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  1. #1
    Rani ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    10.05.2009
    Beiträge
    1

    Hilfe zum Leben(sunterhalt) als Student?

    Hallo,

    Hat man als Student ein Anrecht auf "Hilfe zum Lebensunterhalt", da kein BaföG o.ä. verfügbar?

    P.S. Schwerbehindertenausweis vorhanden.

  2. #2
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von Rani Beitrag anzeigen
    Hat man als Student ein Anrecht auf "Hilfe zum Lebensunterhalt", da kein BaföG o.ä. verfügbar?
    Nein, denn Du hast einen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern. Der kann aber im Ermessen der Unterhaltspflichtigen auch in "Naturalien", also z.B. als freie Kost und Logis, gewährt werden. Reicht das nicht aus, weil die Einkommenssituation der Eltern zu schlecht ist, kommt BaFöG ins Spiel, das man beantragen muss.

    P.

  3. #3
    lanew ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    07.10.2009
    Beiträge
    1

    Beihilfe Öffnungsklausel

    Ich hab mal ne ganz andere Frage wie wird man denn unterstützt im Bereich versicherungen. Ich habe auf der Internetseite Private Krankenversicherung Beamte | PKV Beamte | Beamtenanwärter und Referendare Das Wort Beihilfe für Beamte gelesen. Hat jemand Ahnung davon oder bin ich hier völlig falsch? Wenn ich hier falsch bin dann wäre es schön wenn mir jemand sagt wo ich eine Antwort bekommen kann. danke

  4. #4
    catweazle3 ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
    Registriert seit
    26.04.2008
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    641
    Was genau willst Du denn wissen ?


    Ach, jetzt glaube ich zu wissen, was Du meinst. Wahrscheinlich, ob es für die Versicherungsbeiträge eine Unterstützung gibt.
    Beihilfe ist etwas anderes. Bei der Beihilfe geht es um Krankheitsaufwendungen. D. h. Du bzw. der Beihilfebrechtigte reicht die Rechnungen bei der Beihilfestelle ein. Diese erstattet zu dem Prozentsatz, zu dem eine Beihilfeberechtigung besteht.

    Wenn Du beihilfebrechtigt bist oder ein Angehöriger und Du eine private Krankenversicherung hast, müsstest Du das aber eigentlich wissen ... Im Grunde verstehe ich deswegen immer noch nicht, was Du eigentlich willst. Und was soll das mit den Öffnungsaktionen in der Überschrift ? Das ist nochmal ein anderes Thema.
    Geändert von catweazle3 (07-10-2009 um 13:54 Uhr)

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