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12-03-2009 19:20 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Kindergeldanspruch Diplomdatum vs Exmat Datum
Hallo,
ich(bzw. mein Vater) streite mich im Moment mit der Kindergeldstelle rum. Diese meint ich müsste das Kindergeld vom Datum der Diplomprüfung(Datum auf der Diplomarbeit) bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation(Datum der Exmat-Bescheinigung) zurückzahlen, immerhin über 400 Euro die ich nicht habe.
Ich sehe das irgendwie anders meiner Meinung nach war mein Vater bis zu meiner Exmat für mich "Unterhaltspflichtig" und damit Kindergeldberechtigt, auch das Arbeitsamt hat mir erst nach meiner Exmat ALG2 bewilligt.
Der erste Einspruch wurde schon ohne Kommentar ignoriert und stattdesen einfach noch mal der erste Bescheid geschickt diesmal allerdings mit Zahlungsaufforderung.
Laut BKGG §2 (2) 2.a heißt es ja nur wer max25 und in Ausbildung ist. Wo steht denn nun wann genau nen Studium als beendet gilt.
Danke für Hinweiße und Ratschläge
David
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13-03-2009 15:23 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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- 06.01.2004
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- 2.726
Dafür gibt es einen klaren Zeitpunkt: mit dem Datum des letzten Abschlußzeugnisses ist das Studium abgeschlossen und damit für diesen Studiengang beendet. Das Datum der Exmatrikulation hat nicht viel zu bedeuten, denn das ist für die Unis idR nicht vordringleich, jemanden zu exmatrikulieren. Gewöhnlicherweise passiert das ein paar Wochen bis Monate nach dem Abschluß automatisch, sehr oft zum Ende des gerade laufenden Semesters. Du hättest sofort ALG II bekommen können, wenn Du am Tag der Zeugnisverleihung ins Studiensekretariat gegangen wärest und Dich exmatrikuliert hättest.
P.
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