Also, ich habe mich gestern in der S-Bahn wieder umgesetzt, weil der Neuköllner Jung der da plötzlich mir gegenüber sass mir keineswegs sympathisch war, sondern eher nach Brieftaschenklauer aussah.
Aber dafür kann er ja nichts und ich würde ihn dafür auch nicht schlagen, bevor er mir die Brieftasche klaut.
Ein gutes Beispiel für Integration in die Gesellschaft hat er mit seiner Erscheinung aber trotzdem nicht abgegeben.
So kann man zumindest No-Go-Areas für deutsche Staatsbürger errichten, in dem man sich der Integration verweigert.
Thema: Rechtsradikalismus
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02-09-2007 20:18 #1
Rechtsradikalismus
Nun dem einen oder anderen scheint nicht entgangen zu sein, dass es ein paar Gewaltausbrüche innerhalb unserer Zivilgesellschaft mit rechtsradikalen Hintergrund gab.
Es ärgert mich dabei zu tiefst, wie in der Öffentlichkeit , Politik und in den Medien darauf reagiert wurde.
Die ganze Argumentation gefällt mir nicht, sie läuft wie folgt :
Zuallerst wird sich gewundert, dass es sowas in Deutschland überhaupt gibt. (Sehr guter Artikel
)
Dann wird an den (wirtschaftlichen) Schaden Deutschlands gedacht.
Also der Ruf bezüglich ausländischen Investitionen sowie Tourismus.
Sowie danach auf die sozialen Probleme in der Region verwiesen.
Was mir absolut fehlt, und das ist eben leider nicht selbstverständlich, ist die einfache moralische Empörung : Man greift niemanden aufgrund seiner (vermeintlichen) Herkunft an , schon gar nicht mit physischer Gewalt.
Denn alles was in der Öffentlichkeit kommuniziert wird, sind "Nutzenargumente".
Eben diese Argumentation legitimiert die Fremdenfeindlichkeit auch noch.
Wer weder bei einem internationalen Unternehmen , noch im Tourismus wahrscheinlich sogar überhaupt nicht arbeitet, der hat jede Menge genau solcher "Nutzenargumente" zur Hand, warum für ihn persönlich die Ausländer an allem Schuld sind. Schlimmer noch, solche Personen werden von der momentanigen Leitargumentation gar nicht erst getroffen.
Der Verweis auf die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Region ist nicht nur ein Argument was fehlschlägt, wie die anderen. Sondern es liefert auch noch zusätzlich Erklärung und damit Rechtfertigung und Verständnis für diese Geisteshaltung.
Also ich bin der Merinung, dass es egal ist, wie die wirtschaftliche Situation ist. Es ist sogar egal wie der persönliche aktuelle Nutzen der Einzelpersonen aussieht.
Denn absolut unabhängig davon muss man feststellen und immer und immer wieder wiederholen :
Gewalt gegen Menschen, aufgrund von Äußerlichkeiten oder Ideologien, ist moralisch zu tiefst zu verurteilen.
Ich hatte schon mal einen eklatanten Mangel an Bewusstsein für die Werte bemängelt, auf die unsere Gesellschaft aufbaut. Ich fürchte dieser Mangel gerät immer mehr zum Ausgangspunkt einer rechtsradikalen Entwicklung. Ich fürchte dabei nicht das Kippen des gesamten Staates, aber einen Zerfall der Gesellschaft.
Die Grenzen zwischen No-Go-Areas werden wahrscheinlich zwischen Großstädten und ländlichen Gebieten verlaufen. Während die Gültigkeit der No-Go-Areas nicht mehr auf (scheinbare) Ausländer beschränkt bleiben wird, sondern sich für die Allgemeinheit rechtsfreie Selbstjustizräume entwickeln können.
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03-09-2007 08:12 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Geändert von lausitzer (03-09-2007 um 09:55 Uhr)
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03-09-2007 08:12 #3Andy Gast
Das einfachste Argument für eine einfache moralische Empörung liefert unser Grundgesetz. Und dafür muss man sich noch nicht einmal die Mühe machen, es vollständig gelesen zu haben, denn es reicht, beim ersten Artikel angefangen zu haben:
Und damit ist eigentlich schon alles gesagt, was man an moralischer Empörung ins Feld führen muss, um wenigstens ein Mindestmaß an Entrüstung aufbringen zu können. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Also gleich der erste Satz des Grundgesetzes gibt die oberste Maxime unserer Gesellschaft vor, die eigentlich allerorten mehr oder weniger mit den Füßen getreten wird. Ein Mensch ist nicht nur der Einwohner Deutschlands, der auf eine lange Ahnenreihe bis zu den Urgermanen zurückblicken kann, sondern gerade auch zum Beispiel der Mensch afrikanischer oder asiatischer Abstammung. Nur, dass sie aufgrund ihrer genetischen Prädisposition mit einen höheren Anteil Melanin in ihrem größten Organ aufwarten können und damit vor UV-Strahlung einen besseren Schutz haben, wie es in Äquatornähe nun einmal stärker erforderlich ist.
Zitat von Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1
Der zweite Artikel des Grundgesetzes ist in diesem Zusammenhang auch sehr interessant.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit! Mal abgesehen davon, dass sich damit jeder kriminelle Gewalttäter eigentlich schon in die Nesseln gesetzt hat, so hat sich ein krimineller Gewalttäter, der einem anderen Menschen körperlichen Schaden zufügt, weil er eine andere Hautfarbe hat (klassischer Rassismus eben), sich so richtig in die Nesseln gesetzt und ist auf meiner Skala der Menschenverachtung ganz weit oben, was ihn für mich ganz tief unten im moralischen Wertekeller ansiedeln lässt.
Zitat von Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2
In den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde anfangs auch nur mit ähnlichen Nutzenargumenten argumentiert und für reichlich Brot und Spiele gesorgt. Sieht heute eigentlich nicht anders aus, nur mit dem Unterschied, dass es zum Glück noch keine entsprechend motivierte Partei geschafft hat, dieses "Brot-und-Spiele"-Konzept wieder so zu verkaufen, dass daraus wieder eine braune Volksmassenbewegung geworden ist. Aber trotzdem haben wir bereits in Deutschland regional politische Verhältnisse, bei denen ich sagen muss, dass ich persönlich damit ein Problem habe. So werde ich persönlich zum Beispiel nicht in eine Stadt ziehen, die ein spürbares rechtes Wählerpotential hat, wie zum Beispiel Gera mit zusammengerechnet 3,8% der Stimmen für NPD und Republikaner bei der letzten Bundestagswahl. Und auf der anderen Seite ein Viertel der Sitze im Stadtrat werden durch die PDS gestellt. Diese Art Schizophrenie der politischen Extreme halte ich für ein gefährliches politisches Potential.Denn alles was in der Öffentlichkeit kommuniziert wird, sind "Nutzenargumente".
Richtig! Siehe Artikel 1 und Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Meinethalben nimmt man noch den Artikel 4 (Glaubens- und Religigionsfreiheit) dazu.Also ich bin der Merinung, dass es egal ist, wie die wirtschaftliche Situation ist. Es ist sogar egal wie der persönliche aktuelle Nutzen der Einzelpersonen aussieht.
Denn absolut unabhängig davon muss man feststellen und immer und immer wieder wiederholen :
Gewalt gegen Menschen, aufgrund von Äußerlichkeiten oder Ideologien, ist moralisch zu tiefst zu verurteilen.
Diese No-Go-Areas gibt es schon jetzt in Großstädten. Auch für Deutsche. In meiner Großstadt zum Beispiel gibt es mindestens einen Stadtteil, in dem sollte sich niemand aufhalten oder gar wohnen, der Wert auf Ruhe und körperliche Unversehrtheit und die Achtung seines Eigentums legt. Kurz: In diesem Stadteil ist das Bildungsniveau so niedrig und die wirtschaftliche Leistungfähigkeit (zumindest die legale) sowas von niedrig, dass selbst ein durchschnittlich begabter kaufmännischer Angestellter oder Handwerker sich bereits schwer damit tun wird, sich in diesem Stadtteil wohl zu fühlen. Der Anteil russischer und türkischer Bevölkerung ist überproportional hoch und auch Russen und Türken, die es sich leisten können, ziehen dort nach Möglichkeit gar nicht erst hin. Dieser Stadtteil gehört zu jenen, in denen man nicht grundlos mal eben durchspaziert, um eine Abkürzung zu nehmen. In manchen Straßenzügen nicht einmal mehr tags, im gesamten Stadtteil aber schon mal gar nicht in den Abend- und Nachtstunden. So traurig es auch sein mag.Die Grenzen zwischen No-Go-Areas werden wahrscheinlich zwischen Großstädten und ländlichen Gebieten verlaufen. Während die Gültigkeit der No-Go-Areas nicht mehr auf (scheinbare) Ausländer beschränkt bleiben wird, sondern sich für die Allgemeinheit rechtsfreie Selbstjustizräume entwickeln können.
Geändert von Andy (03-09-2007 um 08:15 Uhr)
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03-09-2007 09:04 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Ach nein. Sehr seltsam, dass z.B. in der Landeshauptstadt von Niedersachsen ein derartiges Stimmenverhältnis nicht zu beobachten ist. Das ist sehr verwunderlich

Aber eventuell genügt ja der Hinweis, dass es bei Kommunalwahlen den Wählern keineswegs darum geht, irgendwelche Extremisten in ihr Stadtparlament zu setzen, sondern da wird gemeinhin eher der Mensch und weniger die Partei gewählt. (An dieser Stelle sei auch ausdrücklich noch mal drauf hingewiesen, dass gerade im Osten die Parteibindung deutlich schwächer als anderswo ausgeprägt ist und auch die Kandidaten, die für eine Liste zur Verfügung stehen keineswegs immer das entsprechende Parteibuch haben müssen, vielfach haben sie gar keins. Nur tritt man dann eben seltener als freie Wählergemeinschaft an, wie das anderswo üblich ist.)
Da aus verschiedentlichen Gründen hier keine Sperrklausel existiert und/oder ein Direktwahlsystem für Einzelpersonen besteht, kann man sicher nun das Einzelmandat, was jemand mit einer miesen Wahlbeteiligung von 30% errungen hat, plötzlich auf knapp 4% des Stadtrates (oder noch schlimmer der Bevölkerung) hochrechnen...
Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.
Dass im selben Stadtrat aber die für die Linkspartei dort Sitzenden und diejenen von der CDU gemeinsame Beschlüsse fassen und den Bürgermeister gegen Angriffe der SPD verteidigen, übersiehst Du aber dabei glatt mal.
Zwischen "extremistischen" und populistischen (bundespolitischen) Wahlkampfforderungen und den Zwängen der Realpolitik, insbesondere der aktiven Kommunalpolitik bestehen gewisse Unterschiede, Andy. Nichtsdestotrotz dürfte der für die NPD dort sitzende Fleischermeister mit extremistischen Beschimpfungen und Parolen auch nicht weit kommen, sondern würde dafür eher Rügen des Versammlungsvorsitzenden einstecken und einen Sitzungsausschluss riskieren. (Mal abgesehen von der schlechten Werbung für seinen Laden, wenn die Lokalpresse darüber berichtet.)[*]
Ich nehme mir die Freiheit, unabhängig von meiner Parteipräferenz, bei kommunalen Angelegenheiten nach der der Nase der Person und nicht nach dessen Parteibuch zu entscheiden.
Noch eine Frage in die Runde und insbesondere an die Juristen, da Andy so ausgiebig das GG zitiert.
Kann eine natürliche Person, nicht im Rahmen einer möglichen öffentlichen Amtsausübung, wegen etwaiger Verstöße gegen das GG belangt werden? Oder muss man da schon etwas tiefer im BGB oder StGB suchen?
[*] In Bayern könnte der angesprochene Abgeordnete für die CSU im Stadtrat sitzen und keiner hätte ein Problem damit.Geändert von lausitzer (03-09-2007 um 09:54 Uhr)
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03-09-2007 15:59 #5
Ich wollte vor allem auf den qualitativen Unterschied hinweisen, zwischen gewöhnlicher Kriminalität und menschenverachtender Ideologie.
Der Vergleich bzw. die Gleichsetzung von rechtsradikalen Straftaten mit Kriminalstatistiken bei Ausländern wird sehr schnell gezogen. Dieses aber verdeckt zum einen, dass das eine aufgrund starker wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Brüchen entsteht und auch verschwindet sobald die Integration abgeschlossen ist, während in rechtsradikalen Gebieten auch nach einem wirtschaftlichen Aufschwung die rechte Gesinnung in obere Schichten einfach weiter getragen wird.
Die Gesellschaft versagt bei der Integration von Ausländern und erzeugt Kriminalität.
Rechtsradikalismus transformiert hingegen die Gesellschaft und stellt deren Werte in Frage.
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