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  1. #1
    Schnippideluxe ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    FH-Diplom als allgemeine Hochschulreife anerkennen lassen :(

    Hi,

    habe das Problem das ich mir mein FH-Diplom als allgemeine Hochschulreife anerkennen lassen "will"... da ich mich nochmal im öffentl. Dienst beworben hab. Hatte vorher mit Fachabi studiert.
    Wisst ihr wo man sowas machen kann? Es steht ja in jedem Land in den Hochschulgesetzen aber die checkens nicht... und wollen das da nun irgendwer nen Schrieb anfertigt auf dem steht, dass ist auch ihre allgemeine HS.

    Vielen Dank

    Tim

  2. #2
    Avatar von Neroli
    Neroli ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    4.476
    Hallo,

    Es steht ja in jedem Land in den Hochschulgesetzen
    Wo hast du die Gleichstellung denn gefunden? Mir ist nur bekannt, dass man an vielen Hochschulen mit einem FH-Abschluss laut Zulassungsordnung als uni-reif anerkannt wird. Aber dass man sich das offiziell "umschreiben lassen" kann, ist mir neu.

    Ciao,
    Neroli

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  3. #3
    Schnippideluxe ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Na z.B. Berliner HG § 10 Abs. 3

    Die allgemeine Hochschulreife wird auch durch den erfolgreichen Abschluss eines Studiums erworben, für dessen Aufnahme die Fachhochschulreife erforderlich war. ...steht da

    oder mache ich da was falsch?

  4. #4
    Avatar von Worldwide
    Worldwide ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Beiträge
    3.178
    Zitat Zitat von Schnippideluxe Beitrag anzeigen

    Die allgemeine Hochschulreife wird auch durch den erfolgreichen Abschluss eines Studiums erworben, für dessen Aufnahme die Fachhochschulreife erforderlich war. ...steht da
    Als ich mich zum Abi hin mit diesem Thema beschäftigt habe, habe ich auch mal irgendwo gelesen, dass man sich mit einem erfolgreichen Hochschulabschluss die Allgemeine Hochschulreife anerkennen lassen kann. Aber wo und wie und ob das heute noch gilt ...
    Liebe ist eine Lebenseinstellung: Wer Liebe sät, wird Liebe ernten.

    Wir alle sind erst einmal Triebtäter, sind aber im Allgemeinen so frei, es nicht zu bleiben.
    Die Möglichkeit zur Entscheidung ist der entscheidende Qualitätssprung.

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Also, ich nehme an, die Hinweis im jeweiligen Landeshochschulgesetz soll soviel heißen, dass ein FH-Absolvent schließlich mit seinem Abschlusszeugnis zur nächsten Hochschule laufen kann und sich nun schließlich nach freier Wahl für einen beliebigen zweiten Studiengang einschreiben kann. Die Reife zur Absolvierung einer Hochschullaufbahn, die den Abiturienten attestiert wird, hat er ja durch erfolgreichen Abschluss auch bewiesen.

    Es soll damit wohl nicht gesagt werden, dass der FH-Absolvent nur gegenüber Arbeitgebern oder im Lebenslauf behaupten darf, er habe Abitur.

    Für Einstellungen im öffentlichen Dienst muss man ja aber ohnehin seinen schulischen und akademischen Werdegang minutiös belegen und in diversen Formblättern, gern auch mehrfach der einstellenden Stelle mitteilen, damit diese u.a. die tarifliche Eingruppung, die Anerkennung von Ausbildungszeiten und sogar voraussichtliche Dienstjubiläen festlegen kann. (Irgendso einen Schriebs mit derartigen Feststellungen habe ich auch in meinen Unterlagen meines Ex-Arbeitgebers.) Ich nehme an, an dieser Stelle wird man schließlich wissen, was die Landesgesetze hergeben. Ggf. kannst Du ja auch selbst in einem beigelegten Schreiben darauf hinweisen, dass Dein FH-Abschluss nach dem Hochschulgesetz des Landes XY, § sowieso, Absatz sowieso, in der Fassung vom ..., zuletzt geändert durch... (Quellenangabe, Gesetz- und Verordnungsblatt sowieso) der Allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt ist.

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