+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 9
-
28-09-2007 21:18 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 28.09.2007
- Beiträge
- 1
Hilfe , Makler will mich übers Ohr hauen, Kosten !
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage, ich wollte mir eine kleine Eigentumswohnung kaufen. Ich habe die Wohnung zusammen mit meinem Vater besichtigt. Es schien alles in Ordnung zu sein. Wir haben das Expose erhalten am Tag der Besichtigung.
Da mir die Wohnung gefallen hat habe ich ein unverbindliches Kaufpreisangebot schriftlich abgegeben . Ich habe es dem Makler gefaxt. Darin stand FETT Gedruckt unverbindliches Kaufpreisangebot.
Er hatte mir gesagt, er leitet es an den Verkäufer weiter und er sollte entscheiden.
Am nächsten Tag kam der Anruf das der Verkäufer gewillt ist die Eigentumswohnung um den Preis zu verkaufen. Ich habe mich gefreut.
Der Makler sagte ! bevor der Verkäufer die Wohnung an mich verkauft braucht er von meiner Bank eine Finanzierungsbestätigung. Ich sagte kein problem, ich ging zu Bank, die sagten , eine Bestätigung bekomm ich erst wenn 1. unbegelaubitger Grundbuchauszug und 2. Vertragsentwurf vorlege.
Der Banker warnte mich wie blauäugig ich sein könnte. ICh soll mir die Protokolle und die Hausgeldberechnung und die Pläne schicken lassen.
Dies habe ich dem Makler telefonisch und schriftlich gesagt , was die Bank noch braucht.
Er schickte mir alles.
Und jetzt kommt das blaue Erwachen.
Die Wohnung entspricht nicht der Quadratmetergröße die im Expose angegeben war, 2. die Außenwände sind nicht wärmeisoliert. Das Dach hat keine Dämmung , die Außendwand muss saniert werden. Stand alles im Protokoll dank netten Banker , sonst hätte ich blind gekauft. . Hat der Makler mir alles nicht gesagt bei der Besichtigung.
Es werden in nächster Zeit SOnderumlagen kommen , da ein Eigentümer in Haus zwangsvollstreckt wird und von Ihm auch nichts zu holen sei.
Der Makler hat mir einen Notartermin genannt + notariellen Kaufvertrag geschickt.
Ich bin mit dem Notar nicht in Berührung gekommen, weder telefonisch noch schriftlich.
Ich habe dem Makler gesagt. Ich kaufe die Wohnung, aber nicht bei dem Preis. Da aber der Verkäufer nicht runtergehen will ist der Notar geplatzt.
Jetzt habe ich die Kaufvertragsentwurfkosten vom Notar bekommen. 1000 Euro.
Ich habe Ihn weder beauftragt , weder schriftlich noch telefonisch. Er meint der Makler hätte es in meinem Auftrag gemacht. Ich sage Ihm klip und klar. Das ich den Notar nicht beauftragt habe.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung zwischen Makler und mir. Nur telefonische Gespräche und schriftliches, das ich an dem Tag des Notartermins teilnehmen kann.
Er hat mir nicht mal gesagt, das es was kostet. Ich dachte ein Kaufvertragsentwurf ist kostenlos. Außerdem wollte er unbedingt für den Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung.
Ich habe gesagt, ich habe Bonität, aber sie bestanden drauf.
Der Makler will anscheinend die Vertragskosten 100 % zahlen, aber das Geld bei mir einholen.
Wie soll ich mich verhalten.
Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen. Makler hat mich nicht über die Kosten belehrt. Ich habe nichts unterschrieben.
Außerdem hätte ich die Wohnung ja gekauft, aber bei den Tatsachen die Im Protokoll stehen , habe ich das Kaufangebot ja gesenkt.
Folgendes stimmte nicht.
1. Die Wohnunggröße hat nicht gestimmt, war nach alter Din Norm.
2. Es kommen Sonderumlagen , nicht beschlossen, aber da einer die Hausgelder nicht zahlen kann, werden es die anderen Eigentümer zahlen müssen.
3. Das Gebäude sollte saniert werden. Vorschläge liegen vor.
4. Es besteht eine Leitungserrosion.
Wie kann ich mich gegen den Notar und gegen den Makler wehren.
ich habe den NOTAR nicht beauftragt und ich habe auch nicht den Makler beauftragt.
Ich habe das Expose mit den falschen Angaben hier.
Der Makler hat einen auf schnell schnell gemacht um einen Dummen zu finden der diese Schrottimmobilie kauft.
Das Gebäude hat auch eine Leitungserrosion.
Deswegen hat Sie niemand gekauft, aber das alles habe ich erst später erfahren.
Makler meint ich hätte Ihn beauftragt, aber ich sehe es nicht so.
Nirgendwo steht schriftlich.
Ich beauftrage dich hiermit beim Notar XYZ als Vollmacht einen Kaufvertragsentwurf machen zu lassen. Kosten bla bla.
Ich habe nix unterschrieben !
Gruss
-
28-09-2007 21:23 #2

-
28-09-2007 22:00 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.634
1. Ist das hier ein Studentenforum und studentische Eigentumswohnungen werden schon in einem anderen Thread diskutiert.
2. Nehme ich nicht an, dass hier jemand in der Lage und gewillt ist, kompetente Rechtsberatung im Einzelfall zu geben. Von der Rechtmäßigkeit solchen Tuns in einem Forum mal ganz abgesehen. Da sind die Juristen ja sehr eigen, was ihre Berufspraxis angeht.
Fazit: Danke für die Situationsbeschreibung und bevor morgen der erste hier Abmahnungen eines windigen Anwalts wegen illegaler Rechtsberatung bekommt, sollte der Thread geschlossen werden.
@ Zaunwipfel: Man kann auch mündlich Verträge schließen oder allein durch "schlüssiges Handeln" oder so Ähnlich, also durch eine bestimmte Aktion, die eindeutig zu interpretieren ist. (Wenn ich mich in meiner Kneipe an den Stammtisch setze, habe ich auch das erste Bier plötzlich vor mir stehen, ohne dass ich mich dazu hätte äußern müssen.)Geändert von lausitzer (28-09-2007 um 23:46 Uhr)
-
28-09-2007 22:13 #4*** Gast
Wie willst du bei einem mündlichen Vertrag etwas belegen oder beweisen? Da kann dich jeder behaupten was er will.
Und am Ende stehts Aussage gegen Aussage.
-
28-09-2007 22:29 #5
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.634
Es könnte Zeugen geben. Zudem fällt mir gerade ein, dass auch am Telefon abgeschlossene Verträge derzeit gültig sind. Die Regierung will wohl erst demnächst einen Gesetzentwurf einbringen, der eine schriftliche Zustimmung zwingend vorschreibt, um diesen Telefonwerbewahnsinn einzudämmen.
Weiterhin gehe ich ja davon aus, das man dem Threadersteller nicht unaufgefordert und ohne seine Einwilligung allerlei Materialien zur Vorbereitung des Wohnungskaufes überlassen hat. Hier muss er also zumindest schon mindestens einmal eine Willenserklärung abgegeben haben, deren Wortlauf und Umfang er dringend prüfen sollte. Daraus oder aus üblichem Geschäftsgebahren und Vorschriften des BGB ergibt sich ggf. welche Leistungen der Makler und Notar erbringen konnten und schließlich auch abrechnen können.
Und, wer ist den so blauäugig, dass er glaubt, Notare oder Makler würden ihre Tätigkeit, nämlich das Beraten von Kunden kostenfrei und unverbindlich ausführen?
Die leben vom Reden und Beraten und von nichts anderem.


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren

Lesezeichen