Das mit den Praktika wird überzogen dargestellt, denn man muss differenzieren:
a) Pflichtpraktika
b) freiwillige Praktika
c) Werkstudententätigkeit
Als ordentlich immatrikulierter Student, dessen Studienordnung Pflichtpraktika vorsieht (FH oder so), kann man schadlos seine Pflichtpraktika ableisten, da Pflichtpraktika nicht zur Zeitrechnung der 2-Jahres-Regel für eine einklagbare Beschäftigung zählen.
Anders sieht es bei allen freiwilligen Praktika und Werkstudententätigkeiten aus.Diese zählen zu den Beschäftigungszieten im Unternehmen.
Verbleibt ein Student über 2 Jahr ein einem Unternehmen kann er sich einerseits einen Weiterbeschäftigungsanspruch einklagen.
Andererseits kann er sich nur auf eine Werkstudenten/Praktikantenstelle -bei einer diesen Stellen entsprechenden Stundenanzahl & Vergütung- einklagen.
Genereell kann man sagen:
Praktika sind sinnvoll, aber nur im Studium, wenn es sich um Pflichtpraktika handelt, denn sonst verbaut man sich die Chancen auf eine befristete Einstellung!
Thema: JOBKILLER Praktikum?
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Ergebnis 1 bis 5 von 9
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27-05-2004 13:26 #1Gast Gast
JOBKILLER Praktikum?
Hallo Leute,
immer wenn man denkt, dass einen dieses Land nicht mehr
überraschen kann, dann liest man bestimmt einen Artikel wie diesen (Auszug):
"Für angehende Berufseinsteiger hält der Bundesarbeitgeberverband Chemie
deshalb klare Verhaltensregeln parat. Während man früher, so ein Sprecher, stets
empfohlen habe, sich seinem Traumjob via Werkspraktikum zu nähern, müsse man
von dieser Strategie inzwischen dringend abraten: "Wer später unbedingt zur BASF
will, sollte um Himmels Willen sein Praktikum woanders machen."
Ja, richtig gelesen.
Warum das - angeblich - so ist / sei (?), das könnt ihr unten im Detail lesen.
Meine Frage an alle: WAS IST DA DRAN???
Meine Bitte an euch: Wenn ihr gerade ein Praktikum macht,
wenn ihr (z.B. über AIESEC) irgendwelche Erfahrungswerte dazu habt, wenn ihr irgendjemanden fragen könnt, der sich damit auskennt (Profs, Praktikumsbetreuer, Arbeitgeber, Personalmenschen...) --
bitte postet kurz, was ihr dazu wisst / denkt!
Ich wäre euch sehr sehr dankbar.
Und bestimmt auch einige andere...
CHEERIO
Thema: Jobkiller Praktikum
Druckversion - Arbeitsmarkt: Fahndung im Lebenslauf - DER SPIEGEL - SPIEGEL
ONLINE
DER SPIEGEL 20/2004 - 10. Mai 2004
URL: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,299878,00.html
Arbeitsmarkt
Fahndung im Lebenslauf
Das vor gut drei Jahren verabschiedete Befristungsgesetz wird zum Jobkiller
für
ehemalige Praktikanten, Werkstudenten und Aushilfskräfte.
Annette Schendel, 38, freute sich darauf, ihren ersten Falschparker zu
erwischen. Im vergangenen Juli hatte es die arbeitslose
Druckformherstellerin
nach monatelanger Suche scheinbar geschafft, einen - auf ein Jahr
befristeten -
Job als Politesse beim Ordnungsamt Hannover zu ergattern. Der
Bewerbungstest,
erinnert sie sich, war "super gelaufen". Am Ende des Vorstellungsgesprächs
durfte sie probehalber sogar ein Knöllchen ausfüllen.
Umso größer war Schendels Enttäuschung, als ihr die Behörde wenig später
nicht
den erhofften Arbeitsvertrag, sondern einen Ablehnungsbescheid zuschickte.
"Ihre
persönliche Eignung steht nicht in Frage", teilte das Amt mit. Doch bei
genauer
Überprüfung von Schendels Unterlagen sei man leider auf Informationen
gestoßen,
die "einer Einstellung entgegenstehen".
Der dunkle Fleck in ihrem Lebenslauf, so musste die Hannoveranerin lernen,
ist
ihre Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). Sechs Monate lang
hatte sie Anfang 2003 geholfen, einen vernachlässigten Hinterhof zu begrünen
-
als Wiedereinstiegshilfe ins Berufsleben, wie Schendel glaubte.
Tatsächlich aber hat sie sich mit ihrer ABM disqualifiziert, und zwar auf
Lebenszeit: Für eine befristete Anstellung bei der Stadt Hannover, beschied
das
Ordnungsamt ("Wir bedauern sehr"), komme sie nicht mehr in Frage.
Was klingt wie ein böser Scherz der Kommunalbürokratie, ist die bizarre
Nebenwirkung eines rot-grünen Regulierungsversuchs, der nach Schätzung des
Deutschen Industrie- und Handelskammertages bundesweit 250 000 Jobs kostet.
Ende
2000 hatte sich der damalige Sozialminister Walter Riester mit der ihm
eigenen
Gründlichkeit daran gemacht, das komplizierte deutsche Arbeitsrecht um
Paragraf
14, Absatz 2, Satz 2 des "Teilzeit- und Befristungsgesetzes" zu ergänzen. Um
zu
verhindern, dass Chefs ihren Leuten nur noch Zeitverträge anbieten, sollte
fortan jeder nur einmal im Leben ohne sachlichen Grund beim selben
Arbeitgeber
auf Zeit beschäftigt werden.
Drei Jahre später ist der Riester-Plan mit voller Wucht durchgeschlagen.
Weil
vor allem die öffentlichen Arbeitgeber wegen knapper Kassen fast nur noch
Zeitverträge anbieten, müssen sie die Lebensläufe ihrer Bewerber penibel
durchleuchten. Doch auch Personalchefs von Großkonzernen verlangen eine
schriftliche Erklärung, dass der Kandidat niemals zuvor auch nur ein
bezahltes
Praktikum im Unternehmen gemacht hat. Zu groß ist die Angst, dass ein
ehemaliger
Werkstudent unerkannt bleibt, zunächst einen Vertrag als Zeitarbeiter
unterschreibt - und sich dann auf eine Dauerstelle einklagt.
Aussortiert werden dabei auch all jene Bewerber, die - verzweifelt über ihre
Arbeitslosigkeit - freiwillig bereit wären, auf eine unbefristete Anstellung
zu
verzichten. Das ist für die Betroffenen umso schlimmer, je größer ihr
früherer
Arbeitgeber ist. Eine 50-jährige Frau aus Frankfurt (Oder) hätte gern für
ein
Jahr beim Amt für Soziales und Versorgung gearbeitet, darf für das gesamte
Land
Brandenburg aber nicht mehr befristet tätig sein, nur weil sie Mitte der
neunziger Jahre kurzzeitig in der Verwaltung der dem Land unterstellten
Universität Viadrina aushalf.
Noch mehr ins Abseits hat sich eine junge Juristin aus Karlsruhe manövriert,
als
sie nach ihrem Staatsexamen beim Bundesvermögensamt in Potsdam jobbte. Die
komplette Bundesverwaltung, Deutschlands größter Arbeitgeber mit allen
nachgeordneten Behörden, darf ihr Zeit ihres Lebens keinen befristeten Job
mehr
geben.
Selbst den Gewerkschaften gilt das Riester-Gesetz inzwischen als
Musterbeispiel
dafür, wie ursprünglich zum Arbeitnehmerschutz erdachte Klauseln in Wahrheit
das
Entstehen neuer Jobs verhindern. Eine Arbeitsgruppe beim Deutschen
Gewerkschaftsbund kommt intern zu der Ansicht, dass sich das
Zeitarbeitsgesetz
leider zum "Karrierekiller" entwickelt habe.
"Das Gesetz schadet mehr, als es nutzt", urteilt auch Frank Conrad, Chef des
Sächsischen Beamtenbunds.
Erst kürzlich beklagte die Landesregierung Sachsens, dass der Freistaat
jedes
Jahr fast sechs Millionen Euro in die Ausbildung angehender Staatsdiener
investiere, nur um den Nachwuchs nach einer Kurzlaufbahn von maximal zwei
Jahren
auf Nimmerwiedersehen vor die Tür zu setzen. Doch die Spitzenpolitiker in
Berlin
halten sich bislang zurück. Als sich der Petitionsausschuss des Bundestages
wegen einer Flut von Bürgerbeschwerden über das Befristungsgesetz an die
Bundesregierung wandte, wiegelte die Ministerialbürokratie ab: "Eine
besondere
Untersuchung der Auswirkungen der Befristungsregelungen ist derzeit nicht
vorgesehen."
Für angehende Berufseinsteiger hält der Bundesarbeitgeberverband Chemie
deshalb klare Verhaltensregeln parat. Während man früher, so ein Sprecher, stets
empfohlen habe, sich seinem Traumjob via Werkspraktikum zu nähern, müsse man
von dieser Strategie inzwischen dringend abraten: "Wer später unbedingt zur BASF
will, sollte um Himmels Willen sein Praktikum woanders machen."
ALEXANDER NEUBACHER
© DER SPIEGEL 20/2004
-
28-05-2004 11:26 #2
Moderator
- Registriert seit
- 01.11.2002
- Beiträge
- 1.574
Aus personalaffiner Sicht
-
05-06-2004 00:25 #3Gast Gast
jobkiller praktikum
das sind ja feine sachen, die der riester uns da eingebrockt hat!! macht richtig mut für die zeit nach dem studium. allerdings stellte sich mir eine frage beim lesen der beiträge:
gibt es dabei einen unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten praktika? ich habe z. b. während meiner studienzeit ein freiwilliges praktikum an einem goethe-institut absolviert, wofür ich keine bezahlung erhielt.
wie steht es also damit?
gruß biene
-
05-06-2004 21:10 #4
Moderator
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- 01.11.2002
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- 1.574
Re: jobkiller praktikum
@biene: generell ilt: wenn Du ein Praktikum freiwillig absolvierst, dann zählt das zu den 2 Jahren dazu, unabhängig davon, ob da was verdient hast oder nicht. Freiwillige Praktika zählen nämlich nach gängiger Rechtsprechung als Werkstudententätigkeit !Original geschrieben von Gast
gibt es dabei einen unterschied zwischen bezahlten und unbezahlten praktika? ich habe z. b. während meiner studienzeit ein freiwilliges praktikum an einem goethe-institut absolviert, wofür ich keine bezahlung erhielt.wie steht es also damit?
gruß biene
-
08-06-2004 10:18 #5Gast Gast
Eine Tätigkeit als Werksstudent ist in der Regel mit Grund befristet, dies bedeutet, dass eine nachfolgende Befristung ohne sachlichen Grund möglich ist.
Bei einem Praktikum kommt es auf die Formulierung an, ist das Praktikum "zu Lernzwecken", so ist dies auch ein Befristungsgrund, eine anschließende Beschäftigung von max. 2 Jahre ist auch dann Möglich (siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz)
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