Ich kann im nächsten Jahr ein 7wöchiges Praktikum bei einem öffentlich rechtlichen Sender machen. In meiner Studienordnung sind 8Wochen Pflichtpraktikum vorgesehen, trotzdem würde ich versuchen, die 7 Wochen als gültiges Pflichtpraktikum anerkennen zu lassen. Andererseits bin ich Magisterstudent und denke, dass gerade hier Praktika fast wichtiger sind als die eigentliche Ausblidung, wollte deswegen mehrere machen (mich u.a. auch noch beim Goethe-Institut bewerben) und bin mir noch nicht ganz sicher, ob dann nicht auch mal ein 8wöchiges dabei sein könnte, was ich mir einfacher als Pflichtpraktikum anerkennen lassen könnte.
Soll ich auf mein Traumpraktikum beim RBB verzichten, wegen dieses Passus, denn eigentlich würde ich mir für später eine Anstellung genau dort wünschen?!
Thema: JOBKILLER Praktikum?
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01-07-2004 11:03 #6Unregistriert Gast
Hallo Alexander!
Ich bin bei einem Vorstellungsgespräch mit dieser Thematik konfrontiert worden!
Hintergrund: Ich soll in einem Projekt kurzfristig bis Ende des Jahres mitarbeiten. Im nächsten Jahr könnte ich dann eventuell einen gängigen Vertrag bekommen (der auch befristet ist).
Ich habe diebezüglich mit der Beratungsstelle des Arbeitsgerichtes telefoniert und die Aussage bekommen, dass dieser Artikel zwar richtig ist, aber die Situation schlecht darstellt. Die Betonung liegt auf "sachliche Gründe" für eine befristete Anstellung. Diese sachlichen Gründe sind arbeitsrechtlich genau definiert.
Insofern sagte man mir beim Arbeitsgericht, dass der Spiegel da wohl mal wieder ein bisschen Unruhe stiften wollte, was ihm ja in unserem Falle wohl auch gelungen ist!
)
In diesem Sinne: Flach schießem, hoch gewinnen!!
)
Gruß
Olaf
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02-07-2004 11:24 #7Kah Gast
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23-12-2004 08:27 #8
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Hallo Kah. Ich mußte mein Praktikum bei einem großen deutschen Forschungsverbund auch in zwei Teilen absolvieren, weil die Semesterferien einfach nicht lang genug sind, um die vorgeschriebene Pflichtpraktikumszeit in einem Rutsch durchzuziehen und anschließend normal mit dem neuen Semester wieder ins Studium einzusteigen. Solche widersprüchlichen Regelungen sind eigentlich absurd, wenn man an die verlangte Einhaltung von Regelstudienzeiten etc. denkt. Mein Bruder hat sein Praktikum bei einer lokalen Software-Firma in den letzten Semesterferien begonnen und erst kürzlich abgeschlossen und müht sich jetzt in das laufende Semester wieder einzusteigen.
Man wird sich aber wohl den Gesetzestext selbst zu Gemüte führen müssen, um einschätzen zu können, inwieweit man davon selbst betroffen ist.
Die Darstellung des Spiegels zielt vermutlich bewußt mit Extrembeispielen auf die Absurdität mancher bundesdeutscher bürokratischer Regulierung. Ich hoffe nicht, daß eine solche Regelung tatsächlich hunderte Menschen von der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses abhält, wobei schon jeder Einzelfall tragisch und einer zuviel wäre. Dann würde sich mal wieder zeigen, wie weit entfernt von der realen Wirklichkeit die gutbezahlten, in warmen Sesseln sitzenden Bundestagsabgeordneten so sind. Da werden von der Ministerialbürokratie eingebrachte Gesetze ungelesen per Fraktionszwang durch den Bundestag gebracht, nur weil man der Opposition beweisen will, wer die Mehrheit hat. Über die praktischen Auswirkungen und selbst die Rechtsverordnungen zu einem Gesetz macht sich keiner der Damen und Herren im Hohen Hause Gedanken.
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23-12-2004 08:31 #9
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Ich darf mal § 1 des genannten Gesetzes zitieren. Wenn es tatsächlich zu den o.a. Auswirkungen kommt, wird dieser Zweck des Gesetzes ja ad absurdum geführt. Da steht immerhin eindeutig und für jedermann klar zu lesen, daß es Zweck ist, Teilzeitarbeit zu fördern.Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
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