Inwieweit der sportliche Betrug und die Täuschung neben den durchaus erfolgenden sportgerichtlichen Konsequenzen auch straf- oder zivilrechtliche Folgen hat, weiß ich nicht, bezweifle das aber für die Mehrheit der Fälle. In dem einen oder anderen Fall wehrt sich aber ein gesperrter Sportler vor Zivilgerichten gegen die Sperre.Zitat von Unick
Inwieweit die Einnahme eines durchaus handelsüblichen, rezept- oder apothekenpflichtigen Stoffes zur Leistungssteigerung bereits einen Verstoß gegen das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz darstellt, weiß ich nicht. Ich glaube, das ist nicht unbedingt so gegeben. In beiden Fällen trifft es aber in jedem Fall nur den Sportler. Ziel des Antidoping-Gesetzes ist es ja auch die Hintermänner zu treffen, die ja im Prinzip mit durchaus handelsüblichen Materialien umgehen, nur eben diese für einen späteren Mißbrauch im (un-)sportlichen Sinne bereitstellen. Solange die Mittel, z.B. Kälbermastmittel etc. nicht zweckentfremdet verwendet werden, ist deren Handel und Bereitstellung ja relativ unproblematisch möglich, oder? In Bezug auf Blutdoping etc. ist vielmehr die ärztliche Ethik angesprochen, die es dem Mediziner verbieten sollte, derartige Untersuchungen oder nicht medizinisch notwendige (aber aus eben anderen Gründen gewünschte) Behandlungen vorzunehmen.
Weiterhin ist es ja auffällig, dass unter Spitzensportlern der vergangenen Jahre immer wieder solche waren, denen man ihre Ergebnisse auf Grund von Vorerkrankungen, (Hodenkrebs bei Raqdfahrern, Asthma bei Eisschnellläufern etc.) eigentlich gar nicht zutraut. Auf Grund ihrer Vorerkrankungen werden hier Ausnahmen für medikamentöse Behandlungen gemacht und Vorteile errmöglicht. Weiterhin sind die Grenzen zwischen allerlei "Nahrungsergänzungsmitteln", Medikamenten und Doping ja ziemlich fließend.
Für einen sauberen Sport wäre vielleicht eine Beweislastumkehr im Bereich der Dopingkontrollen sinnvoll. wer bei einem Wettbewerb antreten will, hat zu dokumentieren, dass er sauber ist. Ansonsten wird er nicht zugelassen und bekommt eben nicht die Chance auf eine Medaille, das Preisgeld und die Werbemillionen, die da winken.
Im Prinzip ließe sich das ziemlich einfach und nicht viel anders gestalten, wie in vielen Arbeitsbereichen, wo Arbeitnehmer regelmäßig auf ihren Gesundheitszustand geprüft (z.B. ansteckende Krankheiten oder offene Verletzungen bei Angestellten im Catering oder im Gesundheitswesen oder die Strahlenbelastung von Personal von AKWs oder medizinischem Personal) werden müssen und wo das Ergebnis durchaus Einfluss auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat.
Wer dann eben keinen vollständigen Pass vorlegt, der ausweist, dass er sich regelmäßig auf Freiheit von Dopingmitteln testen lässt, darf eben nicht an den Start.
Thema: Dopinggesetz?
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
-
21-08-2006 18:09 #1Unick Gast
Dopinggesetz?
Warum schreit eigentlich der ein oder andere nach einer Gesetzgebung um Dopingsünder (besser) belangen zu können?
Gibt die heutige Gesetzgebung denn nicht alles her?
Betrug, Täuschung, Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und ggf schwere Körperverletzung
Den einzigen Handlungsbedarf sähe ich darin, dass populäre Sportler die dopen aufgrund einer Vorbildfunktion gegenüber unserer Jugend vielleicht auch eine Schuld gegenüber der Öffentlichkeit tragen.
Freue mich über aufschlussreiche neue Ansichten.
-
21-08-2006 18:34 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
-
22-08-2006 08:16 #3krischan GastNun, Doping steht schon teilweise unter strafrechtlicher Bewehrung, zumal dann, wenn richtig verbotene Substanzen zum Einsatz kommen.
Zitat von lausitzer
Ja, wäre ich auch dafür. Ähnlich wie der regelmäßige Gesundheitscheck bei Prostituierten (zumindest bei den "offiziellen") oder der Gaststättenschein oder die jährliche betriebsärztliche Untersuchung von medizinischem Personal. Also: Vorher Urinprobe, und zwar von allen. Von mir aus auch Blutprobe. Aber da wären mal alle sicher. Zumindest im Profisport und bei internationalen Wettbewerben würde ich das vorschlagen.
Zitat von Lausitzer
Krischan
-
22-08-2006 09:50 #4Unick Gast
Aber sollte das Sache des Staates und der Gesetzgebung sein?
Soll doch der Verananstalter diese Beweislastumkehr einführen und auch die Kosten dafür aufbringen, denke ich.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren




Lesezeichen