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  1. #1
    Michael2009 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    11.10.2009
    Beiträge
    4

    Arbeitslos nach Studium, Krankenversicherung. Keiner ist zuständig ?

    Hallo,
    ich werde im Dezember mein Studium beenden und bin derzeit noch auf Josuche.
    Nun frage ich mich wie ich meine Krankenversicherung nach dem Studium zahlen soll ? Die Krankenkasse sagt ich muss mich nach dem Studium freiwillig versichern, das kostet 150 Euro im Monat.

    Geld vom Arbeitsamt bekomme ich nicht.
    Harz IV wurde mir bei der ARGE auch gesagt, ich soll erst nach dem Studium kommen und dann würde ich wohl eher Wohngeld bekommen.
    Da kann ich mit ca 100 Euro rechnen, wenn überhaupt.

    Ich bin 28 und lebe mit meiner Lebensgefährtin in einer Mietwohnung.

    Irgendwie kann mir keiner so richtig weiterhelfen, da wohl kein Mensch eine Ahnung hat ?

    Kann mir jemand von euch einen Tip geben ?

    Danke.

  2. #2
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Warum kriegst Du kein Hartz 4? Der normale Ablauf wäre nämlich, daß Du Hartz 4 beantragst und dann das Arbeitsamt Deinen Krankenkassenbeitrag direkt bezahlt. Wann Du Harzt 4 genau beantragen mußt, weiß ich nicht mehr. Im Zweifelsfall würde ich die Homepage vom Arbeitsamt danach durchsuchen, da hast Du es dann schwarz auf weiß und hast die Sicherheit, nicht an einen zufällig schlecht gelaunten Sachbearbeiter zu geraten, der gerade keinen Bock hat. So ganz glaube ich das nämlich nicht, daß man erst am Ende des Studiums vorbeikommen soll.

    Falls natürlich Deine Lebensgefährtin zu viel Geld verdient (sie wird nämlich zuerst für Deinen Lebensunterhalt herangezogen, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet), wird tatsächlich sie Deinen KK-Beitrag zahlen müssen, bis Du einen Job hast.

    Und, btw, weil hier schon mal jemand gefragt hat: Keine KK ist KEINE Lösung. Schon vermeintlich geringe Wehwechchen verursachen deutlich höhere Kosten. Und größere Sachen, die dann richtig teuer werden, sind auch schnell passiert. Zumal Du dann auch irgendwann Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg bekommst. Dann geh lieber irgendwo putzen oder was auch immer. Oder schau Dich bei den privaten Krankenkassen um; falls Du kerngesund bist, kommst Du da sogar wesentlich billiger durch. Aber da müßtest Du Dich sehr sorgfältig schlau machen.
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  3. #3
    catweazle3 ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
    Registriert seit
    26.04.2008
    Beiträge
    641
    Während des Studiums besteht kein Hartz IV-Anspruch.
    Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und es wird vom Gesetzgeber unterstellt, dass dies während des Studiums nicht der Fall ist.

    Er lebt mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung, d. h. er hat mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Mit anderen Worten, sie müsste für ihn aufkommen.
    Das ist wohl die Argumentation der ARGE, weswegen sie auch auf Wohngeld verweist.
    Das ist leider die Rechtslage, wenn auch zu kritisieren, da hier mal wieder Lücken entstehen und so Leute ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.

    Tipp wäre entweder ausziehen oder heiraten.

  4. #4
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Hartz 4 gibt es natürlich erst, wenn das Studium fertig ist. Das ist klar, stand aber m.E. auch nie in Frage. Nur wenn man den eigentlichen Antrag schon vorher anleiert und dann zum Studienende die Exmatrikulationsbescheinigung nachreicht, könnte man schneller sein Geld bekommen. Wobei ich aber meine, mich zu erinnern, daß das Arbeitsamt mit der Krankenkasse quasi ab Antragstellung direkt verhandelt und man von daher ab Antragstellung krankenversichert ist, ohne in dem Moment etwas zahlen zu müssen. Von daher wäre die Krankenversicherung dann nicht mehr so kritisch.

    Aber wie gesagt: Aufhören, ins Kino zu gehen, keine neuen Klamotten kaufen, das Essen auf Wasser und Brot herunterfahren, wenn's nicht anders ist, aber NIEMALS die Krankenkasse kündigen!!!
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  5. #5
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2003
    Beiträge
    5.335
    Zitat Zitat von Michael2009 Beitrag anzeigen
    Die Krankenkasse sagt ich muss mich nach dem Studium freiwillig versichern, das kostet 150 Euro im Monat.
    Das ist nun wirklich nicht die Welt. Man sollte doch so viel auf der Naht haben, um diese Kosten wenigstens einen oder zwei Monate lang tragen zu können.
    Ich bin 28 und lebe mit meiner Lebensgefährtin in einer Mietwohnung.
    Das ist halt der Nachteil mit der modernen Rechtsprechung, die nicht- eheliche Lebensgemeinschaften den ehelichen gleich stellt, vor allem dann, wenn es ums Bezahlen geht.
    Kann mir jemand von euch einen Tip geben ?

    Danke.
    Sei lieb zu Deiner Freundin.
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

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