Ich gehe mal davon aus, daß Du ledig bist und keine Kinder hast. Dann bekommst Du eine Steuerkarte Klasse 1. Wenn Du eine zweite brauchst, bekommst Du Steuerklasse 6, genauso wie für eine dritte oder vierte...
Möglich ist das alles, ich weiß aber nicht, ob sich Dein Studenten-Status dadurch ändert. Ich schätze mal, es kommt auf die Stundenzahl an, die Du arbeitest. Im Zweifel frag am Studentensekretariat nach...
Liebe Grüße,
JustMe
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29-07-2003 22:18 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Arbeit auf zwei Lohnsteuerkarten?
Hallo Leute,
also ich hab irgendwie keine Ahnung ob das hierher passt, aber ist ja auch egal. Hoffe es kann mir jemand helfen:
Kann ich als Student auf zwei Lohnsteuerkarten arbeiten?
Muss ich einen Freibetrag einrichten?
Was ist zu beachten?
Gruß Euer Steuerverwirrbimmel
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30-07-2003 08:20 #2JustMe Gast
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30-07-2003 08:54 #3Der Vogone Gast
Re: Arbeit auf zwei Lohnsteuerkarten?
Also, ich konnte bzw. durfte das als Student, da ich zwei Jobs hatte. Ich sehe nicht, weshalb du das nicht auch können solltest.Original geschrieben von Bimmel
Kann ich als Student auf zwei Lohnsteuerkarten arbeiten?
Für jeden Job neben deiner Haupterwerbsquelle benötigst du eine Lohnsteuerkarte Klasse 6. Da du in Klasse 6 gnadenlos geschröpft wirst (am besten gar nicht auf die Lohnabrechnung schauen - es ist nicht mehr feierlich!), gibst du deine Lohnsteuerkarte 1 (ich nehme an, du bist noch unverheiratet) bei dem Arbeitgeber ab, wo du mehr verdienst und die 6er-Karte dort, wo du weniger verdienst, damit die Abzüge nicht so weh tun.
Von diesen Abzügen bekommst du am Ende des Jahres das meiste zurück; der Grund, warum sie in Klasse 6 so hoch sind, ist nicht mit ein paar wenigen Worten darzulegen.
Beachte: Wer mehr als eine Steuerkarte hat, ist zur Einkommensteuererklärung (im Normalfall bis spätestens 31. Mai des Folgejahres; Fristverlängerung ist möglich) verpflichtet, während es Inhabern von lediglich einer einzigen Karte freisteht, ob sie sich die Mühe machen oder nicht - es sei denn, sie haben einen erhöhten Freibetrag auf der Karte stehen. In dem Fall müssen sie auch.
Nein. Auf jeder Steuerkarte sind schon Freibeträge vorinstalliert, nämlich eine Vorsorgepauschale und eine Werbungskostenpauschale (1.044 Euro im Jahr). Werbungskosten sind Kosten, die dir im Zusammenhang mit der Anbietung bzw. Verfügungstellung deiner Arbeitskraft entstehen, beispielsweise Ausgaben für Bewerbungsschreiben, Arbeitsmittel oder die Fahrten zum und vom Arbeitsplatz.Original geschrieben von Bimmel
Muss ich einen Freibetrag einrichten?
Einen höheren Freibetrag kannst du ohnehin nur dann einrichten lassen, wenn du nachweisen kannst, regelmäßig erheblich mehr steuerlich absetzbare Ausgaben pro Jahr zu haben, als durch die bereits vorhandenen Freibeträge abgedeckt wird. Bei mir war das damals der Fall, weil ich einen gut dotierten Job in Frankfurt hatte - während mein Hauptwohnsitz Saarbrücken war, das sind ca. 200 km -, wo ich die Hälfte der Woche in einer kleinen Wohnung verbrachte, so daß mir also nicht unerhebliche Miet- und Fahrtkosten entstanden, um meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Ich beantragte und erhielt daraufhin einen höheren Freibetrag, weil das zinstechnisch für mich natürlich günstiger ist: Im Normalfall pumpt sich nämlich der Staat Geld vom Bürger und zahlt es ihm später - wenn überhaupt - nur ohne Zinsen zurück (ein billigeres Darlehen kriegt man wohl nirgends!); mit einem höheren Freibetrag ist es genau andersherum: DU borgst dir zinsfrei Kohle vom Fiskus.
Mehr fällt mir im Augenblick dazu nicht ein. Im Zweifelsfall wende dich ans Finanzamt, die sind zur Auskunft verpflichtet (nicht zur Steuerberatung, freilich; aber zur Auskunft).Original geschrieben von Bimmel
Was ist zu beachten?
Gruß,
Vogone
P.S.: Die spätere Änderung bezog sich nur auf das Wort "Einkommensteuererklärung". Dort stand vorher - nicht ganz korrekterweise - "Lohnsteuerjahresausgleich".
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30-07-2003 09:15 #4Der Vogone Gast
Da waren zwei gleichzeitig unterwegs...
Das interessiert das Finanzamt nicht, nur die Krankenkasse. Wer unter dem Semester mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (in den Ferien darfst du, soviel du willst), muß sich gesetzlich oder freiwillig versichern, verliert also den billigen Studierenden-Tarif. Die Krankenkasse geht dann nämlich davon aus, daß bei dir nicht das Studium im Vordergrund steht, sondern der Job.Original geschrieben von JustMe
Ich schätze mal, es kommt auf die Stundenzahl an, die Du arbeitest.
Mit anderen Worten: Du bist dann eigentlich gar kein Student, sondern ein regulärer Arbeitnehmer. Zumindest unterstellen die das ab der 21. Wochenarbeitsstunde.
Der Vogone
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30-07-2003 09:54 #5Der Vogone GastDer Gesetzgeber geht davon aus, daß jede Stunde, die du mit Geldverdienen zubringst, dir fürs Studium fehlt (was ja im Normalfall auch so ist). Von einer Abend- oder Wochenend-Ausnahmeregelung ist mir nichts bekannt. Nur, wie gesagt, in den vorlesungsfreien Zeiten kannst du unbehelligt soviel ranklotzen, bis du ins Koma fällst.Original geschrieben von Andy
Der Gesetzgeber ging in diesem Fall wohl davon aus, dass die Studis Abends nicht mehr in der Uni rumlungern und auch nichts mehr für die Uni tun müssen?
Wenn deine Kasse kulant ist, kannst du dich aber möglicherweise mit ihr arrangieren. Ich hatte früher (1993/94) mal einen Job als Nacht-Rezeptionist in einem Hotel. Schlecht bezahlt, natürlich, und eine Schicht dauerte von 18 Uhr bis 7 Uhr morgens, also 13 Stunden. Da es dafür nur 100 Mark gab (Arschlöcher!
), brauchtest du natürlich 2 Schichten pro Woche und kamst damit auf 26 Stunden.
Ich konnte gegenüber meiner Kasse allerdings erfolgreich folgendermaßen argumentieren: In den meisten Fällen kam man während der Nachtschicht, wenn ab, sagen wir, 2 oder spätestens 3 Uhr alle Gäste im Haus waren, zu ein paar Stunden Schlaf - falls man nicht später nochmal von einem neuen potentiellen Gast rausgeklingelt wurde, dann hatte man halt Pech gehabt.
Während der Wachzeit gab es zwischendurch sehr viel Leerlauf. Man hat an so einer Rezeption nicht dauernd was zu tun. Die Nachtschichten wurden fast nur von Studis gemacht, die alle ihren Uni-Kram dabei hatten und während der Phasen, in denen nichts zu tun war, lernten oder an ihren Arbeiten schrieben. Es war was anderes als meinetwegen ein Kellner- oder Fahrer-Job, wo du überhaupt keine nennenswerten Pausen hast.
Kurz & gut, die Kasse glaubte mir, daß mir nicht wirklich ganze 26 Stunden zum Studieren fehlten, sondern effektiv weniger, jedenfalls maximal 20. Damit war ich "gerettet".
-- Ach ja, die Techniker hat sich so einiges bieten lassen von mir und hat irgendwie immer mitgespielt. Deshalb bin ich ihr auch bis heute treu geblieben - im 13. Jahr nun schon.
Gruß,
Vogo
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