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  1. #1
    latruite ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    15.10.2009
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    2

    Kann mir jemand helfen?

    Hallo. Ich bin eine Erasmus Studentin aus Frankreich und bin jezt in Deutschland. Leider ist mir biem amouräsen Gelegenheit etwas ganz dummes pasiert. Ich bin geworden schwanger und kann das nicht bekommen. Habe telephoniert mit einem Gynekolog und mir gesagt am Phone, in Deutschland das ist kompliziert, weil wenn eine Frau will unterbrechen Schwangerschaft sie braucht Erlaubnis von einer Staat Stelle, die sie bekommt nur, wenn sie selbst hingeht und dann bekommt Formular das erlaubt Schwangerschaft zu brechen. Wo muss ich mich melden um eine solche Erlaubnis zu bekommen? Dann muss ich sagen, weshalb ich nicht kann bekommen jetzt schon ein Kind und die dann entscheiden ob ich darf brechen oder nicht? Kostet das in Deutschland viel das zu machen?

  2. #2
    Avatar von Zaunwipfel
    Zaunwipfel ist offline Moderator
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    10.09.2004
    Beiträge
    3.485
    Ich zitiere mal eben:

    Zitat Zitat von Netdoktor

    Sie können einen Schwangerschaftsabbruch verlangen, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Allerdings müssen Sie folgendes beachten:
    • Sie müssen sich beraten lassen (Schwangerenkonfliktberatung, §219 StGB, z.B. bei Pro Familia).
    • Sie brauchen die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle.
    • Der Eingriff muss innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis stattfinden.
    • Zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage liegen (frühestens also am 4. Tag).
    • Die Kosten des Eingriffs tragen Sie in der Regel selbst.

    Beratung:


    Die Pflichtberatung erhalten schwangere Frauen und Mädchen kostenlos in einer anerkannten Beratungsstelle, z.B. bei Pro Familia oder einer kirchlichen Stelle. Die Berater führen ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, besprechen Ihre Situation detailliert und erarbeiten Lösungsvorschläge. Sie können zunächst anonym bleiben, müssen also Ihren Namen nicht nennen. Nach dem Gespräch entscheiden Sie selbst, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen wollen oder nicht.

    Sie haben Anspruch auf einen Beratungsschein - jetzt mit Ihrem Namen und dem Datum. Der Schein darf aber nichts über den Inhalt und den Verlauf des Gesprächs aussagen. Ohne diesen Beratungsschein ist eine legale Abtreibung nicht möglich. Katholische Einrichtungen beschränken sich seit dem Jahr 2002 auf die Beratung, händigen aber keinen Beratungsschein mehr aus.

    Beratungsstellen von pro familia findest Du beispielsweise hier.

    Alles Gute.

  3. #3
    Karin23q ist offline "Doktorand" (150-299 Beiträge)
    Registriert seit
    12.01.2006
    Beiträge
    158
    Vor künftigen amourösen Gelegenheiten empfehle ich außerdem die Lektüre des folgenden Textes:

    Contrôle des naissances - Wikipédia

  4. #4
    maiay ist offline "Doktor" (300-499 Beiträge)
    Registriert seit
    21.07.2006
    Beiträge
    364
    Ach Karin, ist das nötig? Das letzte was diese Dame jetzt wahrscheinlich brauchen kann, ist irgendsoein Hinweis, was sie alles falsch gemacht hat. Das weiß sie. Ich denke (vorausgesetzt der post ist echt), macht sie gerade die Hölle durch...

  5. #5
    latruite ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    15.10.2009
    Beiträge
    2
    Ich will hier Danke sagen für Zaunwipfel für die Information. Ist wirklich schwierig die selbst zu finden weil nicht kenne die situation in Deutschland und ich auch habe gegooglet, aber wenn nicht kenne die richtige Worte dann ist das Resultat auch nicht nutzbar. Habe vorher keine Ahnung, wie genau das hier ist. Deshalb sage ich Danke für die Information.

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