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  1. #1
    Bewerber187 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    05.08.2010
    Beiträge
    1

    Frage Abzüge bei Praktikumsvergütung?

    Hallo,

    ich binneu hier.

    Ich will ein praktikum antreten und dort ist die Frage nach einem Gehaltswunsch gestellt. Macht es sind 100 bis 250€ zu verdienen ohne das davon etwas abgezogen wird?

    Und muss ich dann netto im jahr angeben oder Brutto? Hatte sowas noch nicht bei einem Praktika...

    Ich bin zuzeit Arbeitssuchend und meine Mutter meint ich darf nur 100€ dazu verdienen. Dann habe ich auch etwas von einem 400€ Job gehört?



    Mit freundlichem Gruß
    Geändert von Bewerber187 (05-08-2010 um 12:38 Uhr)

  2. #2
    Tigger ist offline Moderator
    Registriert seit
    01.11.2002
    Beiträge
    1.574

    Frag den Sachbearbeiter bei Deiner ARGE

    Infos zu den Zuverdienstquellen kann Dir am rechtssichersten, da Du arbeitssuchend gemeldet bist, dein zuständiger Sachbearbeiter bei der ARGE nennen.

    Alternativ könntest Du das natürlich auch als 400€-Job machen, aber wie das dann mit dem Leistungsbezug als Arbeitssuchende aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Ich würde mal vermuten, dass danndeine Einkünfte auf die Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft (Wohngeld, Hartz 4) angerechnet würden.

    Wärest Du eingeschriebene Student/in an einer inländischen staatlich anerkannten Hochschule und das Praktikum ein Pflichtpraktikum nach Studienordnung, so wäre die steuerliche Grenze anders ( ich meine ca. 7400 € pro Jahr waren steuerfrei).

    Gehaltswünsche werden immer brutto genannt, da ja der Steuersatz und die Abgaben von Familienstand/ Steuerklasse abhängen.
    Geändert von Tigger (05-08-2010 um 20:07 Uhr)
    "You can get the tiger out of the jungle, but you can't get the jungle out of the tiger" - einen Dank an den Vogonen für den Signaturspruch

    Moderatorin im Kontakte- und im Karriere-Forum

  3. #3
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2003
    Beiträge
    5.248

    Singular: Praktikum

    Ich nehme an, dass Du nicht nur Arbeitssuchend gemeldet bist, sondern auch Harz IV bekommst. Keine Sorge, das kommt in den besten Familien vor, und hier, im Ruhrgebiet, hat das Tradition.

    Bei den Abzügen muss man zwischen Sozialabgaben und Steuern unterscheiden. Erstgenannte werden ab einer gewissen Entgelthöhe (> Minijob) mit einem bestimmten Prozentsatz fällig, aber zu unterschiedlichen Teilen (meist etwa zur Hälfte) vom Brötchengeber übernommen. Um die braucht sich der Angestellte/ Praktikant nicht zu kümmern; das macht das Lohnbüro.

    Steuern werden erst fällig, wenn der jährliche Grundfreibetrag (2010: ~ 8000 €ulo) und die Pauschbeträge überschritten werden.

    Zum Gehaltswunsch.
    Wirf mal einen Blick in die Fallbeispiele und das Punktesystem des Entgeltrahmenabkommens,
    und vergleiche diese mit den Erfordernissen, denen Du im Rahmen des Praktikums gerecht werden musst.

    Allgemein gilt: Wenn Du eine Ausbildung gemacht hast, dann erledige keine Aushilfstätigkeiten. Ein Praktikant ist kein Zeitarbeiter.

    Weiterhin: Bei Vollzeit sind 8000 € p.a = 5 €/h. Als Mindestlohn stehen zwischen 7 und 8 €/h zur Debatte. (als Klofrau, Straßenkehrer und Frisöse)
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

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