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Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Gast

    Frage Krankenversicherung nach Diplom

    Vielleicht weiß das ja einer von Euch ?
    Ich habe gerade mein Diplom gemacht und habe noch keinen Job. Läuft die studentische Krankenversicherung in diesem Fall noch weiter ?

  2. #2
    Gast
    ach so, ich werde leider mit Ausstellung des Diplomzeugnisses exmatrikuliert....

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Also so weit ich weiß kannst du dich dann freiwillig weiter versichern ca. 127 Euro pro Monat.

    Oder du findest ein Job und es wird dann halt über den Lohn bezahlt (wie es üblich ist)

    Oder du meldest dich Arbeitslos (wenn du noch nicht gearbeitet hast- oder ausbildung- musst du Harz4 beantragen= Arbeitslosengeld2) dann zahlen die das für dich,wenn es genehmigt wird.

  4. #4
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Vielleicht weiß das ja einer von Euch ?
    Ich habe gerade mein Diplom gemacht und habe noch keinen Job. Läuft die studentische Krankenversicherung in diesem Fall noch weiter ?
    Nein, die läuft nicht weiter, naja, zumindest nicht länger als bis zum Ende des Semesters. Danach kannst Du Dich freiwillig weiterversichern. Schau mal, ob Du, wenn Du keinen Job hast, Anspruch auf Sozialleistungen hast wie da die Regelungen zur KV sind. Laß Dich bei der Agentur für Arbeit beraten. Wenn Du einen Job hast, kommt die ganz normale KV als Arbeitnehmer in Frage.

    Meine ehemalige KV hat frecherweise auch über den Tag meiner Exmatrikulation hinaus Beiträge abgebucht, obwohl ich da schon bei einer anderen KV als Arbeitnehmer versichert war. (Die ehemalige hatte auf vorherige Nachfrage die Versicherung als Arbeitnehmer ausgeschlossen, deswegen ging das alles ohne Kündigung etc.) Inwieweit durch solches (versehentliches?) Vorgehen eine Weiterführung der KV verbunden wäre, weiß ich aber nicht.

  5. #5
    Unregistriert Gast
    Hatte vor kurzem den gleichen Fall.
    Nach Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit teilte man mir mit, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch eine KV nur bei mind 12 monatiger Beschäftigung in D besteht. War bei mir wegen mehrerer Auslandspraktika nicht der Fall. Somit bleibt dann noch der Antrag auf Hartz IV.
    Meine nette Krankenkasse hat sich jedoch bei telefonischer Nachfrage bereit erklärt, mich kostenlos weiter familienzuversichern. Es handelte sich bei mir aber auch nur um einen Monat. Aber vielleicht versuchst dus ja mal mit nachfragen bei der Kasse.

    Gruss

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