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18-11-2002 23:06 #1Gast
Rechtliche Fragen zum Korrektorat von D-Arbeiten
Mal nachgehakt:
In der eidesstattlichen Erklärung muss ja erklärt werden, dass man die Arbeit ohne fremde Hilfe erledigt hat....
Demnach müsste das Lektorat oder Korrektorat von Dritten doch eigentlich verboten sein? Auch von anderen Kommilitonen.
Gibts irgendwo mal ne eindeutige Antwort auf die Frage, wenn möglich mit Bezügen auf Vorschriften? Wäre toll, wenn jemand hier mal was dazu schreibt.
M.
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