Es fallen bei 500 EUR folgende Abzüge an:
Lohnsteuer: 0,00
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer: 0,00
Krankenversicherung: 37,50 (mit 13,2% Beitrag gerechnet)
Pflegeversicherung: 5,50
Rentenversicherung:49,75
Arbeitslosenversicherung:10,50
Netto-Arbeitslohn: 396,75
http://www1.spiegel.de/active/brutto...gi/bnrget.fcgi
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigat...mini-jobs.html
Was man so hört kann also durchaus auch mal nicht ganz richtig sein...
Es wäre also günstiger, den Lohn auf 400 EUR runterzuhandeln, denn dann kommt mehr dabei heraus.
Wie Du das mit der Krankenversicherung machst ist allerdings noch so eine Sache, weil Du ja bereits krankenversichert bist. Das solltest Du dann mal mit Deiner KV klären - doppelt Beiträge zahlen ist ja nicht nötig!
Warum sollte man vom Finanzamt Geld wiederbekommen, das in die Sozialversicherung geflossen ist?![]()
Du gehst einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Also musst Du Sozialabgaben zahlen. Wo ist das Problem? So ist das nunmal hierzulande...
P.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 7
-
01-06-2007 19:27 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 01.06.2007
- Beiträge
- 9
Abzüge bei Praktikumsvergütung ???
Hallo,
ich werde demnächst ein Urlaubssemester einlegen und dann 6-monate ein bezahltes Praktikum antreten (ca. 500 Euro/Monat brutto).
Nun habe ich gehört, dass man sofern es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt mit ca. 120 Euro an Abzügen für die Sozialversicherung rechnen muss.
Bekommt man dieses Geld am Ende vom Finanzamt wieder?
Wenn nicht, gibt es dann Ausnahmeregelungen oder Anträge um die Abzüge zurück zu erhalten?
Würde mich interessieren, was ihr für Erfahrungen gemacht habt
Gruß
Goldeselchen
-
01-06-2007 22:05 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Geändert von Paracelsus (01-06-2007 um 22:07 Uhr)
-
02-06-2007 10:50 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 01.06.2007
- Beiträge
- 9
Morgen.
Danke für die ausführliche Antwort.
Wie genau kann ich das über die Krankenkasse regeln?
Bin da ja als Student noch über meine Eltern mitversichert.
Am besten lass ich deswegen mal meinen Vater bei der BKK nachhören.
Ich dachte man hätte als Student (wie damals als Schüler) gewisse Freibeträge.
Zumindest hat man bei einer gut bezahlten Ferienarbeit, immer die Abzüge am Ende des Jahres bei der Steuererklärung zurückbekommen...
-
02-06-2007 14:13 #4
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Indem Du beim zuständigen Sachbearbeiter mal nachfragst? Bei der Mitversicherung gibt es ja gewisse Grenzen - soweit ich weiss, ist das Limit bei 400 EUR Monatsverdienst (eben der "Minijob"). Ab da muss man selbst Beiträge zahlen.
Was hat denn die Steuererklärung mit der Sozialversicherung zu tun? Wie der Name schon sagt, hast Du dort Steuern zurückbekommen - die zahlst Du bei 500 EUR Monatseinkommen aber doch gar nicht, also bekommst Du auch nichts zurück!
P.
-
05-06-2007 12:37 #5
"Absolvent" (80-149 Beiträge)
- Registriert seit
- 20.05.2005
- Beiträge
- 122
Hallo Goldeselchen,
ich kann dir von meinen Erfahrungen erzählen, da die anscheinend ziemlich ähnlich sind zu deinen. Ich habe im letzten Semester auch ein 6monatiges freiwilliges Praktikum gemacht und war in der Familienversicherung. Verdient brutto: 500 €.
Ich musste mich selbst krankenversichern, da wie bereits weiter oben geschrieben, die familienversicherung nicht mehr zuständig. Abzüglich der ganzen anderen Sachen blieben mir noch 395 € über. Ähnlich wird es bei dir auch sein und man kann nichts machen als sich ärgern. Geht aber jedem anderen der keinen 400 € Job hat, auch so.
Ähnliche Themen
-
Praktikumsvergütung DaimlerChrysler
Von bobmoerk im Forum Rund um die KarriereAntworten: 11Letzter Beitrag: 18-03-2006, 11:54


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren


Lesezeichen