Klingt unheimlich nach Wohnen bei den Eltern mit Hartz IV. Mehr wird wohl nicht drin sein. Hartz IV hat jedoch den bitteren Nachgeschmack, dass bei der Berechnung das Kindergeld und dein Praktikantengehalt angerechnet werden, heißt also: So viel mehr kommt da auch nicht an staatlicher Unterstützung dazu.
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07-02-2009 13:40 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Ende des Studiums - Arbeitslos
Hallo zusammen,
ich hab kürzlich mein Studium beendet und versuche gerade auf die eigenen Beine zu kommen. Ich stecke in der Bewerbungsphase und versuche das Loch erstmal mit Praktika zu füllen, bis es weitergeht. Das Praktikumsgehalt reicht aber hinten und vorne nicht - sind monatlich gerade mal 250 Euro + momentan noch Kindergeld.
Ich möchte nun Hilfe beantragen, weiss aber, dass es ein ziemlicher Dschungel ist und will mich darauf vorbereiten, weil ich null Ahnung habe.
Ist jemand hier selbst schon in der Lage gewesen und kann mir Tipps geben?
Was stünde mir zu?
Ich freue mich über deine Antwort, Linda
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07-02-2009 13:49 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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07-02-2009 14:17 #3
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wohnen bei den eltern..
Na zurück zu den Eltern geht nicht..
Hartz 4 wäre also für meinen Fall zu beantragen?
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07-02-2009 15:25 #4
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Ja, da Du noch nicht genügend versicherungspflichtige Beschäftigungszeit für einen Anspruch auf ALG I beisammen hast, wird es wohl ALG II sein müssen.
Wenn Deine Ausbildung abgeschlossen ist, fällt eigentlich auch der Kindergeldanspruch weg, weil er eigentlich Deinen Eltern zur Förderung bis zu Deiner beruflichen Erstausbildung dient. Selbst wenn das derzeit noch gezahlt wird, wird die Behörde irgendwann vom kindergeldbeziehenden Elternteil Nachweise verlangen, dass weiterhin ein Anspruch besteht. Wenn der nicht gegeben ist, muss das zuviel gezahlte Geld vollständig zurückerstattet werden. Also lieber gleich sagen, dass man den Abschluss in der Tasche hat und die Zahlungen eingestellt werden.
Aus der Tatsache, dass Deine Eltern bisher noch Anspruch auf Kindergeld hatten (bis zum Datum Deines Abschlusszeugnisses), lässt sich leicht auf Dein Alter schließen und da man das Gesetz inzwischen angepasst hat und die Übernahme der Wohnkosten an ein Mindestalter des ALG-II-Beziehers von 25 Jahren gekoppelt hat, solltest Du Dich da informieren, was auf Dich zukommt, wenn Du nach dem Studienende aus dem Studentenwohnheim ausziehen musst. Die erste eigene Wohnung auf Staatskosten gibt es nicht mehr. Das Amt kann verfügen, dass Du auch wieder bei den Eltern leben musst und tut das dann im Regelfall auch, es sei denn, schwerwiegende Ausnahmegründe sprechen dagegen. Einfach nur "geht nicht" und "keine Lust" reicht nicht.Geändert von lausitzer (07-02-2009 um 15:32 Uhr)
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07-02-2009 15:45 #5
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Danke lausitzer,
ich wohne schon in einer eigenen kleinen wohung. praktikum gehört ja eigentlich auch mit zur ausbildung...bin ja noch nicht fertig in dem sinne sondern bewerbe mich ja um eine zusatzausbildung zur redakteurin..also wäre ich ja noch kindergeldpflichtig, oder?
lg linds
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