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  1. #1
    Arno ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
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    462

    Kann ein Mann von einer Frau vergewaltigt werden?

    Glaubt ihr, dass es möglich ist, dass ein Mann von einer Frau vergewaltigt wird; sprich dass er von einer Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird?
    Gibt es gerichtlich anerkannte Fälle, in denen das vorgekommen ist?

  2. #2
    Avatar von Lordi
    Lordi ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    Beiträge
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    Zitat Zitat von Arno Beitrag anzeigen
    Glaubt ihr, dass es möglich ist, dass ein Mann von einer Frau vergewaltigt wird; sprich dass er von einer Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird?
    Gibt es gerichtlich anerkannte Fälle, in denen das vorgekommen ist?
    Natürlich geht das. Für eine Vergewaltigung muss es ja nur so sein, dass er nicht will. Dazu gezwungen werden kann er aber trotzdem. Gut, körperlich kann das problematisch sein, aber dafür gibt's ja mittlerweile Viagra.

    Interessant dazu aber:

    "§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

    (1) Wer eine andere Person

    1. mit Gewalt
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

    1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder ..."

    Nach der Definition der Autoren des Strafgesetzbuches gibt es also keine Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau, wenn eine Frau einen Mann unter Gewalt dazu zwingt oder versucht zu zwingen, seinen Penis in die Vagina der Frau einzuführen oder die Frau den Penis des Mannes in ihre Vagina einführt. Denn sprachlich gesehen dringt die Frau ja nicht in den Mann ein, sondern der Mann in sie. Die Frau umhüllt dem Mann nur. Und von der Frau erzwungene "Umhüllungen" gelten definitionsgemäß nicht als Vergewaltigung.
    Eine Studie der Potsdamer Psychologie-Professorin Barbara Krahé ergab, dass von 248 befragten jungen Frauen 9,3 Prozent einräumten mit einem Mann erotische Erfahrungen geben dessen Willen gemacht zu haben. Fast drei Prozent hatten laut eigenen Angaben einen Mann schon einmal zu Sex gezwungen. Dabei setzten sie Drohungen oder körperliche Gewalt ein oder nutzten die alkoholbedingte Hilflosigkeit des Mannes.
    Beides hier zu finden.
    "Nicht wer am ältesten wird, hat am längsten gelebt, sondern wer am stärksten erlebt hat. Mancher wird mit hundert Jahren begraben, der bei seiner Geburt gestorben war."

  3. #3
    Avatar von DarkStar*
    DarkStar* ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    629
    Zu Bedenken ist auch: auch Männer haben Körperöffnungen.

  4. #4
    Arno ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
    Registriert seit
    25.11.2005
    Beiträge
    462
    Nach der Definition der Autoren des Strafgesetzbuches gibt es also keine Vergewaltigung oder versuchte Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau, wenn eine Frau einen Mann unter Gewalt dazu zwingt oder versucht zu zwingen, seinen Penis in die Vagina der Frau einzuführen oder die Frau den Penis des Mannes in ihre Vagina einführt. Denn sprachlich gesehen dringt die Frau ja nicht in den Mann ein, sondern der Mann in sie. Die Frau umhüllt dem Mann nur. Und von der Frau erzwungene "Umhüllungen" gelten definitionsgemäß nicht als Vergewaltigung.
    ____________________________________

    Diese Definition von Vergewaltigung halte ich für skandalös.

  5. #5
    Avatar von Seemops
    Seemops ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    23.01.2006
    Beiträge
    1.194
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Da steht nicht, dass Vergewaltigung ausschließlich auf das Eindringen in den Körper beschränkt ist. Aber wer es gerne noch einmal deutlicher haben möchte:

    Zitat Zitat von Wikipedia; Artikel Vergewaltigung
    Rechtslage in Deutschland

    Strafrecht in Deutschland

    Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.

    Die Nötigung mit den bei der Vergewaltigung beschriebenen Mittel zu sonstigen sexuellen Handlungen (einfache sexuelle Handlungen), ist als sexuelle Nötigung strafbar.

    Maßgeblich ist die innere Willensrichtung des Opfers. Abwehrhandlungen des Opfers sind für das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht zwingend erforderlich. Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch auch dann nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten oder von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert. In diesen Fällen kommt eine Vergewaltigung nur dann in Betracht, wenn der Täter dem Opfer entweder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder dessen schutzlose Lage ausnutzt (§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
    Weiterhin:

    Zitat Zitat von s.o.
    Vergewaltigung von Jungen und von Männern

    Neben dem allgemein verbreiteten Bild von Frauen als Geschädigten existieren ebenso Vergewaltigungen von Jungen und Männern durch andere Männer oder Frauen. So wurden von den „Archives of Sexual Behavior“ im Jahr 2003 zwei Studien veröffentlicht, denen zufolge 25 % aller Männer bereits einmal unfreiwilligen Sex mit Frauen hatten. Eine männliche Opferschaft gilt als gesellschaftlich vergleichsweise wenig anerkannt, vergleichbar mit häuslicher Gewalt gegen Männer. Die möglichen Folgen einer Traumatisierung durch eine Fragmentierung der Persönlichkeit und die Zerstörung der psychischen Integrität sind bei Männern gleichsam vorhanden, und ein wesentlicher qualitativer Unterschied bei der Verarbeitung oder dem Ausmaß der psychischen Verletzungen ist zwischen den Geschlechtern nicht gegeben.
    Alles in allem ist der Threadstart unnötig (und die Frage echt doof gestellt, das ist keine Glaubensfrage). Da gibt es keinerlei Diskussionsbedarf. Jedenfalls nicht in Hinsicht irgendeiner Defintion oder ob das möglich ist. Ihr könnt ja gerne darüber diskutieren, warum Männer nicht als potenzielle Opfer gelten, sondern meist nur Frauen und Kinder. Oder warum Männervergewaltigungen seltener ans Licht kommen, ähnlich der häuslichen Gewalt gegenüber Männer.
    "Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, nen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und n ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, ne Flasche Rum, ne Kiste Bier, nen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erst mal vorgenommen hat, ne ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden..."

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