UNI-Forum

+ Antworten
Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 11
  1. #1
    Holgi ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    04.03.2005
    Beiträge
    1.043

    Frage zum Antidiskrimminierungsgesetz

    Habe mal eine Frage zum Antdiskrimminierungsgesetz. Was ist, wenn jemand ein Bordell eröffnen möchte und dafür weibliche Angestellte rekrutiert. Dürfen bei der Besetzung der Stellen Stricher von vorne herein ausgeschlossen werden ? Bitte nur juristisch fachkundige Antworten.

  2. #2
    Avatar von StudJurLMU
    StudJurLMU ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    27.06.2005
    Beiträge
    2.995
    Geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen sind zulässig, wo es einen sachlichen Grund für das Geschlecht des Arbeitnehmers gibt. Beispielsweise kann Mannequin für Damenmode eher kein Herr sein (et vice versa), muß man keine Angebote männlicher Schauspieler für die Rolle der Lady MacBeth akzeptieren etc. Aber davon gibt es ja nur wenige Beispiele.

    Schwieriger wird es schon, wenn man auf die "Erwartungen" der Kunden abstellt, z.B. weil sich weibliche Kunden von einem männlichen, hm, sagen wir Bademeister am Damenschwimmtag (falls es so etwas gibt) abgestoßen fühlten. Da wird man wohl differenzieren müssen. Z.B. kann man kaum begründen, der Kunde erwarte von einem Verkäufer für Sportwagen, daß er männlich sein müsse (selbst wenn er das täte, wäre das irrelevant; der Arbeitgeber muß sich ggf. auch geschäftsschädigend verhalten, um nicht gegen dieses fürchterliche Gesetz zu verstoßen).

    Deine Prostituierten würde ich jetzt mal unter zulässig subsumieren - aber wer weiß, was kranken Gutmenschenspinnern nicht noch alles einfallen wird.
    § 11.

  3. #3
    Holgi ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    04.03.2005
    Beiträge
    1.043
    Zitat Zitat von StudJurLMU
    Geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen sind zulässig, wo es einen sachlichen Grund für das Geschlecht des Arbeitnehmers gibt. Beispielsweise kann Mannequin für Damenmode eher kein Herr sein (et vice versa), muß man keine Angebote männlicher Schauspieler für die Rolle der Lady MacBeth akzeptieren etc. Aber davon gibt es ja nur wenige Beispiele.

    Schwieriger wird es schon, wenn man auf die "Erwartungen" der Kunden abstellt, z.B. weil sich weibliche Kunden von einem männlichen, hm, sagen wir Bademeister am Damenschwimmtag (falls es so etwas gibt) abgestoßen fühlten. Da wird man wohl differenzieren müssen. Z.B. kann man kaum begründen, der Kunde erwarte von einem Verkäufer für Sportwagen, daß er männlich sein müsse (selbst wenn er das täte, wäre das irrelevant; der Arbeitgeber muß sich ggf. auch geschäftsschädigend verhalten, um nicht gegen dieses fürchterliche Gesetz zu verstoßen).

    Deine Prostituierten würde ich jetzt mal unter zulässig subsumieren - aber wer weiß, was kranken Gutmenschenspinnern nicht noch alles einfallen wird.
    Mit den Erwartungen des Kunden ist es doch etwas problematisch. Der Kunde erwartet (möchte) einen heterosexuellen Verkäufer (nur als Beispiel). Also muss das Unternehmen diesen Wunsch ''weiterleiten''. Abgeleitete Diskrimminierung würde ich das nennen.

    Andererseits könnte man beim Bordell argumentieren, dass es hier ums Schwanz-Blasen geht. Das kann sowohl ein Mann als auch eine Frau. Nur weil der Freier eine Frau erwartet, darf man Männer als Bewerber nicht ausschliessen.

  4. #4
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von Holgi
    Andererseits könnte man beim Bordell argumentieren, dass es hier ums Schwanz-Blasen geht. Das kann sowohl ein Mann als auch eine Frau. Nur weil der Freier eine Frau erwartet, darf man Männer als Bewerber nicht ausschliessen.
    Ach Holgi, haben sie Dir Deine BWLer-Sekretärin weggenommen und Dich zum Portier degradiert? Suchst Du gerade eine neue berufliche Orientierung?

    P.

  5. #5
    Holgi ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    04.03.2005
    Beiträge
    1.043
    Hintergrund meines Postings: mein Stammpuff braucht eindeutig eine Verjüngungskur unter den weiblichen Gästen. Als ich den Inhaber auf diesen Sachverhalt ansprach, führte er die Probleme mit dem neuen Antidiskrimminierungsgesetzt an (z.B. auch das Alter).

+ Antworten
Seite 1 von 3 1 2 3 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. wichtige Frage: Altabiturienten
    Von Schweden-Mia im Forum Rund ums Studium
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02-02-2006, 18:12
  2. frage an die mädels - und auch jungs
    Von Gerry im Forum Kuscheln
    Antworten: 30
    Letzter Beitrag: 13-10-2005, 12:55
  3. Eilig! Frage Zum Zvs Auswahlverfahren
    Von Unregistriert im Forum ZVS, Studienplatzklage, Klagen gegen Noten
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11-07-2005, 09:00
  4. Frage zu Adobe
    Von *** im Forum Computer + Internet
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11-06-2005, 16:20
  5. Mal eine Frage wegen Impfungen
    Von Fiona im Forum Medizin und Gesundheitswesen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30-04-2005, 13:13

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein