Hallo Lilly,
erstmal Gratulation zum Fachabitur und Deinem Jonglieren mit Studium und Kindern.
Wenn Dein Fachrichtungswechsel, wie Du sagst, tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen notwendig war, musst Du Dir eben genau das vom Arzt bestätigen lassen. Wenn alles Hand und Fuß hat, sollte es eventuell möglich sein, eine weitere Förderung durchzubekommen. Eine Garantie gibt es allerdings nicht.
Welche gesundheitlichen Gründe lagen denn bei Dir vor? Mir fallen spontan nämlich nur solche ein, die ein Studium an sich problematisch werden lassen - aber keine, die dafür sorgen, dass Architektur abgebrochen werden muss und keinesfalls weiterstudiert werden kann, ein geisteswissenschaftliches Fach aber doch.
Desweiteren frage ich mich gerade, was UVG ist (Unvallversicherungsgesetz? Unterhaltsvorschussgesetz? Wobei beides nicht zu den Dingen gehört, die man "erhält", also klär mich auf)...
Und wie ist es möglich, BAföG und Hartz lV gleichzeitig zu beziehen? Als Student hat man meines Wissens nach keinen Anspruch auf Hartz lV (es sei denn, man absolviert als Teilzeitstudent ein Fernstudium und steht dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung).
Sind das alles Sonderregelungen für alleinerziehende Mütter?
Fragen über Fragen, vielleicht bringst Du noch ein bisschen Licht ins Dunkel...
Gruß,
ZW
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01-08-2008 15:42 #1lilly34 Gast
Fachrichtungswechsel-die wollen mir das bafög streichen!!!
Bitte, wenn jemand helfen kann, ich bin am verzweifeln...
ich bin 34 und Deutsche Staatsbürgerin mit Türkischem Migrationshintergrund und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern. Ich erhalte hier in Deutschland Bafög, Kindergeld, UVG und Hartz IV für meine Kinder. Ausserdem bezahlt mir das Sozialamt einen Teil der freiwilligen Krankenversicherung, da ich nicht mehr als Student versichert werden kann.
Auf dem zweiten Bildungsweg habe ich Juli 2006 mein Fachabitur geschrieben und habe im März 2007 ein Studium der Architektur an der Hochschule Biberach begonnen.
Seit Oktober 2007 versuche ich ein Studium in Großbritannien zu organisieren. Ich habe einen Studienplatz an der University of Aberdeen in Schottland für den Studiengang Language and Literature of Scottland bekommen und würde diesen im September 2008 beginnen. Der Studiengang geht über 48 Monate und schliesst mit einem Degree of Master of Arts ab.
Aus gesundheitlichen Gründen, habe ich einen Fachrichtungswechsel vorgenommen. Ohne diesen hätte ich eine Förderung durch das Amt für Auslandsbafög erhalten. Jetzt aber, nachdem ich alles organisiert habe, wie eine Wohnung für mich und meine Kinder etc. werden mit Steine in den Weg gelegt. Aufgrund des Fachrichtungswechsels muss ich für eine Förderung Ärztliche Gutachten vorlegen und dann ist immer noch nicht sicher, ob ich gefördert werde.
Ich bin für jeden Tipp dankbar...
Gruss
Lilly
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01-08-2008 18:34 #2
Geändert von Zaunwipfel (01-08-2008 um 18:39 Uhr)

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01-08-2008 20:13 #3lilly34 Gast
danke für die glückwünsche

gerne gebe ich doch meine erfahrungsberichte weiter, sicherlich sind doch ausser mir noch andere alleinerziehende studenten hier unterwegs...
uvg = unterhaltsvorschussgesetz, also unterhaltsleistungen für die kinder vom jugendamt wenn anderes elternteil nicht zahlt
hartz IV steht mir als bafög empfänger natürlich nicht zu, aber den kindern da das bafög ja nicht deren lebensunterhalt sichert...
hoffe das bringt licht ins dunkel
und was die krankheit angeht, möchte ich das nicht unbedingt hier erzählen, nur soviel
ein architekturstudium hat pro jahr zusätzlich zu den normalen(!) leistungen die zu erbringen sind während eines studiums, auch noch 1500 stunden an zeichnungen, modellbau und cad am pc...
hoffe wirklich das mir geholfen wird, denn ohne unterstützung kein studium...
grüssle
lilly
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04-08-2008 08:04 #4
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@ Zauniwpfel: Nicht nur temporäre motorische Einschränkungen wären im Architekturstudium besonders hinderlich, auch kann hier etwa eine Allergie gegen bestimmte (Modell)-Baumaterialien entwickelt werden, mit denen man ständig zu tun hat oder aber eine Seeschwäche ist bei der Arbeit mit technischen Zeichnungen und am PC besonders hinderlich.
Da gibt es viele Möglichkeiten. Wenn die gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich ernsthaft waren und ein Mediziner deswegen zum Studiengangswechsel geraten hat, dann kann er das ja auch attestieren, so dass Du einen Nachweis für das BaföG-Amt hast. Andererseits kann ich mir nämlich nicht vorstellen, wie Du in Deiner Situation an anderen Motiven einfach hinschmeißen würdest und eine Erkrankung nur als Vorwand nimmst.
Was die zeitliche Belastung und die Koordination mit der alleinigen Kindererziehung angeht, solltest Du Dich aber keinen Illusionen hingeben. Die wird auch in anderen Studiengängen hoch sein. Daher, und da gebe ich Zaunwipfel wieder Recht, würden sich psychische Erkrankungen aller Art wohl bald im neuen Studium wieder einstellen, zumal Du ja auch den Schwierigkeitsgrad ja auch noch weiter erhöhst, in dem Du offensichtlich ins Ausland wechseln willst.
Welche Rolle spielt eigentlich der Vater der Kinder in der ganzen Sache? Ist er nur nicht bekannt, kann oder will er nicht zahlen. Wer kümmert sich im Ausland um die Kinder? Wie ist dort deren finanzielle Versorgung geregelt? Mag sein, dass ich mich täusche, aber ich nehme an, deren ALG-II-Leistungsanspruch entfällt dann, oder?
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