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20-05-2005 16:03 #1Unregistriert Gast
Wichtig: Kann Anspruch auf Studienplatz verfallen?
Hi!
Es geht bei mir um Folgendes: Ich habe von Mitte Juli 2004 bis Mitte Mai 2005 Zivildienst geleistet, mich aber sicherheitshalber schon zum Sommersemester 05 beworben und für VWL an der FU in Berlin eine Zulassung bekommen.
Durch meinen Zivildienst war es mir logischerweise nicht möglich mit dem Studium zu beginnen.Auf Anfrage wurde mir seitens der FU versichert,dass ich bei erneuter Bewerbung (also jetzt zum WS) auf den Studienplatz zurückgreifen kann.
Schön und gut, ABER ich möchte jetzt bei meiner Bewerbung Jura als Erstwunsch angeben! Da es aber gut möglich ist dass ich mit meinem NC (2,6) keinen Studienplatz für Jura bekomme und VWL (mit beigefügtem Zulassungsbescheid) nur als Zweitwunsch angegeben ist, habe ich Angst am Ende ganz ohne Studienplatz dazustehen!
Was sagt ihr dazu? Kann ich meinen Anspruch auf den VWL-Studienplatz im Notfall auch als Zweitwunsch geltend machen?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Gruß
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