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  1. #1
    sarahbelara ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    13.01.2010
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    1

    Bafög- Wohnungskündigung zu Semesterferien

    Hallo,

    ich habe vor, meine Wohnung auf Ende Juli zu kündigen und erst im Oktober in eine andere einzuziehen.
    Muss ich den Umzug sofort dem BafögAmt melden, oder erst im Oktober? Und reicht es, nur die neue Wohnung bzw. den neuen Mietvertrag anzugeben, oder auch, wann ich in der alten ausgezogen bin?
    Worum es mir letztlich geht, ist, ob ich das Geld, das ich mir jetzt in den Semesterferien an Miete spare, behalten kann, oder es abgeben muss bzw. das Bafög gekürzt wird?

    lg

    sarah

  2. #2
    Avatar von Worldwide
    Worldwide ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    03.09.2003
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    3.178
    Zitat Zitat von sarahbelara Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe vor, meine Wohnung auf Ende Juli zu kündigen und erst im Oktober in eine andere einzuziehen.
    Muss ich den Umzug sofort dem BafögAmt melden, oder erst im Oktober? Und reicht es, nur die neue Wohnung bzw. den neuen Mietvertrag anzugeben, oder auch, wann ich in der alten ausgezogen bin?
    Worum es mir letztlich geht, ist, ob ich das Geld, das ich mir jetzt in den Semesterferien an Miete spare, behalten kann, oder es abgeben muss bzw. das Bafög gekürzt wird?

    lg

    sarah
    Das hört sich ziemlich deutlich nach Betrug an!!
    Du bist verpflichtet, dem Bafögamt mitzuteilen, dass sich was bei deinen Ein- bzw. Ausgaben verändert Im Prinzip musst du das sofort melden, im Nachhinein geht sicher auch noch, sofern du es glaubhaft machen kannst. Insofern musst du die gesparte Miete zurückzahlen bzw. wird mit der nächsten Bafögzahlung verrechnet.
    Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.

    Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
    Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.

  3. #3
    baffet80 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
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    Beiträge
    1
    Hallo,
    Ich hab die gleiche Situation.
    Das ich das Melden muss ist klar,
    Allerdings wohne ich jetzt über die Semesterferien bei meinen Eltern, die sind ca. 5 Stunden von der Uni entfernt in einem anderem bundesland. Wenn ich dauerhaft da leben würde würd ich ja glaub ich kein bafoeg kriegen, aber jetzt in den semesterferien sind ja sowieso keine veranstaltungen.

    krieg ich also nur den mietzuschlag gestrichen oder direkt alles?

  4. #4
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Naja, Leben und Essen mußt Du ja trotzdem. Das Bafög-Amt rechnet zwei getrennte Summen aus; wie viel Geld Du brauchst und wie viel Geld Deine Eltern für Deinen Unterhalt ausgeben können. Die Differenz zahlt dann das Bafög-Amt. Die zweite Summe, wie viel Deine Eltern für Deinen Unterhalt ausgeben können, sollte gleich bleiben (es sei denn, bei Deinen Eltern hätte sich auch noch was verändert), und die erste Summe ist entsprechend niedriger. D.h. die Differenz zwischen dem, was Du von Deinen Eltern kriegst und was Du brauchst wird geringer. Wenn sie trotzdem größer als Null ist, kriegst Du also immer noch was, nur eben weniger.
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

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