide.

    Was macht man nun mit (Halb-)waisenkind, dessen Mutter unbekannt ist oder zumindest unbekannt verzogen ist? Hat es deswegen keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung?

    Ggf. würde ich unter Hinweis auf die lange Zeit der Trennung, den unbekannten Aufenthaltsort und Dein bisheriges selbständiges Leben ohne elterliche Fürsorge versuchen einen Zugang zu elternunabhängiger Studienförderung zu bekommen.

    Ebenso gibt es ja so etwas wie Unterhaltsvorschussleistungen, wobei der Staat für nicht zahlungswillige Eltern in Vorausleistung geht und selbst das Verfahren an sich zieht, die Gelder von Eltern wieder einzutreiben. Inwieweit das natürlich bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik möglich ist, weiß ich nicht.

    Zumindest würde ich erwarten, dass irgendjemand beim Amt für Ausbildungsförderung fähig ist, Auskünfte hierzu zu erteilen.


    Es ist ja auch kein sooo seltenes Phänomen, dass ein Kind seine Eltern nicht kennt. Gut, bei Vätern mag das ggf. öfter vorkommen als bei Müttern, aber auch da ist es wohl möglich. Warum sollte man denen aus finanziellen Gründen ein Studium versagen?

    In unserer staatlichen Bürokratie wird doch aber so viel an Daten über alle Bürger gesammelt. Das kann einem doch gelegentlich auch mal helfen? Weiß denn das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland nicht, wohin Deine Mutter verzogen ist? Sie muss sich doch um- oder abgemeldet haben.

    Über das Einwohnermelde- und Personenstandswesen im UK weiß ich nichts, aber da wird sie auch nicht illegal wohnen, vermute ich.

  4. #4
    Avatar von Worldwide
    Worldwide ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    Im Prinzip ja, aber... Worldwide.

    Was macht man nun mit (Halb-)waisenkind, dessen Mutter unbekannt ist oder zumindest unbekannt verzogen ist? Hat es deswegen keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung?
    Bitte richtig lesen! Hab ich nämlich nicht behauptet!!

    Unbekannt verzogen ist nun mal nicht das gleiche wie Halbwaise.
    Wenn der Studienanfänger Halbwaise ist, gibt es darüber eine amtliche Erklärung, die man dem Bafögamt vorlegen kann, um dann problemlos die Förderung zu erhalten.
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    Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
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  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Zitat Zitat von Worldwide Beitrag anzeigen
    Bitte richtig lesen! Hab ich nämlich nicht behauptet!!

    Unbekannt verzogen ist nun mal nicht das gleiche wie Halbwaise.
    Naja, aber fast, zumindest unter bestimmten Blickwinkeln. Wenn man eben mal Google benutzt, findet man aber so einige Treffer mit den Stichworten "unbekannt verzogen" und "BaföG".

    Ich könnte wetten, das Gesetz oder mindestens eine der Verwaltungs- und Rechtsvorschriften dazu, enthält Regelungen, wie in dem Fall vorzugehen ist.

    Und, den Sachbearbeiter beim Amt kann man sicher auf elternunabhängige Förderung oder Unterhaltsvorschußleistungen ansprechen.

    So ganz spurlos verschwinden auch die wenigsten Menschen in zivilisierten Ländern Mitteleuropas, wenn sie nicht einem Verbrechen zum Opfer fallen. Insofern dürfte es auch nicht unmöglich sein, die Mutter wieder zu finden. Soweit Unterhaltspflicht besteht, hat ja auch der Staat ein Interesse daran, sie zu finden.

    Soweit sie sich dann weigert Unterhalt zu leisten oder das Kind bei der Beantragung staatlicher Hilfen zu unterstützen, stehen wir wieder vor einem Problem. Und dafür muss es auch eine Lösung geben. Selbst bei bekannten Eltern, die erreichbar, aber möglicherweise unwillig sind, a) zu zahlen oder b) Auskunft über ihre Einkünfte zu geben oder c) einfach nur eine Unterschrift unter dem Antrag zu leisten, wird es ja Lösungsmöglichkeiten geben.

    Die Fragestellerin oder der Fragesteller ist ja nicht der erste Mensch, der BaföG beantragt und der menschlichen und familiären Tragödien gibt es viele. Soll der Staat deswegen lieber in Arbeitslosengeld und Sozialhilfe für einen klugen Kopf investieren oder in Ausbildungsförderung? Das ist die Kernfrage.

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