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09-04-2009 16:43 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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- 09.04.2009
- Beiträge
- 1
Welche Leistungen kann ich jetzt bekommen?
Hallo erstmal,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich gehe mittlerweille 6 Monate auf die RSAK in Hennef Rhein-Sieg-Akademie, für Realistische Bildende Kunst u. Design: Rhein-Sieg-Akademie, für Realistische Bildende Kunst u. Design
Sie heißt Akademie wird aber vom Staat nnicht als eine angesehen, warum auch immer.
Meine Situation:
Ich habe eine eigene Wohnung und zahlöe 245€ Miete zu den Eltern kann ich nicht ziehen.
Meine Eltern sind geschieden und beide Arbeitslos (HArz 4)
Kosten der Schule: 340€ im Monat
Folgende Leistungen bekomme ich zZ:
BAföG: 271€ (SchülerBAföG)
Kindergeld: 164€
Bis jetzt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes von der ARGE: 407€
Jetzt habe ich heute ein Schreiben vo nder ARGE bekommen, dass mir die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II gestrichen werden sollen, weil ich BAföG erhalte und die ARGE beruht sich auf §7 Absatz 5 und 6 SGB II
Ich habe da angerufe und gefragt warum mir nach 6 Monaten aufeinmal gesagt wird, dass ich keine Leistungen mehr erhalte.
Darauf meinte die ARGE, dass es ei nFehler war, dass der Leistung zugestimmt wurde. Und ich sollte im SGB III nachschauen was ich noch beantragen kann.
Das habe ich gemacht und da geht es um BAföG.
Aber vor 8 oder 9 Monaten hat mir das BAföG Amt gesagt, dass ich nur anspruch auch SchülerBAföG habe.
Jetzt frage ich mich, wie ich mir das Studium finanzieren soll, wenn die ARGE wirklich Recht hat bekomme ich ja gar nicht.
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Danke!Geändert von Slebt (09-04-2009 um 16:50 Uhr)
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09-04-2009 20:10 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
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- 2.726
Ehrliche Antwort? Such Dir, wie sehr viele Studierende, einen Job, der Dich für die paar Jahre auf bescheidenem Niveau über Wasser hält und hoffe auf bessere Zeiten.
Alternative: bewirb Dich für ein Stipendium. Allerdings kann das wegen der fehlenden Anerkennung der Akademie u.U. an formalen Hürden scheitern. Das kannst Du aber nur bei der jeweiligen stipendienverteilenden Institution herausfinden.
Ansonsten hat die ARGE Recht: wer BaföG bekommt, hat keinen ALG II-Anspruch. ALG II-Anspruch hat außerdem nur, wer dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung steht.
Auf der Webseite steht
"Das staatlich anerkannte Studium (Förderungsfähig nach BAFöG) endet mit einem Abschluß-Examenszeugnis nach Prüfungen in allen Fächern ... Die Studien- und Prüfungsordnung ist staatlich anerkannt. Die RSAK erfüllt die gesetzlichen Vorschriften der Berufsschulpflicht und ist berechtigt, auch Schülern mit der mittleren Reife das Vollzeitstudium zu ermöglichen....". Mit welcher Begründung bekommst Du kein BaföG? Vielleicht solltest DU mal im Studiensekretariat um Unterstützung bitten - für die 2000 EUR Gebühren pro Semester wird eine Antwort bzw. Unterstützung ja wohl drin sein...
P.Geändert von Paracelsus (09-04-2009 um 20:17 Uhr)
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