Guten Abend.
Im vorliegenden Fall scheint es sich nicht um eine berufliche Erstausbildung zu handeln, für die ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen könnte. Dieser hätte ggf. Vorrang vor ausschließlichen oder ergänzenden staatlichen Leistungen, wie etwa ALG II für den Zeitraum zwischen Schule und Studienbeginn. Das schließt nicht aus, dass im Falle der Leistungsunfähigkeit von Unterhaltsverpflichteten dennoch ein eigener ALG-II-Anspruch entstehen kann.
Hier liegt jedoch bereits eine berufliche Erstausbildung vor und auch eine anschließende Beschäftigung, die hoffentlich allesamt sozialversicherungspflichtig waren. Dann ist damit - sofern bestimmte Mindestversicherungsdauern erfüllt sind - ein Anspruch auf ALG-I-Leistungen entstanden, der bei entsprechender Arbeitslos-Meldung verwirklicht werden könnte. Zum Problem könnte hierbei jedoch werden, dass man für die Inanspruchnahme der Leistung aber grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, d.h. die Agentur kann Dich a) auffordern deine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen und/oder b) Dir sogar Arbeitsmaßnahmen, Seminare, Kurse usw. usf. antragen, an denen Du teilnehmen musst. Das läuft natürlich Deinem Willen zuwider, die freie Zeit für eine Vorbereitung auf den Studienstart zu nutzen.
"Geschenkt" gibt das Geld also nicht. Sicher ist es nicht verkehrt, die persönliche Situation mit einem Berater bei der Arbeitsagentur zu besprechen.
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01-05-2010 16:12 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Arbeitslosengeld zw. Abi und Schule
Hallo miteinander,
hab mal ne frage,
kann man eigentlich zwischen schule und uni arbeitslosengeld beantragen?
Ich mach jetzt gerade Fachabi, Studium wäre dann ab oktober.
hab vorher schon 3 Jahre gearbeitet. 2,5 jahre ausbildung und der rest fest angestellt.
weiß auch jemand, wieviel es gibt?
vielen dank schon mal im voraus
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01-05-2010 22:39 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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02-05-2010 00:57 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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dankeschön für die antwort.
beim thema hab ich mich vertan, sollte natürlich
zwischen Abi und studium
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