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  1. #1
    Gast Gast

    JOBKILLER Praktikum?

    Hallo Leute,

    immer wenn man denkt, dass einen dieses Land nicht mehr
    überraschen kann, dann liest man bestimmt einen Artikel wie diesen (Auszug):

    "Für angehende Berufseinsteiger hält der Bundesarbeitgeberverband Chemie
    deshalb klare Verhaltensregeln parat. Während man früher, so ein Sprecher, stets
    empfohlen habe, sich seinem Traumjob via Werkspraktikum zu nähern, müsse man
    von dieser Strategie inzwischen dringend abraten: "Wer später unbedingt zur BASF
    will, sollte um Himmels Willen sein Praktikum woanders machen."

    Ja, richtig gelesen.
    Warum das - angeblich - so ist / sei (?), das könnt ihr unten im Detail lesen.

    Meine Frage an alle: WAS IST DA DRAN???
    Meine Bitte an euch: Wenn ihr gerade ein Praktikum macht,
    wenn ihr (z.B. über AIESEC) irgendwelche Erfahrungswerte dazu habt, wenn ihr irgendjemanden fragen könnt, der sich damit auskennt (Profs, Praktikumsbetreuer, Arbeitgeber, Personalmenschen...) --
    bitte postet kurz, was ihr dazu wisst / denkt!
    Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
    Und bestimmt auch einige andere...
    CHEERIO


    Thema: Jobkiller Praktikum

    Druckversion - Arbeitsmarkt: Fahndung im Lebenslauf - DER SPIEGEL - SPIEGEL
    ONLINE
    DER SPIEGEL 20/2004 - 10. Mai 2004
    URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,299878,00.html
    Arbeitsmarkt

    Fahndung im Lebenslauf

    Das vor gut drei Jahren verabschiedete Befristungsgesetz wird zum Jobkiller
    für
    ehemalige Praktikanten, Werkstudenten und Aushilfskräfte.
    Annette Schendel, 38, freute sich darauf, ihren ersten Falschparker zu
    erwischen. Im vergangenen Juli hatte es die arbeitslose
    Druckformherstellerin
    nach monatelanger Suche scheinbar geschafft, einen - auf ein Jahr
    befristeten -
    Job als Politesse beim Ordnungsamt Hannover zu ergattern. Der
    Bewerbungstest,
    erinnert sie sich, war "super gelaufen". Am Ende des Vorstellungsgesprächs
    durfte sie probehalber sogar ein Knöllchen ausfüllen.

    Umso größer war Schendels Enttäuschung, als ihr die Behörde wenig später
    nicht
    den erhofften Arbeitsvertrag, sondern einen Ablehnungsbescheid zuschickte.
    "Ihre
    persönliche Eignung steht nicht in Frage", teilte das Amt mit. Doch bei
    genauer
    Überprüfung von Schendels Unterlagen sei man leider auf Informationen
    gestoßen,
    die "einer Einstellung entgegenstehen".

    Der dunkle Fleck in ihrem Lebenslauf, so musste die Hannoveranerin lernen,
    ist
    ihre Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). Sechs Monate lang
    hatte sie Anfang 2003 geholfen, einen vernachlässigten Hinterhof zu begrünen
    -
    als Wiedereinstiegshilfe ins Berufsleben, wie Schendel glaubte.

    Tatsächlich aber hat sie sich mit ihrer ABM disqualifiziert, und zwar auf
    Lebenszeit: Für eine befristete Anstellung bei der Stadt Hannover, beschied
    das
    Ordnungsamt ("Wir bedauern sehr"), komme sie nicht mehr in Frage.

    Was klingt wie ein böser Scherz der Kommunalbürokratie, ist die bizarre
    Nebenwirkung eines rot-grünen Regulierungsversuchs, der nach Schätzung des
    Deutschen Industrie- und Handelskammertages bundesweit 250 000 Jobs kostet.
    Ende
    2000 hatte sich der damalige Sozialminister Walter Riester mit der ihm
    eigenen
    Gründlichkeit daran gemacht, das komplizierte deutsche Arbeitsrecht um
    Paragraf
    14, Absatz 2, Satz 2 des "Teilzeit- und Befristungsgesetzes" zu ergänzen. Um
    zu
    verhindern, dass Chefs ihren Leuten nur noch Zeitverträge anbieten, sollte
    fortan jeder nur einmal im Leben ohne sachlichen Grund beim selben
    Arbeitgeber
    auf Zeit beschäftigt werden.

    Drei Jahre später ist der Riester-Plan mit voller Wucht durchgeschlagen.
    Weil
    vor allem die öffentlichen Arbeitgeber wegen knapper Kassen fast nur noch
    Zeitverträge anbieten, müssen sie die Lebensläufe ihrer Bewerber penibel
    durchleuchten. Doch auch Personalchefs von Großkonzernen verlangen eine
    schriftliche Erklärung, dass der Kandidat niemals zuvor auch nur ein
    bezahltes
    Praktikum im Unternehmen gemacht hat. Zu groß ist die Angst, dass ein
    ehemaliger
    Werkstudent unerkannt bleibt, zunächst einen Vertrag als Zeitarbeiter
    unterschreibt - und sich dann auf eine Dauerstelle einklagt.

    Aussortiert werden dabei auch all jene Bewerber, die - verzweifelt über ihre
    Arbeitslosigkeit - freiwillig bereit wären, auf eine unbefristete Anstellung
    zu
    verzichten. Das ist für die Betroffenen umso schlimmer, je größer ihr
    früherer
    Arbeitgeber ist. Eine 50-jährige Frau aus Frankfurt (Oder) hätte gern für
    ein
    Jahr beim Amt für Soziales und Versorgung gearbeitet, darf für das gesamte
    Land
    Brandenburg aber nicht mehr befristet tätig sein, nur weil sie Mitte der
    neunziger Jahre kurzzeitig in der Verwaltung der dem Land unterstellten
    Universität Viadrina aushalf.

    Noch mehr ins Abseits hat sich eine junge Juristin aus Karlsruhe manövriert,
    als
    sie nach ihrem Staatsexamen beim Bundesvermögensamt in Potsdam jobbte. Die
    komplette Bundesverwaltung, Deutschlands größter Arbeitgeber mit allen
    nachgeordneten Behörden, darf ihr Zeit ihres Lebens keinen befristeten Job
    mehr
    geben.

    Selbst den Gewerkschaften gilt das Riester-Gesetz inzwischen als
    Musterbeispiel
    dafür, wie ursprünglich zum Arbeitnehmerschutz erdachte Klauseln in Wahrheit
    das
    Entstehen neuer Jobs verhindern. Eine Arbeitsgruppe beim Deutschen
    Gewerkschaftsbund kommt intern zu der Ansicht, dass sich das
    Zeitarbeitsgesetz
    leider zum "Karrierekiller" entwickelt habe.

    "Das Gesetz schadet mehr, als es nutzt", urteilt auch Frank Conrad, Chef des
    Sächsischen Beamtenbunds.

    Erst kürzlich beklagte die Landesregierung Sachsens, dass der Freistaat
    jedes
    Jahr fast sechs Millionen Euro in die Ausbildung angehender Staatsdiener
    investiere, nur um den Nachwuchs nach einer Kurzlaufbahn von maximal zwei
    Jahren
    auf Nimmerwiedersehen vor die Tür zu setzen. Doch die Spitzenpolitiker in
    Berlin
    halten sich bislang zurück. Als sich der Petitionsausschuss des Bundestages
    wegen einer Flut von Bürgerbeschwerden über das Befristungsgesetz an die
    Bundesregierung wandte, wiegelte die Ministerialbürokratie ab: "Eine
    besondere
    Untersuchung der Auswirkungen der Befristungsregelungen ist derzeit nicht
    vorgesehen."

    Für angehende Berufseinsteiger hält der Bundesarbeitgeberverband Chemie
    deshalb klare Verhaltensregeln parat. Während man früher, so ein Sprecher, stets
    empfohlen habe, sich seinem Traumjob via Werkspraktikum zu nähern, müsse man
    von dieser Strategie inzwischen dringend abraten: "Wer später unbedingt zur BASF
    will, sollte um Himmels Willen sein Praktikum woanders machen."

    ALEXANDER NEUBACHER

    © DER SPIEGEL 20/2004

  2. #2
    Tigger ist offline Moderator
    Registriert seit
    01.11.2002
    Beiträge
    1.574

    Aus personalaffiner Sicht

    Das mit den Praktika wird überzogen dargestellt, denn man muss differenzieren:
    a) Pflichtpraktika
    b) freiwillige Praktika
    c) Werkstudententätigkeit

    Als ordentlich immatrikulierter Student, dessen Studienordnung Pflichtpraktika vorsieht (FH oder so), kann man schadlos seine Pflichtpraktika ableisten, da Pflichtpraktika nicht zur Zeitrechnung der 2-Jahres-Regel für eine einklagbare Beschäftigung zählen.

    Anders sieht es bei allen freiwilligen Praktika und Werkstudententätigkeiten aus.Diese zählen zu den Beschäftigungszieten im Unternehmen.

    Verbleibt ein Student über 2 Jahr ein einem Unternehmen kann er sich einerseits einen Weiterbeschäftigungsanspruch einklagen.
    Andererseits kann er sich nur auf eine Werkstudenten/Praktikantenstelle -bei einer diesen Stellen entsprechenden Stundenanzahl & Vergütung- einklagen.

    Genereell kann man sagen:
    Praktika sind sinnvoll, aber nur im Studium, wenn es sich um Pflichtpraktika handelt, denn sonst verbaut man sich die Chancen auf eine befristete Einstellung!

  3. #3
    Gast Gast

    jobkiller praktikum

    das sind ja feine sachen, die der riester uns da eingebrockt hat!! macht richtig mut für die zeit nach dem studium. allerdings stellte sich mir eine frage beim lesen der beiträge:
    gibt es dabei einen unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten praktika? ich habe z. b. während meiner studienzeit ein freiwilliges praktikum an einem goethe-institut absolviert, wofür ich keine bezahlung erhielt.
    wie steht es also damit?
    gruß biene

  4. #4
    Tigger ist offline Moderator
    Registriert seit
    01.11.2002
    Beiträge
    1.574

    Re: jobkiller praktikum

    Original geschrieben von Gast
    gibt es dabei einen unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten praktika? ich habe z. b. während meiner studienzeit ein freiwilliges praktikum an einem goethe-institut absolviert, wofür ich keine bezahlung erhielt.wie steht es also damit?
    gruß biene
    @biene: generell ilt: wenn Du ein Praktikum freiwillig absolvierst, dann zählt das zu den 2 Jahren dazu, unabhängig davon, ob da was verdient hast oder nicht. Freiwillige Praktika zählen nämlich nach gängiger Rechtsprechung als Werkstudententätigkeit !

  5. #5
    Gast Gast
    Eine Tätigkeit als Werksstudent ist in der Regel mit Grund befristet, dies bedeutet, dass eine nachfolgende Befristung ohne sachlichen Grund möglich ist.

    Bei einem Praktikum kommt es auf die Formulierung an, ist das Praktikum "zu Lernzwecken", so ist dies auch ein Befristungsgrund, eine anschließende Beschäftigung von max. 2 Jahre ist auch dann Möglich (siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz)

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