Die Anforderungen, die hier an Hilfe aus dem Unicum-Forum gestellt werden, werden auch immer höher geschraubt.
Eigentlich ist das ja ein Forum für Abiturienten, Studenten und Absolventen, von denen man erwarten könnte, dass sie befähigt wären, die richtigen Ansprechpartner für ihre Fragen in der Welt da draußen ausfindig machen zu können.
Grundsätzlich kannst Du tun und lassen, was Du willst. Du bist ein freier Mensch und so lange Du keinem anderen Schaden zufügst, kann Dir keiner irgendwas verbieten.
Arbeitsagentur und Jobcenter können Dir auch nicht verbieten, ins Ausland zu reisen. Sie können aber wohl darauf hinweisen, dass sie dann womöglich nicht mehr zu Leistungen verpflichtet sind, die sie Dir in Deutschland gewähren müssten. Dass hängt allein damit zusammen, dass man für den Anspruch auf die Grundsicherung durch ALG II grundsätzlich arbeitsfähig und für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
Was den Antrag selbst angeht, mag Dir der Berater nicht mehr als eine unverbindliche Auskunft erteilen und bittet um das Ausfüllen des Antrages, damit mit Unterstützung von Kollegen der Leistungsbewilligung und technischen Hilfsmitteln ermittelt werden kann, ob ein Anspruch auf Leistung besteht?
Warum wurde eigentlich ein BaföG-Antrag für ein früheres Studium abgelehnt?
Und: Mache Dir bitte bewusst, dass Du ohnehin eine zusätzliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt brauchst. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der EHIC sind seeeeeehr überschaubar und auf Not- und Unfälle begrenzt.
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02-03-2010 01:15 #1Jenny81 Gast
Stütze während des Vorpraktikums?
Hallo ihr Lieben,
ich bin 28 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Berufsausbildung. Bewerbe mich zum WS 2010/11 für einen Studiengang. Als Zulassungsvoraussetzung muss ein mind. 12-wöchiges Vorpraktikum abgeleistet werden. Ich möchte dieses von April bis Juli machen (ist schon gebucht).
Woher bekomme ich für diese Zeit (mind. für die Dauer des Praktikums) finanzielle Unterstützung zur Sicherung meines Lebensunterhalts und wie kann ich mich krankenversichern?
Mein jetziger Arbeitgeber wird zum 31.03.2010 das Arbeitsverhältnis wg. Auftragsmangel aufheben – kommt also einer Kündigung gleich. Ich arbeite dort seit 2 Jahren freiberuflich, habe seitdem keine Arbeitslosenversicherung und bin freiwillig Krankenversichert (zahle alles selbst).
Ab dem 01.04. bin ich also arbeitslos, ohne Anspruch auf ALG und mit NULL Euro Einkommen. Durch das Vollzeitpraktikum im Ausland habe ich keine Möglichkeit nebenbei zu arbeiten. Nach dem Praktikum suche ich mir sofort wieder einen Job, aber das wird erst ab Juli/August möglich sein.
Das Job Center sagte mir, ich müsse erst einen Antrag stellen, ehe man mir Auskunft geben kann, ob ich Anspruch auf ALG II habe. Den Antrag mache ich morgen.
Es könnte aber sein, dass das Praktikum (im Ausland) nicht bewilligt wird. Was mache ich, wenn das tatsächlich passiert? Kann es wirklich ein, dass man mir diese Möglichkeit zur Weiterbildung verbietet? Ohne das Praktikum kann ich das Studium vergessen. Und große Ersparnisse habe ich leider auch nicht - schon gar keine "reichen" Eltern :/
Falls es noch wichtig ist: Ein Bafög-Antrag im Jahr 2008 wurde bereits abgelehnt. Weiß nicht, ob ich elternunabhängiges bekommen könnte. Würde das Studium per Bildungskredit finanzieren – da muss ich mich aber auch noch drüber informieren.
Danke für Eure Tipps!
Suchende
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02-03-2010 04:41 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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02-03-2010 15:56 #3
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Gib mal in google "ALG II" und "Anspruchsvoraussetzungen" ein, da findet sich eine ganze Menge.
Der "gewöhnliche Aufenthalt" muss in Deutschland sein.
Das ist wahrscheinlich ein interpretierbarer Begriff, aber ein Praktikum müsste davon eigentlich noch gedeckt sein.
Es gibt mehrere Knackpunkte, die es für Dich zu überprüfen gilt:
a) Muss es unbedingt ein Praktikum im Ausland sein ?
b) Bist Du durch die Mindestdauer von drei Monaten nicht dadurch schon wieder irgendwo sozialversichert ? Und verdienst Du denn im Praktikum nichts ?
c) Zahlt die ARGE also bei solch einer Dauer eines Praktikums im Ausland ?
Was bei Dir noch nicht im Beitrag steht:
d) Ist das Vorpraktikum etwa Bestandteil des Studiums, bist Du eingeschriebener Student in der Zeit ? Wenn ja, hast Du keinen Anspruch auf ALG II.
Normalerweise wird in den ARGEn und in den Arbeitsagenturen beraten, darauf musst Du auch bestehen. Daneben gibt es in den Unis noch akademische Auslandsämter, die bei Auslandsaufenthalten von Studierenden behilflich sind.
Bzgl. der Krankenversicherung beraten die Krankenkassen selber.
Wahrscheinlich wegen der schon vorhandenen abgeschlossenen Berufsausbildung. Dann zahlt BaföG nur unter ganz speziellen Voraussetzungen, z. B. wenn die darauffolgende Ausbildung explizit notwendig ist, weil das Berufsbild beide Abschlüsse zwingend vorschreibt. Das ist nur ganz selten der Fall.Geändert von catweazle3 (02-03-2010 um 16:07 Uhr)
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03-03-2010 00:54 #4Jenny81 Gast
@ lausitzer:
wenn man solche Fragen hier nicht stellen darf, habe ich die Forenregeln nicht richtig verstanden. Tut mir leid. Ich suche keinen Weg, mir Leistungen zu erschleichen, die mir nicht zustehen, sondern möchte herausfinden, welche Möglichkeiten ich für mein Vorhaben habe. Natürlich habe ich mich schon vorher um Antworten an anderen Stellen bemüht. Aber man steht vor einem Dschungel und findet nur sehr mühselig nützliche Informationen.
Es wird hier niemand zur Hilfestellung gezwungen. Deshalb: Danke an alle, die es trotzdem tun!
Dann bin ich ja schonmal einen Schritt weiter und weiß nun, dass ich mir ggf. einen anderen Praktikumsplatz im Inland suchen muss, oder einen, der zumindest bezahlt wird. Mit der Arbeitslosigkeit habe ich während der Organisation nicht gerechnet. Hoffentlich kann ich so kurzfristig noch alles ummodeln...
Eine Auslandsversicherung habe ich. Weiß nur noch nicht, wie das damit weitergeht, wenn ich arbeitslos bin. Werde da morgen mal anrufen.
@ catweazle:
Das Vorpraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang. Mind. 8 Wochen müssen vor Beginn abgeleistet sein. Ich bin erst Student, wenn ich immatrikuliert wurde, was ich erst Mitte August erfahre, da es eine Zulassungsbegrenzung gibt!
...wie ihr seht: Komplikationen über Probleme über Unsicherheiten
)
Der Bafög-Antrag wurde nicht bewilligt, weil "der Betrag des anzurechnenden Einkommens den Gesamtbedarf des Auszubildenden übersteigt". Dies bezog sich auf das Einkommen meiner Mutter, die aber nicht gewillt ist, mich zu unterstützen. Daraufhin habe ich das erste Studium abgebrochen. Mittlerweile bin ich aber auch bereit, einen Kredit dafür aufzunehmen. Ich will dieses Studium unbedingt.
Deinen anderen Tipps werde ich morgen nachgehen, vielen Dank!
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03-03-2010 16:00 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Bitte, ich habe überhaupt nichts dagegen, dass hier jemand Fragen stellt, aber man muss sich nicht selbst in eine scheinbar ausweglose, schwierige Lage mit einer Vielzahl von Problemen bringen, um dann anschließend in einem anonymen Forum auf den Retter und Heilsbringer zu hoffen, der DIE Lösung weiß.
Entschuldigung: Arbeitslosigkeit, fehlende Krankenversicherung, kein gesicherter Lebensunterhalt und ein dreimonatiges Auslandspraktikum sind einfach zu viel auf einmal, zumal, wenn man offenbar nicht frühzeitig fachkundige Beratung sucht, sondern einen Monat vor Abflug ein Internet-Forum konsultiert.
Und, wenn man ein Auslandspraktikum macht, dann hat man im Regelfall seinen gewöhlichen Aufenthalt eben dort und nicht mehr im Inland (wenn wir vom Spezialfall der Grenzgänger mal absehen). Daneben steht man ja eben dem Amt nicht unmittelbar zur Verfügung für Beratung, Information, Jobvermittlung, usw. also das, was unter "Fördern" fällt. Den anderen Teil, das "Fordern" tut man hier anscheinend trotzdem gerne: Immer her mit der Geldleistung.
Nebenbei ist übrigens die Frage, was für ein Praktikumsgeber das ist, der Ausländer in Vollzeittätigkeiten ausbeutet und offenbar nicht bereit ist, mindestens eine Aufwandsentschädigung zu zahlen? Wer lässt sowas warum mit sich machen?
Im übrigen müsste in einem zivilisierten Land mit entsprechender Organisation tatsächlich ähnlich wie hier in Deutschland bei der Einstellung geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung bei einem Sozialversicherungsträger erforderlich ist? Jedenfalls, wenn ein derartiges Versicherungssystem existiert und sich nicht grundsätzlich jeder selbst der nächste ist und allenfalls private Vorsorge vorgesehen ist.
Wohin geht es denn überhaupt?
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