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  1. #1
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,624179,00.html

    Abschiebung aus den USA: Demjanjuk auf dem Weg nach München - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

    Kann mir irgendjemand bitte mal erklären, was es für einen Sinn hat, einen pflegebedürftigen, kranken, alten Mann kurz vor Ende seines Lebens aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen und in ein fremdes Land zu bringen?

    Wenn ein Gericht in Deutschland nun wirklich der Meinung ist, in der Sache Recht sprechen zu wollen, so hätten sie ihn doch gerne in Abwesenheit zu einer mehr oder weniger längeren Haftstrafe verurteilen können, insofern eine Schuld zweifelsfrei feststellbar gewesen wäre und gut ist.

    So wird der deutsche Steuerzahler mit immensen Kosten belastet, ein Verfahren zu finanzieren und unheimlichen Aufwand zu betreiben, um den Angeklagten vor Ort zu bekommen, wo er dann in einem Pflegeheim oder Krankenhaus auf sein Lebensende warten wird, natürlich auch alles staatlich finanziert.

    Als Angeklagter kann er sowieso schweigen oder sogar lügen und alles, was an Zeugen und Dokumenten auftaucht, kann man nach so langer Zeit und mit einem guten Anwalt leicht in Zweifel ziehen. Dann gilt: Im Zweifel für den Angeklagten und am Ende kommt nichts raus.

    Mal abgesehen davon, dass offenbar noch gar nicht geklärt ist, ob der alte Herr überhaupt verhandlungsfähig ist? Hätte man nicht wenigstens das bereits mal vor der Reise über den großen Teich klären können?

    Überhaupt ist das ja mehr oder weniger eine Showveranstaltung, die der Mann nur mitmachen muss, weil er dummerweise so alt geworden ist und jetzt noch lebt. Alleinschuld am Tod von soundsoviel Menschen wird man ihm nicht nachweisen können. Eher kommen solche Hilfskrücken wie unterlassene Hilfeleistung und Unterstützung von Straftätern etc. in Frage und wie gesagt: Was fängt man mit einem wie auch immer gearteten Urteil dann an? Eine "normale" Haftzelle - die ja mitunter auch schon Hotelzimmercharakter hat - wird der Mann nie sehen. Welches Pflegeheim kümmert sich um den Herren und ist bereit, sich mit Presse und armen Irren auseinanderzusetzen, die auf Grund der Tatsache, dass der Herr dort wohnt, dann Sachbeschädigungen und Straftaten begehen bzw. die Ruhe stören?

  2. #2
    Thomas Bernhard ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen

    Kann mir irgendjemand bitte mal erklären, was es für einen Sinn hat, einen pflegebedürftigen, kranken, alten Mann kurz vor Ende seines Lebens aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen und in ein fremdes Land zu bringen?
    29.000 in Sobibor getötete Menschen?

    Nun sach' doch mal, lieber Lausitzer, wieviel "Steuergelder" hälst du pro getöteten Menschen für angemessen?
    Thomas Bernhard ist Student im dritten Semester, dass ihn zum Diplom-Rezipienten formen soll.
    Dem Narren ein Denkmal.
    Dem Reimliebhaber ein Gedicht.

  3. #3
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Können Sie nicht amerikanische oder ukrainische Steuergelder nehmen? Müssen es deutsche sein?

    Und, wenn er den Prozess, was zu erwarten ist, nicht überlebt, dann bekommt er auch noch ein staatlich finanziertes Begräbnis in München, was sicher auch nicht billig ist, oder man schickt seine Asche wieder an die Angehörigen in die USA.

    Es gibt moderne Kommunikationstechnik und im Verwaltungsrecht sind Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz schon längst üblich. Wenn er dann schuldig gesprochen wäre - am Ende von was weiß ich wie vielen Berufungsverhandlungen, die sich über Jahre hinziehen - und noch leben würde, hätte man ihm immer noch in einem amerikanischen Altenpflegeheim eine Fußfessel anlegen können.

    Vielleicht ist die Münchener Gerichtskammer auch nicht ganz ausgelastet gewesen, die sich so ein Verfahren an Land zieht? Wie bröselig ist eigentlich das Papier der Beweisstücke und wie steht es um das Erinnerungsvermögen von Zeugen, soweit noch existent? Wo leben die eigentlich und welche Mühe macht es, die zum Prozess einzufliegen und zu betreuen? Ich denke, die Beweisaufnahme wird eher schwierig werden und am Ende wird man infolgedessen den Tatvorwurf soweit abschwächen müssen, dass eine Straftat herauskommt, die der Verjährung unterliegt.
    Geändert von lausitzer (12-05-2009 um 13:55 Uhr)

  4. #4
    catweazle3 ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
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    Bei den Nürnberger Prozessen hat man auch nicht die Kosten berechnet ...
    Das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung ist da, ebenso das der Opfer.
    Stell Dir mal vor, Du hättest Deine ganze Familie durch jemanden verloren, und dieser Jemand könnte sich Zeit seines Lebens der Strafverfolgung entziehen. Hinterher auch durch Mitleidsargumente.
    Das Video, was im Fernsehen ständig zu sehen ist, hat sein Sohn gedreht. Das Interesse daran dürfte klar sein. Hinterher konnte er plötzlich wieder gehen, ohne dass eine Kamera dabei war.
    Auch wenn es ungerechtfertigt zu sein scheint, für diesen -immer noch vermutlichen- Täter Steuergelder auszugeben, so ist dies nunmal der Preis für einen Rechtsstaat.

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