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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Flock1 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    07.06.2006
    Beiträge
    1

    Wie oft kann ich Studienfach wechseln, was ist mit Bafög?

    Hallo.
    Ich studiere zur Zeit Maschinenbau an der Hochschule Darmstadt (ehemals FH Darmstadt) im 1. Semester. Vorher habe ich schon 1 Semester Wirtschaftsingenieurwesen studiert. Da in diesem Studiengang einiges aufgrund der Diplom / Bachelor Umstellung schief läuft, wollen einige aus meinem Studiengang wechseln. Nun meine Frage: Gibt es irgendeine Begrenzung, wie oft ich das Studienfach wechseln darf????
    Dies ist nun mein 2. Semester, in dem ich Bafög bekomme, wie geht es da weiter? Bekomme ich Bafög weiterhin gezahlt?

    Schonmal vielen Dank im vorraus.

  2. #2
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Was das BaföG angeht, müssen die vom Amt Dir sagen können. Ich glaube, die zahlen auch nicht ewig.

    Ansonsten ist es empfehlenswert das Hochschulgesetz des Landes mal durchzusehen und ggf. die Immatrikulationsordnung der Hochschule. Dort verstecken sich evtl. Anforderungen nach wievielen Hochschulsemestern (nicht Fachsemestern) das Zwischenprüfungsverfahren mindestens begonnen oder sogar abgeschlossen werden muss. Das mag zwar zum Studien(neu)beginn weit weg scheinen, aber wenn man im x-ten Versuch sein Glück gefunden hat und dann (nur noch theoretisch) in zwei Semestern die Zwischenprüfung (oder eine beliebige Anzahl irgendwelcher Modulprüfungen im Bachelorstudium oder oder oder) geschafft haben muss, dann ist das so gut, wie eine Exmatrikulation wegen zu wenig Durchhaltevermögen.

    Mal aufmerksam hier im Forum suchen. Ich glaube, bezüglich Sachsen haben wir hier schon nette Rechenbeispiele gehabt, wie oft man neu starten darf und beim wievielten Versuch die Chancen fristgerecht die Zwischenprüfung zu schaffen gleich Null ist.

    Nach neuesten Prüfungsordnungen wird auch, wer sich nicht rechtzeitig (im Sinne der Regelstudienzeit + Gnadenfrist) für eine Prüfung einschreibt, zwangsweise dort eingetragen und ggf. automatisch mit einem "nicht bestanden" bestraft.

  3. #3
    ich999 ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
    Registriert seit
    12.05.2005
    Beiträge
    114
    siehe mein beitrag!!!!

    also das bafögamt zahlt dir 8 sem. bafög jedoch musst du beim übergang vom 4 ins 5 sem. einen leistungsnachweis erbringen! d.h. die wollen sehen das du was erreicht hast, aber am besten auf dem bafög-amt persönlich vorsprechen, denn ich glaub nicht das hier jemand ist, der sich mit jedem § des bafög auskennt!
    Geändert von ich999 (21-06-2006 um 12:13 Uhr)
    nur wer in der hölle war kann den himmel wirklich sehen

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