Geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen sind zulässig, wo es einen sachlichen Grund für das Geschlecht des Arbeitnehmers gibt. Beispielsweise kann Mannequin für Damenmode eher kein Herr sein (et vice versa), muß man keine Angebote männlicher Schauspieler für die Rolle der Lady MacBeth akzeptieren etc. Aber davon gibt es ja nur wenige Beispiele.
Schwieriger wird es schon, wenn man auf die "Erwartungen" der Kunden abstellt, z.B. weil sich weibliche Kunden von einem männlichen, hm, sagen wir Bademeister am Damenschwimmtag (falls es so etwas gibt) abgestoßen fühlten. Da wird man wohl differenzieren müssen. Z.B. kann man kaum begründen, der Kunde erwarte von einem Verkäufer für Sportwagen, daß er männlich sein müsse (selbst wenn er das täte, wäre das irrelevant; der Arbeitgeber muß sich ggf. auch geschäftsschädigend verhalten, um nicht gegen dieses fürchterliche Gesetz zu verstoßen).
Deine Prostituierten würde ich jetzt mal unter zulässig subsumieren- aber wer weiß, was kranken Gutmenschenspinnern nicht noch alles einfallen wird.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 11
-
26-10-2006 19:09 #1
"Professor" (750-1499 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.03.2005
- Beiträge
- 1.043
Frage zum Antidiskrimminierungsgesetz
Habe mal eine Frage zum Antdiskrimminierungsgesetz. Was ist, wenn jemand ein Bordell eröffnen möchte und dafür weibliche Angestellte rekrutiert. Dürfen bei der Besetzung der Stellen Stricher von vorne herein ausgeschlossen werden ? Bitte nur juristisch fachkundige Antworten.
-
26-10-2006 19:19 #2§ 11.
-
26-10-2006 20:17 #3
"Professor" (750-1499 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.03.2005
- Beiträge
- 1.043
Mit den Erwartungen des Kunden ist es doch etwas problematisch. Der Kunde erwartet (möchte) einen heterosexuellen Verkäufer (nur als Beispiel). Also muss das Unternehmen diesen Wunsch ''weiterleiten''. Abgeleitete Diskrimminierung würde ich das nennen.
Zitat von StudJurLMU
Andererseits könnte man beim Bordell argumentieren, dass es hier ums Schwanz-Blasen geht. Das kann sowohl ein Mann als auch eine Frau. Nur weil der Freier eine Frau erwartet, darf man Männer als Bewerber nicht ausschliessen.
-
26-10-2006 20:22 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Ach Holgi, haben sie Dir Deine BWLer-Sekretärin weggenommen und Dich zum Portier degradiert? Suchst Du gerade eine neue berufliche Orientierung?
Zitat von Holgi
P.
-
26-10-2006 21:06 #5
"Professor" (750-1499 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.03.2005
- Beiträge
- 1.043
Hintergrund meines Postings: mein Stammpuff braucht eindeutig eine Verjüngungskur unter den weiblichen Gästen. Als ich den Inhaber auf diesen Sachverhalt ansprach, führte er die Probleme mit dem neuen Antidiskrimminierungsgesetzt an (z.B. auch das Alter).
Ähnliche Themen
-
wichtige Frage: Altabiturienten
Von Schweden-Mia im Forum Rund ums StudiumAntworten: 1Letzter Beitrag: 02-02-2006, 18:12 -
frage an die mädels - und auch jungs
Von Gerry im Forum KuschelnAntworten: 30Letzter Beitrag: 13-10-2005, 12:55 -
Eilig! Frage Zum Zvs Auswahlverfahren
Von Unregistriert im Forum ZVS, Studienplatzklage, Klagen gegen NotenAntworten: 1Letzter Beitrag: 11-07-2005, 09:00 -
Frage zu Adobe
Von *** im Forum Computer + InternetAntworten: 2Letzter Beitrag: 11-06-2005, 16:20 -
Mal eine Frage wegen Impfungen
Von Fiona im Forum Medizin und GesundheitswesenAntworten: 2Letzter Beitrag: 30-04-2005, 13:13


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren
- aber wer weiß, was kranken Gutmenschenspinnern nicht noch alles einfallen wird.

Lesezeichen