Eine Kündigungsfrist gibt die Zeitspanne an, die Du nach dem Zeitpunkt der Kündigung noch in der Firma verbleiben musst (salopp gesagt). Jeglicher Resturlaub, Überstunden oder sonstige Freizeitansprüche fallen dann in diese Zeit. Pech für Dich, wenn sie aufgrund dringender betrieblicher Belange dann nicht abgefeiert werden können, wobei ich mir nicht sicher bin, ob man in dem Fall dann Anspruch auf Auszahlung hat.Zitat von eisbaer
P.
Thema: Kündigungsfrist
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Ergebnis 1 bis 4 von 4
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07-04-2006 17:41 #1
"Absolvent" (80-149 Beiträge)
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Kündigungsfrist
Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist, wenn man noch Überstunden hat. (Laut Vertrag werden diese in Freizeit umgewandelt). Muss ich dann prinzipiell 2 Monate vorher kündigen oder kann dann rein theoretisch sofort aus dem Vertrag, also zum 1. ?!?!
Wäre nett wenn jmd. eine Idee hätte.
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07-04-2006 18:06 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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07-04-2006 19:17 #3Ja, hat man - sofern die Überstunden per Arbeitsvertrag nicht grundsätzlich mit dem Gehalt abgegolten sind.
Zitat von Paracelsus
Gruß,
Karendric
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08-04-2006 13:21 #4
"Absolvent" (80-149 Beiträge)
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Ich danke euch.
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