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  1. #1
    monika113 Gast

    Frage Kündigungsfrist studentische Krankenversicherung

    Hallo!

    Habe eine kurze Frage: Gilt die Kündigungsfrist von 2 Monaten bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann, wenn man dort als Student versichert ist?
    Ich fange zum 1.10 an zu arbeiten, und möchte mich als normaler Arbeitnehmer bei einer anderen Krankenkasse versichern, geht das dann nur zum 1.1.06, oder kann ich das direkt schon ab dem 1.10 tun, wenn ich jetzt kündige?

    Viele Grüße

  2. #2
    Unregistriert Gast
    wenn du auch zum 30.9. exmatrikuliert wirst, fliegst du automatisch aus der studentenversicherung raus. dann müsstest du dich auch bei einer anderen krankenversicherung versichern können...

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Hallo Monika!

    Sobald Du normale Arbeitnehmerin bist, "fliegst" Du automatisch aus der Studenten-Versicherung raus und kannst Dich somit auch als Arbeitnehmerin ganz normal versichern. Alles andere wird der Arbeitgeber wahrscheinlich auch nicht akzeptieren.

    Viele Grüße.

  4. #4
    monika113 Gast
    Jeeiiin. Exmatrikuliert bin ich dann noch nicht, weil ich noch eine Prüfung machen muss, ist mit dem Arbeitgeber aber so abgesprochen.

    Dass ich aus der studentischen Versicherung rausfliege ist klar, nur weiß ich nicht, ob ich das auch Monate vorher hätte ankündigen müssen, und ich deshalb jetzt erst noch gezwungen bin, die normale Versicherung bei eben dieser Krankenkasse zu nehmen, bis diese 3 Monatskündigungsfrist zu Ende ist.

    Direkt bei der KK fragen wäre eigentlich DIE Lösung, allerdings haben die mir öfters schon die falsche Antwort gegeben, also die zu ihren Gunsten, die ich dann aber wiederlegen konnte/musste. Deshalb hab ich da nicht so das große Vertrauen zu.

  5. #5
    Unregistriert Gast

    Kündigungsfrist Krankenkasse

    Hallo!
    Ich habe jetzt ein ähnliches Problem. Ich wechsele von der TK zur HUK. Ich sollte erst kündigen, wenn ich aufgenommen bin. Nun hat die TK aber eine Kündigunsfrist von 2 vollen Kalendermonaten. Also kann ich erst ab 1.12. bei der neuen Versicherung eintretten.
    Erkundige dich genau bei deiner jetzigen und deiner neuen, damit du keine Überraschungen erlebst.

    Viel Erfolg

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