Nein. Da das Praktikum vorgeschrieben ist, bleibst du weiter Student. Allerdings müsstest du wirklich deinen Vertrag in ein Praktikumsvertrag umwandeln. Da du ja im Unternehmen bist und die Leute dich kennen und deine Arbeit auch zu schätzen wissen, kannst du dennoch auf deine alte Entlohnung bestehen. Und das auch in der Vorlesungszeit![]()
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15-09-2004 21:46 #1Unregistriert Gast
Student und Vollzeit arbeiten?
Hallo,
ich arbeite derzeit als Werkstudent in einer Firma. Nun muss ich im Rahmen meines Studiums ein Industriepraktikum machen.
Hier gibts es zum Einen die Möglichkeit einen Praktikantenvertrag für fast kein Geld abzuschließen, was mir natürlich gar nicht gefällt, da ich dann die gleiche Arbeit (ich arbeite in der Firma an eigenem Projekt) wesentlich weniger Geld bekomme.
Nun fällt leider die Praktikumszeit in die Vorlesungszeit. Kann ich nun in der Vorlesungszeit Vollzeit arbeiten (als quasi Praktikant) und trotzdem Werkstudent bleiben? Ich wäre/bin ja eigentlich im Praktikum. Hier gibts ja die Regelung, daß 20h pro Woche nicht überschritten werden dürfen, wenn man von den Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen befreit bleiben will. Mal angenommen, ich würde also die 160h pro Monat arbeiten und Sozialabgaben würden auch gezahlt, spricht sonst noch etwas gegen Vollzeit arbeiten und trotzdem Student sein?
Es geht hier nur um noch verbleibende 2 Monate und um die Form des Vertrages. Die Arbeit kann ich mir anerkennen lassen als Praktikum.
Besten Dank,
Jörg
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17-09-2004 11:44 #2
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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27-03-2005 23:19 #3
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Welchen Vertrag Du mit dem Unternehmen aushandelst, interessiert die Uni in der Regel überhaupt nicht. Es zählt allein, die Bescheinigung des Unternehmens, daß Du ein Praktikum bei denen gemacht hast und Dein Praktikumsbericht, den Du ggf. vor Deinem Uni-Betreuer verteidigen mußt.
Ansonsten gilt wie fast überall, daß Papier sehr geduldig ist. Da kann man viel darauf schreiben.
Die Uni wird keineswegs darauf bestehen, daß die in ihre Studenten unentgeltlich schuften müssen. Der Uni ist deswegen im allgemeinen egal, ob da nun Werkstudent, Praktikant oder (studentische) Hilfskraft im Arbeitsvertrag steht. Ggf. läßt Du vom Praktikumsbeauftragten, Prüfungsausschußvorsitzenden o.ä. ein Schreiben fürs Prüfungsamt fertigen, was die Äquivalenz Deiner Tätigkeit als Werkstudent/studentische Hilfskraft mit den Praktikumsbestimmungen bestätigt. Sowas funktioniert unproblematisch.
Das Unternehmen könnte zwar Deine "Zwangslage" ausnutzen, daß das ein Pflichtpraktikum ist, was jeder Student machen muß. Es muß das aber nicht tun. Insbesondere, wenn es Deine Arbeit kennt und schätzt und auch zukünftiger Zusammenarbeit interessiert ist, sollten die an einer angemesseren Bezahlung und Deiner Zufriedenheit interessiert sein.
Ansonsten gilt die 20-h-Grenze, um keine Sozialabgaben oder eigene Krankenversicherung (außer der Familien- oder studentischen KV) etc. abschließen zu müssen und den Studentenstatus zu behalten. Es wäre ggf. noch die maximale Verdienstgrenze von knapp 7800 Euro/Jahr zu beachten, falls Deine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben.
Es ist aber auch relativ unproblematisch, den Werkstudentenvertrag auf 20 h zu begrenzen und die andere Hälfte des Tages (also nochmal 20 h Stunden in der Woche oder weniger, je nach Branche und Ost/West) als Praktikant im Unternehmen tätig zu sein. Es gibt durchaus Verträge, die die Beschäftigung als Werkstudent über die 20-h-Woche regeln und den Zusatz enthalten: Darüber hinaus wird XYZ als "Praktikant/Diplomand/Doktorand etc." eingestellt.
Zitat von Unregistriert
Geändert von Klausi (27-03-2005 um 23:22 Uhr)
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