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  1. #1
    Unick Gast

    Gottesbezug in EU-Verfassung

    Was soll das?

    Haben wir uns nicht in (West-)Europa einen erstrebenswerten Level an Säkularisierung und humanistischem Denken erarbeitet?

    Nun ist das Christentum eine ziemlich moderne Religion, die sich nicht allzusehr von humanistischem Denken unterscheidet, aber dennoch wäre es doch ein Schritt zurück?

    Man kann sich doch nicht über Staaten, in denen neben dem Gesetz noch die Sharia verbindlich gilt, aufregen und das gleiche (wenn auch abgeschwächt) dann in grün selber verzapfen.

    Ich will nicht behaupten, dass die zusehens gottlose nord- und westeuropäische Gesellschaft der Weisheit letzter Schluss ist. Und ich will auch nicht abstreiten, dass das Christentum uns eventuell dann und wann auf unserem Weg zum säkulären und humanistischem Verständnis formend zur Seite stand und Teil unser Kulturgeschichte ist. Aber heutzutage kann mmN eine moderne humanistische Gesellschaft vollkommen unabhängig vom Christentum bestehen, und Gottlosigkeit ist für mich nicht gleichbedeutend mit Wertelosigkeit.

    Und spricht es nicht auch gegen Religionsfreiheit? Wie kann man von Religionsfreiheit sprechen aber gleichzeitig eine spezielle Religion besonders behandeln indem deren Religion in der Verfassung auftaucht?

    Interessant ist auch der erste Absatz der Pro-Gottesbezug-Absätze:
    Zitat Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Gottesbezug
    Ein Kernargument der Befürworter stellt das Postulat metaphysischer Voraussetzungen der Rechtsordnung dar: der Verfassungs- und Rechtsstaat bedarf des Bekenntnisses zu einem vor- und überstaatlichen Normengefüge - zu Normen, die kraft ihrer selbst gelten, daher auch nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen (siehe auch Naturrecht).
    sowie der folgende Abschnitt von der gleichen Seite:
    Zitat Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Gottesbezug
    Endgültiges Ergebnis in der Verfassung ist ein Kompromiss ohne ausdrücklichen Gottesbezug. Es wird nur auf das "kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas" Bezug genommen. Ein dezidiert christlicher Bezug fehlt.
    Den Kompromiss finde ich ziemlich gelungen.

    NB: Was daran aber endgültig sein soll, verstehe ich nicht. Ist das schon beschlossen?

    Was denkt Ihr über Gottesbezug in einer eventuell kommenden EU-Verfassung?

  2. #2
    Avatar von Düsentrieb_610
    Düsentrieb_610 ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2003
    Beiträge
    3.957
    Zitat Zitat von Unick
    Was denkt Ihr über Gottesbezug in einer eventuell kommenden EU-Verfassung?
    Genau das Gleiche wie Du: Der Kompromiss ist gut, so wie er ist.
    Siehe auch untenstehendes Zitat in meiner Signatur.
    Geändert von Düsentrieb_610 (26-05-2006 um 18:13 Uhr)
    "Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung."
    (Jean-Jacques Rousseau)

    "Science flies you to the moon.
    Religion flies you into buildings."

    (Victor Stenger)

    Am Ende wird alles gut.
    Und falls nicht, ist es nicht das Ende.

  3. #3
    Avatar von Lordi
    Lordi ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    01.07.2002
    Beiträge
    1.654
    Mir bleibt auch bloß, sich Dir (bzw. euch) anzuschließen.

    Aber noch kurz zu:

    Ein Kernargument der Befürworter stellt das Postulat metaphysischer Voraussetzungen der Rechtsordnung dar: der Verfassungs- und Rechtsstaat bedarf des Bekenntnisses zu einem vor- und überstaatlichen Normengefüge - zu Normen, die kraft ihrer selbst gelten, daher auch nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehen (siehe auch Naturrecht).
    Wer das unterschreibt, dürfte theoretisch auch wenig gegen die Scharia haben. Jedenfalls wird bei der ja auch (von den Befürwortern) argumentiert, dass sie mehr oder minder direkt dem göttlichen Willen folgt. Natürlich hat man es trotzdem, da ja nur der eigene Glaube der richtige sein kann.

    Mal davon abgesehen, dass die "metaphysische Voraussetzungen" auch ganz gut ohne den christlichen Gott auskommen kann. Meine tun es.
    "Nicht wer am ältesten wird, hat am längsten gelebt, sondern wer am stärksten erlebt hat. Mancher wird mit hundert Jahren begraben, der bei seiner Geburt gestorben war."

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